Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Planungsleistungen für die Erweiterung der Grundschule Hasenfänger, Los 1: Architektenleistungen

316211-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Planungsleistungen für die Erweiterung der Grundschule Hasenfänger, Los 1: Architektenleistungen
OJ S 103/2024 29/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Andernach
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Planungsleistungen für die Erweiterung der Grundschule Hasenfänger, Los 1: Architektenleistungen
Beschreibung: Die Stadtverwaltung Andernach plant die Erweiterung der Hasenfänger Grund- und Gesamtschule. Beschafft werden sind die dafür notwenigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen. Es existiert bereits eine Grundlagenermittlung und Vorplanung, die weiterzuführen sind.
Kennung des Verfahrens: 876bcc11-0663-4a9b-8eb7-dc5dee456fe5
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 107  
Stadt: Andernach
Postleitzahl: 56626
Land, Gliederung (NUTS): Mayen-Koblenz (DEB17)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Für den Fall, dass der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist, sind die von der beabsichtigen Unterauftragsvergabe betroffenen Teile des Auftrags unter Verwendung des Vordrucks Unterauftragnehmer nach Art und Umfang zu benennen. Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jeden Unterauftragnehmer, der eingesetzt werden soll, gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck „Eignung Dritte“ zu verwenden. Allerdings reicht hier die Einreichung auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung aus. Eine Einreichung bereits mit dem Angebot ist jedoch sinnvoll. Die die Teile des Auftrags, die der Bieter im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer sind bereits im Angebot zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV). Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist zulässig. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben auf dem Vordruck Bietergemeinschaft zu nennen. Ferner ist auf diesem verbindlich von allen Mitgliedern jeweils zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaften als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung). Wenn in den Vergabeunterlagen von "Bietern" gesprochen wird, gelten die Ausführungen entsprechend auch für Bietergemeinschaften. Der Vordruck Eignung Dritte ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung gemäß Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz abzugeben und die Vorgaben des Gesetzes bei der Auftragsausführung zu beachten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
KonkursZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
KorruptionZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
BetrugsbekämpfungZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
ZahlungsunfähigkeitZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
KonkursZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Rein innerstaatliche AusschlussgründeZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Entrichtung von SteuernZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Architektenleistungen
Beschreibung: Hier vergeben werden Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI der Leistungsphasen 3 – 9 in drei Leistungsstufen (Los 1). Weitere Lose werden separat vergeben.
Interne Kennung: SAGH1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 107  
Stadt: Andernach
Postleitzahl: 56626
Land, Gliederung (NUTS): Mayen-Koblenz (DEB17)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht gemäß §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus-geschlossen worden sind. Die Auftraggeberin prüft, ob bei dem Bieter die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbieter sowie alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Angebotsvordruck. Besteht im Niederlassungsstaat des Bieters keine Verpflichtung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist im gleichen Vordruck zu erklären, dass der Beruf gleichwohl in erlaubter Weise ausgeübt wird.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bieter über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter zunächst nachzuweisen, dass der verbindlich benannte Projektleiter über die erforderliche Berufsqualifikation verfügt. Verlangt wird, dass dieser die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um in Rheinland-Pfalz als Architekt und/oder Ingenieur tätig zu sein. Der Projektleiter ist im Angebotsvordruck mit seiner Qualifikation zu nennen. Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter darüber hinaus mit dem Vordruck Eignungsanforderungen Erklärungen zu Referenzen einzureichen. Einzureichen sind mindestens 2 geeignete Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen. Eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Referenz erfordert mindestens, dass das ausgeschriebene Leistungsbild über die ausgeschriebenen Leistungsphasen erbracht worden ist. Die Leistungsphasen müssen nicht gesammelt in einer Referenz erbracht worden sein, sondern können auch durch mehrere Referenzen belegt werden. In mindestens einer Referenz muss das Bauvorhaben auch um eine Schule oder ein vergleichbares funktionales öffentliches Gebäude zum Gegenstand gehabt haben. Mindestens eine Referenz muss ein Bauvorhaben mit einer Bausumme 2,5 Mio. Euro oder mehr zum Gegenstand gehabt haben. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 5 Jahren erbracht wurden. Die Referenzen sind als Eigenerklärung mit dem Angebotsvordruck einzureichen. Darüber hinaus ist eine Erklärung, abzugeben aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Ingenieure/Architekten in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Ferner muss der Bieter wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem Auftrag zu erfüllen, für das das Angebot abgegeben wird. Außerdem muss der Bieter zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: Personen-, Vermögens- und Sachschäden 3.000.000, - Euro. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Versicherung muss eine unbegrenzte Nachhaftungsfrist aufweisen. Diese gilt auch für den Todesfall des Versicherungsnehmers sowie die Liquidation/Insolvenz des Auftragnehmers. Zum Nachweis des Vorliegens der genannten Anforderung hat der Bieter: - Im Angebotsvordruck zu erklären, dass er über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe verfügt und entsprechende Nachweise nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorlegt. - Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt, muss er im Angebotsvordruck erklären, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Diese Erklärung ist unwiderruflich. - In dem Angebotsvordruck Angaben zu den Gesamtsätzen des Unternehmens, sowie zu den Umsätzen aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten zu machen. - Eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass der Bieter über die erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch) aus dem Auftrag oder den Aufträgen ordnungsgemäß nachzukommen. Diese Eigenerklärung ist ebenfalls in dem Angebotsvordruck zu leisten.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Das Zuschlagskriterium Preis hat einen Gesamtanteil von 50 %. Maßgeblich für die Angebotswertung ist der von der Auftraggeberin ausgehend vom Bieter befüllten Honorarblatt errechnete Wertungspreis.
Fester Wert (insgesamt): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzungskonzept
Beschreibung: Das eingereichte Umsetzungskonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Bei der Bewertung der Umsetzungskonzepte beurteilt der Auftraggeber anhand der unten dargestellten Unterkriterien, inwiefern die eingereichten Konzepte allen in den Vergabeunterlagen festgelegten Anforderungen entsprechen und inwieweit diese eine rasche, qualitativ hochwertige und erfolgsversprechende Umsetzung der Aufgabenstellung versprechen. Unterkriterien: - Beschreibung der Projektumsetzung (Projektorganisation) - Darstellung Organisation Zusammenarbeit innerhalb Projektteam / mit Auftraggeberin - Darstellung des vorgesehenen Termin- und Kostenmanagements Die drei Unterkriterien werden separat bewertet. Maximal kann ein Bieter hierbei jeweils 10 Punkte erreichen. Die in den Unterkriterien erreichten Punktzahlen werden sodann mit dem jeweiligen Gewichtsfaktor (jeweils 10) multipliziert. Die drei Unterkriterien werden somit gleich gewichtet und haben einen Anteil an der Gesamtwertung von jeweils 10 %.
Fester Wert (insgesamt): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Das eingereichte Personalkonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Dabei bewertet der Auftraggeber, wer von den Bietern auf Grundlage der beschriebenen Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsdurchführung betrauten Personals inkl. Projektleiter am ehesten die Gewähr für eine qualitativ hochwertige, rasche und erfolgversprechende Umsetzung der ausgeschriebenen Aufgaben bietet. Unterkriterien: - Qualifikation (berufliche Befähigung) des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals - Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (persönliche Referenzen) Für das Unterkriterium Qualifikation des Personals werden die absolvierte Berufsausbildung sowie durchgeführte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Personals bewertet. Die bereits als Mindestanforderung im Rahmen der Eignung nachzuweisende Qualifikation des Projektleiters als Architekt/Ingenieur wird in der Wertung nicht zusätzlich berücksichtigt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV). Im Personalkonzept ist also das für den Auftrag vorgesehene Projektteam zu benennen und alle relevanten Angaben zur beruflichen Qualifikation der Mitarbeiter zu machen. Maximal kann ein Bieter hierbei 10 Punkte erreichen. Für die Berechnung der Wertungspunkte wird die erreichte Punktzahl mit dem Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Das Unterkriterium Qualifikation des Personals hat somit einen Anteil an der Gesamtwertung von 5 %. // Bewertet werden im Unterkriterium Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals insbesondere Erfahrungsschwerpunkte des eingesetzten Personals mit Bezug zu vergleichbaren Projekten. Dabei wird berücksichtigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzt Personal bereits in der Vergangenheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Insbesondere positiv wirkt sich hier die Erbringung von entsprechenden Leistungen in Bezug auf Baumaßnahmen im Bereich Schulen vergleichbarer Größenordnungen aus. Im Personalkonzept sollten also entsprechende Erfahrungen (bspw. durch Referenzen) dargestellt werden. Für den Projektleiter gilt dies nur soweit diese über die im Rahmen der Eignung mindestens geforderte Erfahrung hinausgehen. Maximal kann ein Bieter hierbei 10 Punkte erreichen. Für die Berechnung der Wertungspunkte wird die erreichte Punktzahl mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Das Unterkriterium Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals hat somit einen Anteil an der Gesamtwertung von 15 %.
Fester Wert (insgesamt): 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E25636785
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E25636785
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/06/2024 16:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/06/2024 16:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Andernach
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Andernach
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Andernach
Registrierungsnummer: t:02632922
Postanschrift: Läufstraße 11  
Stadt: Andernach
Postleitzahl: 56626
Land, Gliederung (NUTS): Mayen-Koblenz (DEB17)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Kanzlei Forkert
Telefon: +492632989850
Internetadresse: https://www.andernach.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: t:06131162234
Postanschrift: Stiftstraße 9  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +496131162234
Fax: +496131162113
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Kanzlei Forkert
Registrierungsnummer: t:2632989850
Postanschrift: Rennweg 93  
Stadt: Andernach
Postleitzahl: 56626
Land, Gliederung (NUTS): Mayen-Koblenz (DEB17)
Land: Deutschland
Telefon: +492632989850
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 24bdbafc-7ca4-4298-95a3-43af680f8629 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/05/2024 14:37:19 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 316211-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 103/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/05/2024

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