5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ahrweiler (DEB12)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Auftragnehmers und Projektleiters, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt tragen zu dürfen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden.
Beschreibung: A) Aktueller Handelsregister-/Berufsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignungskriterien und Mindestanforderungen
Beschreibung: A) Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Jahresmittel ≥ 500.000 EUR/a >> wenn ja, 5 Punkte, Jahresmittel < 500.000 EUR/a und ≥ 300.000 EUR/a >> wenn ja, 3 Punkte, Jahresmittel < 300.000 EUR/a >> wenn ja, 0 Punkte B) Angabe der operativen Beschäftigten im Vollzeitäquivalent der letzten drei Jahre für das gesamte Büro / Bietergemeinschaft durchschnittlich ≥ 6 Gesamtmitarbeiter >> wenn ja, 5 Punkte, durchschnittlich < 6 und ≥ 4 Gesamtmitarbeiter >> wenn ja, 3 Punkte, durchschnittlich < 4 Gesamtmitarbeiter >> wenn ja 0 Punkte C) Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. € für Personen- und 5 Mio. € für sonstige Schäden
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignungskriterien und Mindestanforderungen
Beschreibung: Beschreibung: Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (ab dem 01.01.2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbungen) A) Referenzobjekt 1: Naturnahe Freiraumgestaltung. Mindestanforderung zu A): Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine bereits fertiggestellte Maßnahme einer naturnahen Freiraumgestaltung im Leistungsbereich §39 Freianlagen HOAI Das Referenzprojekt wurde auf einer Fläche von ≥ 6000 m² durchgeführt. → wenn es sich um eine Fläche ≥6000m² handelt, werden 10 Punkte vergeben; wenn das Referenzobjekt auf einer Fläche von ≥3000m² realisiert wurde, werden 5 Punkte vergeben, für eine Flächengröße außerhalb dieser Größenordnung werden 0 Punkte vergeben. Das Referenzprojekt beinhaltet folgende Formen der naturnahen Gestaltung: -> je vorgewiesener Beinhaltung im Referenzobjekt werden 2 Punkte vergeben: Gehölzbewuchs, Hochstaudenflur, Uferabflachungen ohne Böschungsschutz, Blühwiese, Wassergebundenes Wegekonzept. Der durch den Bieter erbrachte Leistungsumfang umfasst die LPH 2-8 → Wenn LPH 2-8 erbracht wurden, werden 10 Punkte vergeben. Wenn mind. die LPH 2-5 oder LPH 6-8 erbracht wurden, werden 5,0 Punkte vergeben. Andernfalls werden 0 Punkte vergeben. B) Referenzobjekt 2: Freiraumgestaltung mit integrierten Sportflächen. Mindestanforderungen zu B): Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine bereits fertiggestellte Maßnahme der Freiraumgestaltung inkl. Sportflächen im Leistungsbereich §39 Freianlagen HOAI Das Referenzprojekt wurde auf einer Fläche von ≥ 6000 m² durchgeführt. → wenn es sich um eine Fläche ≥6000m² handelt, werden 10 Punkte vergeben; wenn das Referenzobjekt auf einer Fläche von ≥3000m² realisiert wurde, werden 5 Punkte vergeben, für eine Flächengröße außerhalb dieser Größenordnung werden 0 Punkte vergeben. Das Referenzprojekt ist in einer vergleichbarer Größenordnung (Baukosten KG 500 ≥ 600.000 EUR netto)? - Punktezahl auf Basis Interpolation: Ist das angegebene Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Kosten ≥ 600.000 EUR netto )? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (600.000 EUR netto oder mehr ) werden 10 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 300.000 EUR werden 5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 300.000 EUR /600.000 EUR x10 Punkte. Der durch den Bieter erbrachte Leistungsumfang umfasst die LPH 2-8 ? → Wenn LPH 2-8 erbracht wurden, werden 10 Punkte vergeben. Wenn mind. die LPH 2-5 oder LPH 6-8 erbracht wurden, werden 5,0 Punkte vergeben. Andernfalls werden 0 Punkte vergeben. C) Referenzobjekt 3: Gestaltung eines Fließgewässers oder seiner Ufer. Mindestanforderung zu C): Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Gestaltung eines Fließgewässers oder seiner Ufer im Leistungsbereich nach §39 Freianlagen HOAI Das Referenzprojekt bezieht sich auf eine vergleichbare Größenordnung von einer Fläche von ≥ 1ha. Wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der Fläche eine vergleichbare oder übersteigender Größenordnung von 1ha vorweist, werden 5 Punkte vergeben. Bei einer Fläche von ≥ 0,5ha werden 3 Punkte vergeben, bei geringeren Flächenwerten werden 0 Punkte vergeben. Der durch den Bieter erbrachte Leistungsumfang umfasst die LPH 2-8 → Wenn LPH 2-8 10 Punkte vergeben. Wenn mind. die LPH 2-5 oder LPH 6-8 erbracht wurden, werden 5,0 Punkte vergeben. Andernfalls werden 0 Punkte vergeben. Das Referenzprojekt ist in einer vergleichbarer Größenordnung (Baukosten KG 500 ≥ 1.000.000 EUR netto) - Punktezahl auf Basis Interpolation: Ist das angegebene Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Kosten ≥ 1.000.000 EUR netto )? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (1.000.000 EUR netto oder mehr ) werden 10 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 500.000 EUR werden 5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 500.000 EUR / 1.000.000 EUR x10 Punkte. Das Referenzobjekt ist ein Projekt mit Lage innerhalb eines Überschwemmungsgebiet. -> wenn "JA" werden 5 Punkte vergeben, wenn "NEIN" werden 0 Punkte vergeben.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist eingehen.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz