5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Berufsbezeichnung: Architekt:in
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind Architekt:innen. Dies sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in berechtigt sind. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben eine:n bevollmächtigte:n Vertreter:in zu benennen, der oder die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bevollmächtigte Vertreter:innen sowie der bzw. Verfasser:innen der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer:innen gestellt werden. Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerber:innen eigenverantwortlich zu prüfen. Teilnahmehindernisse gelten wie unter § 4 Abs. 2 der RPW 2013 beschrieben.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch den Nachweis von Referenzprojekten.
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben: Objektplanung Gebäude und Innenräume: Wertungskriterium Erfahrungen in Planung und Realisierung eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen: Versammlungsstätte, mindestens 2.000.000 € KG 300-400 Baukosten brutto. Nachweis durch Einreichung von Referenzen der vergangenen 10 Jahre (Planung und Realisierung von 2014 bis 2024). Auswahl der Teilnehmer: Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien: 1. Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren, mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter:innen und Büroinhaber:innen, (Wichtung 1.: 10 v.H.) Die Angaben werden wie folgt bewertet: mit vergleichbaren Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume betraute festangestellten Mitarbeiter:innen und Büro:inhaber im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. ≥ 4 Personen = 3 Punkte = 3 Pers. = 2 Punkte = 2 Pers. = 1 Punkt 2. Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 10 Jahren erbrachten vergleichbarenLeistungen Kriterium Qualität der Referenzen Objektplanung Gebäude und Innenräume (Wichtung 2. insgesamt 90,0 v.H.) 2.1 Vergleichbarkeit Neubau oder Sanierung eines Gebäudes mit erhöhten akustischen Anforderungen, Versammlungsstätte und Foyerbereich = 3 P. Neubau oder Sanierung eines Gebäudes mit Versammlungsstätte und Foyerbereich = 2 P. Neubau oder Sanierung eines Gebäudes mit Versammlungsstätte = 1 P. (Wichtung 2.1: 15 v.H.) 2.2 Vergleichbarkeit ≥ 4.000.000 € KG 300-400 brutto = 3 P. ≥ 3.000.000 € und < 4.000.000 € = 2 P. ≥ 2.000.000 € und < 3.000.000 € = 1 P. (Wichtung 2.2: 15 v.H.) 2.3 Bewertung Gestalterische Qualität Unterkriterien: 2.3.1 Städtebauliche Einfügung, 2.3.2 Fassadengestaltung, 2.3.3 Innenraumgestaltung (Wichtung 2.3.1 – 2.3.3 jeweils 20 v.H.) Beurteilung: - überzeugt in fast allen Teilen der Referenz: 5 Punkte, - überzeugt größtenteils, in überwiegenden Teilen der Referenz: 4 Punkte, - überzeugt teilweise, in weiten Teilen der Referenz: 3 Punkte, - überzeugt teilweise, in einigen Teilen der Referenz: 2 Punkte, - überzeugt in geringen, wenigen Teilen der Referenz: 1 Punkt. Die Punktwerte zu A. bis C. werden je Referenz addiert (max. 30 Punkte). Die Anzahl der Referenzen ist nicht begrenzt. Bei Einreichung mehrerer Referenzen wird der Mittelwert aus den Bewertungen der einzelnen Referenzen gebildet. Die gestalterische Qualität wird durch ein Auswahlgremium bewertet. Sofern mehr als 20 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung vornehmen und auf dieser Basis eine Rangfolge bilden. Es werden die max. 20 Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit den höchsten Punktzahlen zur Teilnahme am Planungswettbewerb aufgefordert. Sollte Punktegleichheit vorliegen, entscheidet unter den punktgleichen Arbeiten das Los.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Fristgerechte Abgabe der Bewerbererklärung
Beschreibung: Online über die Vergabeplattform
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 20
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 20
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beurteilungskriterien
BeschreibungFolgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet. In ihrer Summe stehen die Bewertungskriterien für das Ziel eines nachhaltigen Gesamtprojekts: – Städtebauliche und architektonische Qualität z. B. stadträumliche Qualität, Gestaltungsqualität, funktionale Qualität – Ökologische Qualität z. B. globale und lokale Umweltwirkungen, Ressourceninanspruchnahme – Ökonomische Qualität z. B. Lebenszykluskosten, Wirtschaftlichkeit und Wertstabilität – Technische Funktionalität z. B. Brandschutz / Belichtung / Beleuchtung / Raumklima / Raumakustik / Schallschutz / Bühnentechnik
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Wettbewerbsergebnis
BeschreibungDas Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gem. RPW 2013, § 8 (2) sowie § 72 (2) VgV. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird unter Würdigung der Entscheidung des Preisgerichts ein nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen durchgeführt. Das Wettbewerbsergebnis fließt mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein.
Gewichtung (Punkte, genau): 600
Kriterium:
Art: Qualität
BeschreibungUmsetzung Projektziele Planung
Gewichtung (Punkte, genau): 180
Kriterium:
Art: Qualität
BeschreibungProjektorganisation
Gewichtung (Punkte, genau): 90
Kriterium:
Art: Qualität
BeschreibungKostenkontrolle
Gewichtung (Punkte, genau): 90
Kriterium:
Art: Preis
BeschreibungHonorar
Gewichtung (Punkte, genau): 240
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend
Mitglieder der Jury: 9.1 Fachpreisrichter/-innen – Prof. Hans-Peter Achatzi, Architekt, Berlin – Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen – Prof. Kunibert Wachten, Architekt und Stadtplaner, Dortmund – Prof. Andrea Wandel, Architektin, Saarbrücken – Prof. Dr.-Ing. Matthias Sieveke, Architekt, Trier (angefragt), 9.3 Sachpreisrichter/-innen – Manfred Langner, Intendant, Theater Trier – Wolfram Leibe, Oberbürgermeister, Stadt Trier – Markus Nöhl, Beigeordneter, Kulturdezernent, Stadt Trier – Vertreter:in Politik, baubegleitende Kommission, 9.4 Stellvertretende Sachpreisrichter/-innen – Lajos Wenzel, Intendant, Theater Trier – Iris Wiemann-Enkler, Amtsleiterin Amt für Stadt- und Verkehrsplanung – Vertreter:in Politik, baubegleitende Kommission
Wert des Preises: 29 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Zusätzliche Informationen: Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 72.000 EUR zur Verfügung. Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Anzahl der Preise und Anerkennungen sowie die Verteilung der Preissumme ändern. Für den 1. Preis sind 29.000 EUR vorgesehen.
Wert des Preises: 18 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 2
Zusätzliche Informationen: Für den 2. Preis sind 18.000 EUR vorgesehen.
Wert des Preises: 11 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 3
Zusätzliche Informationen: Für den 3. Preis sind 11.000 EUR vorgesehen.
Wert des Preises: 14 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 4
Zusätzliche Informationen: Für die Anerkennungen sind insgesamt 14.000 EUR vorgesehen.
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 25/06/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Page 7/8 Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau