Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe Linienbündel Rheinpfalz

309825-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe Linienbündel Rheinpfalz
OJ S 101/2024 27/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Bad Dürkheim
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Germersheim
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Speyer
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigshafen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neustadt an der Weinstraße
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe Linienbündel Rheinpfalz
Beschreibung: Der Rhein-Pfalz-Kreis, der Landkreis Bad Dürkheim, der Landkreis Germersheim, die Stadt Speyer, die Stadt Neustadt sowie die Stadt Ludwigshafen beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 15.06.2025 für das VRN Linienbündel Rheinpfalz einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Juni 2040 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorderpfalz und Rheinhessen wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer aus-reichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Kennung des Verfahrens: 416b661a-b9b2-4ac9-8042-5c00f2da0a1a
Interne Kennung: E88832556
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen der Rhein-Pfalz-Kreis, der Landkreis Bad Dürkheim, der Landkreis Germersheim, die Stadt Speyer, die Stadt Neustadt sowie die Stadt Ludwigshafen handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144910 Elektrobusse
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rhein-Pfalz-Kreis, im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV in Ludwigshafen, im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt (DEB36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Gebiet der Stadt Neustadt a.d.W., im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Speyer, Kreisfreie Stadt (DEB38)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV in Speyer, im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bad Dürkheim (DEB3C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Landkreis Bad Dürkheim, im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Germersheim (DEB3E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Landkreis Germersheim, im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: TED-Veröffentlichungsnummer: 2023/S 080-242173 Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen Beschreibung Berichtigung der ursprünglichen Bekanntmachung: Ziffer 3.1.3 Dauer: Verlängerung der ursprünglich bekanntgemachten Laufzeit von 10 Jahren auf 15 Jahre; Datum des Beginns: 15.06.2025 Enddatum: 09.06.2040.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
other - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m dem 4. Teil des GWB für das Linienbündel Rheinpfalz
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung§ 123 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten§ 123 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§ 123 Absatz 1 Ziffer 2 und 3 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
Betrugsbekämpfung§ 123 Absatz 1 Ziffer 4 und 5 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
Korruption§ 123 Absatz 1 Ziffer 6,7,8,9 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels§ 123 Absatz 1 Ziffer 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge§ 123 Absatz 4 Ziffer 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Entrichtung von Steuern§ 123 Absatz 4 Ziffer 1 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen§ 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen§ 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen§ 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Zahlungsunfähigkeit§ 124 Absatz 1 Ziffer 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit§ 124 Absatz 1 Ziffer 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs§ 124 Absatz 1 Ziffer 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren§ 124 Absatz 1 Ziffer 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens§ 124 Absatz 1 Ziffer 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen§ 124 Absatz 1 Ziffer 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.§ 124 Absatz 1 Ziffer 8,9 GWB (fakultative Ausschlussgründe)
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Gemeinwirtschaftliche Busverkehrsleistungen - Vergabe Linienbündel Rheinpfalz
Beschreibung: Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich der Konzessionsgeber. Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen. Leistungsbaustein A1 (Grundangebot, konventioneller Antrieb [Diesel]): Linie 482 Erpolzheim/ Freinsheim/ Gerolsheim – Lambsheim – Maxdorf Linie 483 Bad Dürkheim – Wachenheim – Ellerstadt – Birkenheide Linie 570 (Ludwigshafen –) Rheingönheim – Altrip Linie 571 Ludwigshafen – Mutterstadt – Dannstadt – Hochdorf – Meckenheim – Haßloch Linie 572 (Ludwigshafen –) Rheingönheim – Neuhofen – Waldsee – Speyer Linie 573 Speyer – Mechtersheim – Heiligenstein – Berghausen – Dudenhofen – Iggelheim – Böhl – Haßloch Linie 574 (Geinsheim –) Haßloch – Meckenheim – Deidesheim/ Forst Linie 580 Ludwigshafen – Dannstadt – Assenheim – Rödersheim – Meckenheim – Deidesheim - Ruppertsberg Linie 581 Ludwigshafen – Mutterstadt - Limburgerhof Linie 582 (Ludwigshafen –) Rheingönheim – Neuhofen – Limburgerhof Linie 583 Schifferstadt/ Mutterstadt – Dannstadt – Maxdorf Linie 585 (Oggersheim –) Mutterstadt – Limburgerhof – Schifferstadt/ Ludwigshafen Linie 586 Schifferstadt – Iggelheim – Böhl – Hochdorf – Assenheim – Gronau – Rödersheim – Meckenheim Leistungsbaustein D1 (vollständige Umstellung auf batteriebetriebene Elektrofahrzeuge ab Betriebsbeginn zum Sommerfahrplanwechsel 2025): Linie 484 Maxdorf – Birkenheide Linie 575 Gönnheim – Rödersheim – Gronau – Assenheim – Hochdorf – Böhl Linie 584 Schifferstadt – Dannstadt – Schauernheim – Maxdorf Linie 587 Limburgerhof – Mutterstadt – Oggersheim
Interne Kennung: Linienbündel Rheinpfalz
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144910 Elektrobusse
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt (DEB36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Speyer, Kreisfreie Stadt (DEB38)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bad Dürkheim (DEB3C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Germersheim (DEB3E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 09/06/2040
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Folgeausschreibung des Linienbündels Rheinpfalz in 15 Jahre geplant.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 4e04bfe6-47ad-42e2-943c-9aa8d08b166c-01
Zusätzliche Informationen: Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift)finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.1.2023.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen, als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter https://lsjv.rlp.de/themen/arbeit/landestariftreue-nach-dem-lttg Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Innovatives Ziel: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter sind im Vergleich zu anderen bereits auf dem Markt verfügbaren Bauleistungen, Dienstleistungen oder Gütern neuartig.
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung
Beschreibung: a.) Angaben zur Person des Bieters, bzw. bei einer Bietergemeinschaft Bietergemeinschaftserklärung. b.)Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Schlusstermin für die Einreichung der Angebote). c.)Eigenerklärung gemäß „Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ als Beleg, dass die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen. 2 .Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen. 3. Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen. 4. Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98 c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vorliegen. d.) Eigenerklärung des Bieters zur Verordnung EU 2022/576 Russland. e.) Im Falle einer Eignungsleihe: Verfügbarkeitsnachweis des Dritten.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweise zur Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des hiesigen Auftrags verfügt und in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 2. Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten folgenden Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach: a) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz Page 6/11 und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. b) Vorlage des geprüften Jahresabschlusses der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre (falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist). c) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Mindestanforderung: Mindest-Deckungssumme für Personen- und Sachschäden 7,5 Millionen Euro. d) Vorlage einer Bankauskunft, mit der seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf ausreichend verfügbare Finanzmittel bestätigt werden, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten. 3. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er mit dem Teilnahmeantrag einen Verfügbarkeitsnachweis einreicht, z.B. über eine Verpflichtungserklärung des Dritten. Zusätzlich hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag gesamtschuldnerisch mit dem Bieter einzustehen (vgl. § 47 Absatz 3 VgV); diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen. Die vorgenannten Verpflichtungen der Dritten darf für die Dauer des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ohne Einverständnis des Auftraggebers nicht aufgelöst / widerrufen werden können. 4. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn sie in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im BPNV in angemessener Qualität erforderlich sind. 2. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (Eignungsleihe), so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in verlangten Nachweisen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit Abgabe des Angebots etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten gem. Formblatt 4 nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann und dass das Personal des Dritten, welches über die mit den Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird, vgl. § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers aufgelöst / widerrufen werden können. 3. Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. 4. Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen: a.) Bescheinigung der Genehmigungsbehörde über die Bestellung eines Betriebsleiters nach BOKraft oder vergleichbar. b.) Kopie einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Bescheinigung über die fachliche Eignung oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG) bzw. – bei ausländischen Bietern – eine Kopie einer EU-Lizenz (vgl. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009). c.) Referenzen über durchgeführte Verkehrsdienstleistungen im ÖPNV zwischen dem 01.01.2018 und dem Schluss der Frist zur Einreichung der Angebote. Mindestanforderung: Mindestens eine Referenz über die Erbringung von ÖPNV-Verkehrsdienstleistungen im Linienverkehr im Zeitraum von mind. 5 Jahren entweder als Konzessionsnehmer oder als Subunternehmer im Linienverkehr.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 22 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems.
Gewichtung (Punkte, genau): 100

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Den Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel für solche vom Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B. bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein (s. Angebotsbedingungen Ziff. 22.2). Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte aus der Qualitätswertung hinzuaddiert. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergaben.vrn.de/E88832556
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Vergabeplattform (Subreport)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergaben.vrn.de/E88832556
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 110 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die VRN Vergabestelle behält sich gemäß §56 Absatz 2 VgV (Nachforderungsrecht) das Recht vor, unzureichende Unterlagen nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/07/2024 10:15:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
Registrierungsnummer: USt-ID.DE143845578
Postanschrift: B1 3-5  
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: VRN Vergabestelle
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.vrn.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE149137931
Postanschrift: Europaplatz 5  
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67063
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Bad Dürkheim
Registrierungsnummer: USt-IdNR:DE149370186
Postanschrift: Philipp-Fauth-Str. 11  
Stadt: Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67098
Land, Gliederung (NUTS): Bad Dürkheim (DEB3C)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Germersheim
Registrierungsnummer: 07334
Postanschrift: Landkreis Germersheim Luipoldstraße 1 
Stadt: Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land, Gliederung (NUTS): Germersheim (DEB3E)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Stadt Speyer
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE149689876
Postanschrift: Große Himmelsgasse 10  
Stadt: Speyer
Postleitzahl: 67346
Land, Gliederung (NUTS): Speyer, Kreisfreie Stadt (DEB38)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neustadt an der Weinstraße
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE149390961
Postanschrift: Amalienstraße 6  
Stadt: Neustadt an der Weinstraße
Postleitzahl: 67343
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt (DEB36)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigshafen
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE149137907
Postanschrift: Rathausplatz 20  
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: 06131162234
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: cab5b5ee-9c67-4550-9022-cde6eda4878c-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Änderung der Frist für Bieterfragen bis zum 17. Juni 2024, der Angebotsfrist bis zum 03. Juli 2024 um 10:00 Uhr sowie des Datums der Angebotsöffnung auf den 03. Juli 2024 um 10:15 Uhr.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Änderung der Frist für Bieterfragen bis zum 17. Juni 2024, der Angebotsfrist bis zum 03. Juli 2024 um 10:00 Uhr sowie des Datums der Angebotsöffnung auf den 03. Juli 2024 um 10:15 Uhr.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 24/05/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 526effb9-ceed-415a-9f63-3516ef0a9ad6 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 309825-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 101/2024
Datum der Veröffentlichung: 27/05/2024

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