5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste, 79714000 Überwachungsdienste, 79715000 Streifendienste, 79700000 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Leistungszeitraum verlängert sich einmalig um zwei Jahre, bis zum 31.10.2030. Die Verlängerung erfolgt, soweit der Vertrag nicht 6 Monate vor Vertragsende, d.h. bis spätestens zum 30.04.2028, vom Auftraggeber gekündigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Turnerstraße 23
Stadt: Ingelheim am Rhein
Postleitzahl: 55218
Land, Gliederung (NUTS): Mainz-Bingen (DEB3J)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreuzhof 1
Stadt: Nieder-Olm
Postleitzahl: 55268
Land, Gliederung (NUTS): Mainz-Bingen (DEB3J)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: An den Wiesen 25
Stadt: Ingelheim am Rhein
Postleitzahl: 55281
Land, Gliederung (NUTS): Mainz-Bingen (DEB3J)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Außenliegend 117
Stadt: Ingelheim am Rhein
Postleitzahl: 55281
Land, Gliederung (NUTS): Mainz-Bingen (DEB3J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2028
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123 -125 GWB und Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
Beschreibung: Der öffentliche Auftraggeber wird von dem Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag in Betracht kommt, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 WRegG vornehmen. - Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123 -125 GWB - Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Gewerbeerlaubnis gem. § 34a GewO (Mindestanforderung):
Beschreibung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Gewerbeerlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 13 Bewachungsverordnung). Für ausländische Bieter: Eigenerklärung dazu, wie sichergestellt wird, dass eine Gewerbeerlaubnis gem. § 13 a GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung vorliegt.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung):
Beschreibung: Eigenerklärung als Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (je Versicherungsfall) – zugleich Mindestanforderung: - für Sachschäden 5.000.000,00 € - für Personenschäden 5.000.000,00 € - für reine Vermögensschäden 500.000,00 € - für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten 250.000,00 € - für das Abhandenkommen bewachter Sachen 250.000,00 € - für Schäden aus Verletzung des Datenschutzes 250.000,00 € - für Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden 250.000,00 € - für Umwelthaftpflichtschäden 2.500.000,00 € Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Für Umwelthaftpflichtschäden muss die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres die einfache Versicherungssumme betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und dies dann nachgewiesen wird. Die genannten Versicherungssummen sind eine Mindestanforderung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vergleichbarer Umsatz
Beschreibung: Erklärung über den vergleichbaren Umsatz brutto der letzten drei Geschäftsjahre, sofern Angaben verfügbar sind (auf gesonderte Anforderung Bilanzen oder ähnliche Nachweise) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Es gelten die nachfolgenden Mindestanforderungen: - Mindestens 10 Mio. € vergleichbarer Umsatz pro Jahr (brutto) Als vergleichbarer Umsatz gelten Umsätze für Sicherungsdienstleistungen, insbesondere aus dem Bereich Unterkunft für Geflüchtete, Asylbewerberunterkunft, Unterkunft für Wohnungslose, Klinik/ZfP, Klinik mit Notaufnahme. Der Auftraggeber bewertet dieses Auswahlkriterium anhand des jährlichen vergleichbaren Umsatzes des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Sofern für das Jahr 2023 noch keine Zahlen vorliegen sollten, so weist der Bewerber darauf hin und gibt anstelle der Jahre 2021, 2022 und 2023 die Jahre 2020, 2021 und 2022 an. Ein Umsatz ist vergleichbar, wenn sich dieser auf Sicherungsdienstleistungen, insbesondere aus dem Bereich Unterkunft für Geflüchtete, Übergangswohnheim, Asylbewerberunterkunft, Unterkunft für Wohnungslose, Klinik/ZfP, Klinik mit Notaufnahme, bezieht. „Krumme“ Werte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beabsichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt zudem eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des vergleichbaren Umsatzes je Jahr. Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und mit dem Gewichtungsfaktor je Jahr (jeweils 11%) multipliziert. Es wird der Umsatz von mind. 10 Mio. EUR mit einem EG 1 bewertet. Bei einem vergleichbaren Umsatz von mehr als 10 Mio. EUR und weniger als 25 Mio. EUR erfolgt die Bewertung anhand der linearen Interpolation. Ein vergleichbarer Umsatz von 25 Mio. EUR oder mehr wird mit einem EG 3 bewertet.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 33
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geeignete Referenzen
Beschreibung: Anforderungen an die Geeignetheit eines Referenzprojektes: Die Anforderungen an die Geeignetheit von Referenzen bestimmt der Auftraggeber wie folgt: • Als erbracht (und mithin gewertet) gelten beendete Aufträge die mind. 12 Monate angedauert haben oder auch Dauerreferenzen die mind. 12 Monate andauern. • Es gelten nur Referenzen, die im Bearbeitungszeitraum – mithin in den letzten drei Jahren - liegen. Als Referenzzeitpunkt für die Bewertung des 3-Jahres-Korridors gilt der Ablauf der Teilnahmefrist. Es kommt mithin darauf an, dass das vertragliche Leistungsende innerhalb des bezeichneten Drei-Jahres-Zeitraumes liegt. • Die Referenz muss vergleichbar sein. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenz ergeben sich aus Punkt 8.3.3 dieses Dokuments. • Eine Referenz definiert sich nach dem entsprechenden beauftragten Leistungssoll. Dies ist unabhängig davon, ob von diesem Auftrag mehrere Objekte umfasst sind/waren. • Zuletzt müssen mit der Referenzangabe die Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers und Kontaktdaten des Referenzgebers ausgewiesen werden sowie eine Referenzbeschreibung zu jeder Referenzleistung beigefügt werden. Mindestanforderung an die Wertbarkeit des Teilnahmeantrages bzgl. der Referenzen: Es gelten die nachfolgenden Mindestanforderungen an die Wertbarkeit des Teilnahmeantrages bzgl. der Referenzen: Mindestens 5 Referenzen aus mindestens einem der nachfolgend benannten Bereiche: • Unterkunft für Geflüchtete, • Asylbewerberunterkunft, • Übergangswohnheim, • Unterkunft für Wohnungslose, • Klinik/ZfP, • Krankenhaus mit Notaufnahme Weiter muss jede der fünf Referenzen mind. eine Regelbelegung in Höhe von 100 Personen (Belegungssoll) umfassen. Erfüllt ein Bewerber diese Anforderungen nicht, erfolgt der Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb. Bewertungsmaßstab Die eingereichten Referenzen werden quantitativ wie folgt bewertet: • Werden 5 geeignete und vergleichbare Referenz vorgelegt, erfolgt eine Einordnung in den Erfüllungsgrad 1. • Werden mehr als 5, aber weniger als 15 geeignete und vergleichbare Referenzen vorgelegt erfolgt die Bestimmung des Erfüllungsgrades anhand der oben geschilderten linearen Interpolation. • Werden 15 oder mehr als 15 geeignete und vergleichbare Referenzen vorgelegt, erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 3.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 67
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Zertifizierung
Beschreibung: Vorlage einer Bescheinigung über das Vorliegen einer Zertifizierung nach ISO 45001 Arbeits- & Gesundheitsschutzmanagement Dies ist eine Mindestanforderung. Alternativ hierzu genügt ebenso: Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung durch eine akkreditierte Stelle aus anderen Staa-ten – vgl. § 49 Abs. 1 S. 2 VgV. Alternative hierzu: Vorlage anderer Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforder-ten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. Um von einem gleichwertigen Qualitätssicherungssystem auszugehen, haben die Unterlagen mindestens auf folgende Aspekte einzugehen: • Kontext der Organisation o Verstehen der Organisation und ihres Kontextes o Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen von Beschäftigten und anderen interessierten Parteien o Festlegen der Anwendungsbereich des SGA-Managementsystems o SGA-Managementsystem • Führung und Beteiligung der Beschäftigten o Führung und Verpflichtung o SGA-Politik o Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in der Organisation o Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten • Planung o Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen Ermittlung von Gefährdungen und Bewertung von Risiken und Chan-cen Bestimmung rechtlicher Verpflichtungen und anderer Anforderungen Planung von Maßnahmen o SGA-Ziele und Planung deren Erreichung • Unterstützung o Ressourcen o Kompetenz o Bewusstsein o Kommunikation (intern/extern) o Dokumentierte Information (Erstellung und Aktualisierung sowie Lenkung der Information) • Betrieb o Betriebliche Planung und Steuerung Gefahren beseitigen und SGA-Risiken verringern Änderungsmanagement Beschaffung o Notfallplanung und Reaktion • Bewertung der Leistung o Überwachung, Messung, Analyse und Leistungsbewertung Bewertung der Compliance o Internes Audit (inkl. Auditprogramm) o Managementbewertung • Verbesserung o Vorfall, Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen o Fortlaufende Verbesserung Achtung: Dieser Nachweis kann nur dann zulässigerweise durch einen Bewerber erbracht werden, wenn dieser aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheini-gungen (DIN ISO 45001) nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen konnte. Die Grün-de hierfür hat der Bewerber ebenfalls mit Teilnahmeantrag zu benennen. Er trägt hierfür die Darlegungslast. • Umweltmanagementsysteme – (ISO 14001:2015-11): Vorlage einer Bescheinigung über das Vorliegen einer Zertifizierung nach ISO 14001 Umweltmanagementsysteme. Dies ist eine Mindestanforderung. Alternativ kann eingereicht werden: Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung durch eine akkreditierte Stelle aus anderen Staaten – vgl. § 49 Abs. 1 S. 2 VgV. Alternative hierzu: Vorlage anderer Unterlagen über gleichwertige Umweltmanagementmaßnahmen, sofern der Bewerber eine Eigenerklärung abgibt, dass diese Maßnahmen mit denen, die nach dem gelten-den System oder den geltenden Normen für das Umweltmanagement erforderlich sind, gleichwertig sind. Um von einem gleichwertigen Umweltmanagement auszugehen, hat die beigefügte Eigenerklä-rung mindestens auf folgende Aspekte einzugehen: • Kontext der Organisation o Verstehen der Organisation und ihres Kontextes o Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien o Festlegen des Anwendungsbereichs des Umweltmanagementsystems o Umweltmanagementsystem • Führung o Führung und Verpflichtung o Umweltpolitik • Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in der Organisation • Planung o Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen Allgemeines Umweltaspekte Bindende Verpflichtungen Planung von Maßnahmen o Umweltziele und Planung zu deren Erreichung Umweltziele Planung von Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele • Unterstützung o Ressourcen o Kompetenz o Bewusstsein • Kommunikation o Allgemeines • Dokumentierte Information o Allgemeines o Erstellen und Aktualisieren o Lenkung dokumentierter Information • Betrieb o Betriebliche Planung und Steuerung o Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr • Bewertung der Leistung o Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung Allgemeines Bewertung der Einhaltung von Verpflichtungen o Internes Audit • Allgemeines • Internes Auditprogramm o Managementbewertung • Verbesserung o Allgemeines o Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen o Fortlaufende Verbesserung Achtung: Dieser Nachweis durch Eigenerklärung kann nur dann zulässigerweise durch einen Bewerber er-bracht werden, wenn dieser aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nach-weislich keinen Zugang zu den betreffenden Bescheinigungen oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, keine Möglichkeit hat, diese innerhalb der einschlägigen Fristen zu erlangen. Die Gründe hierfür hat der Bewerber ebenfalls mit Teilnahmeantrag zu benennen. Er trägt hier-für die Darlegungslast.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachunternehmer
Beschreibung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Auf Anforderung sind die dazugehörige Verpflichtungserklärung und die Eignungsnachweise des Nachunternehmers einzureichen: - Nachunternehmerverpflichtungserklärung - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV durch Eigenerklärung zum Vorliegen einer Gewerbeerlaubnis gem. § 34a GewO - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 – 125 GWB - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV - Eigenerklärung über den vergleichbaren Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre, § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV - Geeignete Referenzen des Bewerbers, § 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV - Nachweis zum Vorliegen einer Zertifizierung nach ISO 45001 Arbeits- & Gesundheitsschutzmanagement und ISO 14001 Umweltmanagementsysteme Die Mindestanforderungen, die für die Bieter gelten, gelten auch für die Nachunternehmer, ausgenommen der Mindestanforderung zum vergleichbaren Umsatz.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe, § 47 VgV). Auf Anforderung die dazugehörige Verpflichtungserklärung und Erklärungen nach § 123ff GWB. Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der techn. Leistungsfähigkeit erfolgt, muss mit dem Angebot zugleich eine dazugehörige Nachunternehmererklärung eingereicht werden und auf Anforderung die dazugehörige Verpflichtungserklärung Nachunternehmer und die Ausschlusserklärung sowie Eignungsnachweise des Nachunternehmers. Auf Anforderung sind die dazugehörigen Verpflichtungserklärung und die Eignungsnachweise des Eignungsverleihers im Hinblick auf die geliehene Eignung einzureichen: - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV durch Eigenerklärung zum Vorliegen einer Gewerbeerlaubnis gem. § 34a GewO (soweit einschlägig) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 – 125 GWB - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV (soweit einschlägig) - Eigenerklärung über den vergleichbaren Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre, § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV (soweit einschlägig) - Geeignete Referenzen des Bewerbers, § 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV (soweit einschlägig) - Nachweis zum Vorliegen einer Zertifizierung nach ISO 45001 Arbeits- & Gesundheitsschutzmanagement und ISO 14001 Umweltmanagementsysteme (soweit einschlägig)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Hinweis zur Präqualifizierung:
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem anerkannten Präqualifikationsverzeichnis und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, für den Fall, dass nicht alle geforderten Erklärungen enthalten sind. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag - entweder die ausgefüllte Anlage 6 oder - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 1.5 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen / die Eigenerklärung bzw. die EEE auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Hinweis zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE):
Beschreibung: Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden; dann gilt § 50 VgV.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Erklärung zu Sanktionen gegen Russland)
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag ist die Erklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Erklärung zu Sanktionen gegen Russland) einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung zu Subventionen
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag ist die Erklärung zu Subventionen einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/06/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können fehlende Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gilt das LTTG.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: § 65 Abs. 2 VgV
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation"
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation"
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation"
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation"