Deutschland – Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung – EFRE-Förderperiode 2021-2027 in Rheinland-Pfalz: Begleitevaluation, Halbzeitüberprüfung, Änderungsantrag EFRE-Programm und abschließender Leistungsbericht

245485-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung – EFRE-Förderperiode 2021-2027 in Rheinland-Pfalz: Begleitevaluation, Halbzeitüberprüfung, Änderungsantrag EFRE-Programm und abschließender Leistungsbericht
OJ S 82/2024 25/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: EFRE-Förderperiode 2021-2027 in Rheinland-Pfalz: Begleitevaluation, Halbzeitüberprüfung, Änderungsantrag EFRE-Programm und abschließender Leistungsbericht
Beschreibung: Für das im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) von der Europäischen Kommission genehmigte Programm "EFRE 2021-2027 Rheinland- Pfalz" schreibt die Verordnung (EU) 2021/1060 (im Folgenden Dach-VO), die den rechtlichen Rahmen der EFRE-Förderperiode 2021-2027 vorgibt, im Laufe der Programmumsetzung unter anderem folgende Schritte vor: Evaluierungen gem. Art. 44 Dach-VO: Grundlage bildet der bereits erstellte Evaluierungsplan für das EFRE-Programm 2021-2027. Halbzeitüberprüfung gem. Art. 18, Abs. 1 Dach-VO: Die Fortschritte des Programms in Bezug auf das Erreichen seiner Ziele (einschließlich der Querschnittsziele) sollen untersucht werden. Sollten die Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung zu einer Anpassung des Programms führen, so muss nach Art. 18, Abs. 3 Dach-VO ein Änderungsantrag eingereicht werden. Abschließender Leistungsbericht gem. Art. 43 Dach-VO: Es soll bewertet werden, ob die Programmziele erreicht worden sind. Diese Leistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Offenen Verfahrens. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: d74533ae-79c5-4ac4-bf39-c174e6a0d92f
Interne Kennung: 045-0004#2024/0012-0801 8106
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAY9KX
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: EFRE-Förderperiode 2021-2027 in Rheinland-Pfalz: Begleitevaluation, Halbzeitüberprüfung, Änderungsantrag EFRE-Programm und abschließender Leistungsbericht
Beschreibung: Die EFRE Förderperiode 2021-2027 ist, wie schon die vorangegangene Förderperiode 2014-2020, stark ergebnisorientiert umzusetzen. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch die Halbzeitüberprüfung, aber auch durch Evaluierungen. Die Evaluierungen bewerten die Programmauswirkungen auf Grundlage der Programmindikatoren und -ziele. Auf dieser Basis erfolgt eine detaillierte Analyse, inwieweit das Programm relevant, wirksam, effizient und mit anderen EU-Politikbereichen kohärent ist. Die Evaluierungen sollen Erkenntnisse und Probleme sowie Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Maßnahmen und ihres Wirkungsgrades beschreiben. Zudem soll die EFRE-Verwaltungsbehörde bei der Erstellung von Änderungsanträgen gem. Art. 24 Dach-VO und der Erstellung des abschließenden Leistungsberichts unterstützt werden. Die Leistungen sind in deutscher Sprache zu erbringen und gliedern sich in folgende separate, fachlich jedoch eng miteinander verknüpfte und teilweise aufeinander aufbauende Module: 1. Evaluierungen wie im Evaluierungsplan des EFRE-Programms 2021-2027 festgelegt. 2. Halbzeitüberprüfung des EFRE-Programms 2021-2027. 3. Änderungsantrag des EFRE-Programms 2021-2027. 4. Abschließender Leistungsbericht des EFRE-Programms 2021-2027. Die Module werden als Gesamtauftrag ausgeschrieben. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: 045-0004#2024/0012-0801 8106
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung EU-Sanktionen
Beschreibung: Von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen sind: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer dieser Organisationen gehalten werden und - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter dem ersten und zweiten Spiegelstrich genannten Organisationen handeln. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer und Unterauftragnehmerinnen, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt. Die "Eigenerklärung EU-Sanktionen" ist von allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Der Bieter/die Bieterin muss über das für die fach- und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal verfügen und in der Lage sein, seine/ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Der Bieter/die Bieterin muss über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche technische Ausrüstung verfügen. Über das Unternehmen des Bieters/der Bieterin darf kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet worden sein. Die Eröffnung eines solchen darf nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden sein. Das Unternehmen darf nicht faktisch zahlungsunfähig sein. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind vom Bieter folgende Angaben zu machen: 1. Der Bieter verfügt über Kenntnisse der europäischen und der nationalen Strukturpolitik sowie Aufgaben und Funktionsweisen der Europäischen Strukturfonds, über Kenntnisse der europäischen Innovationspolitik und -förderung sowie über Erfahrungen in Fragen der regionalen Wirtschaftsförderung. Regionalspezifische Kenntnisse über Rheinland-Pfalz sind erwünscht. Als Nachweis ist eine Kurzdarstellung (max. eine DIN A4-Seite) einschlägiger Erfahrungen den Unterlagen beizufügen. 2. Der Bieter hat Erfahrungen mit vergleichbaren Evaluierungen, Überprüfungen und Berichten nachzuweisen. Erforderlich sind Erfahrungen bei der Durchführung von Evaluierungen im Bereich der Europäischen Strukturfonds, der Erstellung von Halbzeitüberprüfungen und Leistungsberichten sowie Expertise in den Bereichen der Programmänderung. Der Nachweis der oben genannten Erfahrungen ist anhand geeigneter Referenzen über die in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen zu erbringen. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird unter Bezugnahme auf § 46 Abs. 3 Nr. 1 VGV ausdrücklich darauf hingewiesen, dass darüber hinaus auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die länger als drei Jahre, maximal jedoch fünf Jahre, zurückliegen. 3. Der Bieter muss die Gewähr dafür bieten, dass er die Überprüfungen als auch die Berichtserstellung objektiv, neutral und ausschließlich nach sachlichen Kriterien durchführt. Hierzu haben Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer das Formblatt "Eigenerklärung zur Unabhängigkeit" abzugeben. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 Vergabeverordnung (VgV) Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/06/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die "Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot die "Scientology-Schutzerklärung" vorzulegen. Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Postanschrift: Stiftsstraße 9  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 6131162250
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: t:06131162234
Postanschrift: Stiftsstraße 9  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 80c55ba8-d4c1-45b0-8239-bfc7c824e642 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/04/2024 12:17:26 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 245485-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 82/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/04/2024

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