1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schifferstadt
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Objektplanung Gebäudekomplex Zum Ochsen Schifferstadt
Beschreibung: Die Stadt Schifferstadt hat imJahr 2000 den Gebäudekomplex "Zum Ochsen" bestehend aus Saalbau und Gaststätte erworben und beabsichtigt diesen zu einer sozialen Begegnungsstätte umzubauen. Dabei soll der Saalbau erhalten und um einen Neubau an der Stelle der jetzigen Gaststätte ergänzt werden. Als Eigentümerin des Gebäudekomplex "Zum Ochsen" schreibt die Stadt Schifferstadt vorliegend insofern Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zur Umnutzung des Gebäudekomplexes "Zum Ochsen" zu einer sozialen Begegnungsstätte nebst Neubau mit den Leistungsphasen 1-9 aus. Fachliche und inhaltliche Grundlagen für diese Ausschreibung bzw. für die spätere Auftragserbringung bilden das vorliegende Projektexposé nebst Raumprogramm sowie die Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens: b5e87cef-19a2-4dcd-9afc-a7080767bc9b
Interne Kennung: 20231128
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Schifferstadt Marktplatz 3
Stadt: Schifferstadt
Postleitzahl: 67105
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXHSMJ
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Objektplanung Gebäudekomplex Zum Ochsen Schifferstadt
Beschreibung: Als im Jahr 2000 der Gebäudekomplex "Zum Ochsen" mit Gasthof und Saalbau zum Verkauf standen, wurden diese mit der Intension, sie für die Bürger nutzbar zu machen, von der Stadt Schifferstadt erworben. Dieses Vorhaben konnte jedoch erst nach der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" angegangen werden. Als vorbereitende Maßnahmen für den Umbau zu einer sozialen Begegnungsstätte wurden bereits ein Schadstoffgutachten sowie eine restauratorische Untersuchung des Saals in Auftrag gegeben, nicht bauzeitliche Einbauten wurden entfernt, ein verformungsgerechtes Aufmaß erstellt sowie die Möglichkeiten des Umbaus im Rahmen einer Machbarkeitsstudie in den Varianten "Erhalt des Eckgebäudes" und "Neubau des Eckgebäudes" untersucht. Grundlage für die Machbarkeitsstudie war ein Raumprogramm, in dem die Ergebnisse mehrerer Bürgerworkshops mit den Ergebnissen der Bedarfsabfrage bei den Schifferstadter Vereinen, Einrichtungen und Parteien unter der Vorgabe der Förderfähigkeit miteinander verschmolzen wurden. Mit der Entscheidung, den ehemaligen Gasthof durch einen Neubau zu ersetzen, wurden in der Sitzung des Stadtrats vom 04.11.2020 die Weichen für den weiteren Verlauf des Vorhabens gestellt. Der "Ochse" war über Jahrhunderte Herzstück des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens in Schifferstadt. Lange Zeit befand sich der Gebäudekomplex im Dornröschenschlaf, doch nun möchte man mit dem Umbau zu einer sozialen Begegnungsstätte an frühere Zeiten anknüpfen und dem "Ochsen" wieder Leben einhauchen. Als Ankernutzung ist ein offener Mittagstisch im Saalbau für alle interessierten Bürger sowie die Ganztagsschüler der benachbarten Grundschule vorgesehen. Die Aufgabenstellung besteht nun darin, den historischen Saalbau sensibel und denkmalgerecht der neuen Nutzung zuzuführen und ihm ein würdiges Eckgebäude zur Seite zu stellen, das dem historischen Umfeld angemessen ist und gleichzeitig eine Adresse schafft. Dies soll vor dem Hintergrund des Klimaschutzteilkonzepts der Stadt in ökologischer, nachhaltiger Bauweise erfolgen. Folgende Kriterien sind der Planung zugrunde zu legen: - Um ein interessantes Zusammenspiel zu erzeugen, ist dem historischen Fachwerk des Alten Rathauses ein modernes, nachhaltiges Gebäude in ökologischer Bauweise gegenüberzustellen. Beide Gebäude sollen hierbei harmonieren ohne sich anzugleichen, ihre Bauzeit zu verleugnen oder miteinander in Konkurrenz zu treten. Der unter Denkmalschutz stehende Saalbau ist gleichermaßen zu integrieren. - Es sollen neben der Mensa mit dem dazugehörigen Küchentrakt multifunktionale Räumlichkeiten für Vereine entstehen sowie die Möglichkeit geschaffen werden, den Saal für kulturelle Veranstaltungen aller Art zu nutzen. Die Details hierfür entnehmen Sie der im Anhang beigefügten Machbarkeitsstudie, den Aufmaßplänen sowie dem Raumprogramm. - Bei der Auswahl der Baumaterialien ist auf eine nachhaltige Produktion zu achten sowie auf entsprechende Zertifizierungen Wert zu legen. - Der CO²-neutrale Betrieb des Gebäudes ist anzustreben und der entsprechende Fußabdruck bei Errichtung und Umbau möglichst gering zu halten. - Darüber hinaus muss das zu planende Eckgebäude Passivhausstandard erreichen. Vorgesehen ist der Anschluss des Gebäudekomplexes an ein geplantes Nahwärmenetz in der Schifferstadter Innenstadt. Die Räumlichkeiten sollten über Flächenheizungen mit niedrigen Vorlauftemperaturen beheizt werden. Die Möglichkeiten zur Integration einer Photovoltaikanlage in das Energiekonzept ist unter den Gesichtspunkten des Denkmalschutzes und der Statik zu prüfen. - Unter dem Leitgedanken der Schaffung einer inklusiven Gemeinschaft ist die barrierefreie Nutzbarkeit des Eckgebäudes und des Saalbaus auch für Menschen mit optischen, kognitiven und motorischen Einschränkungen in kreativen, umfassenden Planungs- und Gestaltungslösungen herzustellen und von Anfang an mit zu bedenken. - Die Einfügung in die den Gebäudekomplex umgebenden Denkmalzone ist aufgrund des Ensembleschutzes unablässig. Hier wird die Herstellung der ursprünglichen Kubatur des Gasthofes seitens des Denkmalschutzes gewünscht. - Des Weiteren ist ein besonderes Augenmerk auf eine hohe Funktionalität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der Gebäude zu legen. Zudem sind erhaltenswerte Bauteile des ehemaligen Gasthofes im Zuge der Planung zu ermitteln, beim Rückbau zu sichern und in die Planung zu integrieren. Als Eigentümerin des Gebäudekomplex "Zum Ochsen" schreibt die Stadt Schifferstadt vorliegend insofern Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zur Umnutzung des Gebäudekomplexes "Zum Ochsen" zu einer sozialen Begegnungsstätte nebst Neubau mit den Leistungsphasen 1-9 aus. Fachliche und inhaltliche Grundlagen für diese Ausschreibung bzw. für die spätere Auftragserbringung bilden das vorliegende Projektexposé nebst Raumprogramm sowie die Vergabeunterlagen. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen.
Interne Kennung: 20231128
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Schifferstadt Marktplatz 3
Stadt: Schifferstadt
Postleitzahl: 67105
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/05/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden, wobei dabei die LP 9 nochmals separat beauftragt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Bearbeitungsstufe II sowie der Leistungsphase 9.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahmeanträge und die späteren Angebote als eine zusammenhängende PDF-Datei eingerecht werden sollen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektplanung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektdurchführung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Schifferstadt
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: mz³ architekten ingenieure GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 20231128
Titel: Objektplanung Gebäudekomplex Zum Ochsen Schifferstadt
Datum des Vertragsabschlusses: 17/05/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schifferstadt
Registrierungsnummer: t:06235440
Postanschrift: Marktplatz 2
Stadt: Schifferstadt
Postleitzahl: 67105
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Katrin Ebli
Telefon: +49 6235-442330
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: FIRU mbH
Registrierungsnummer: HRB 2275
Stadt: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67655
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dominik Bauer
Telefon: +49 6302-3624527
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: t:06131160
Postanschrift: Postfach 3269
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131-160
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: mz³ architekten ingenieure GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: HRB 47481
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: 06131-93021-0
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ef392961-f368-4f80-b673-e660160950ed - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/05/2024 08:03:35 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 301631-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 98/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/05/2024