1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigshafen, WBL Bereich Stadtentwässerung und Straßenunterhalt
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Kanalsanierung Frankenthaler Straße in Ludwigshafen am Rhein; Kanalbauarbeiten in offener Bauweise und im Berstliningverfahren
Beschreibung: Kanalsanierung Frankenthaler Straße in Ludwigshafen am Rhein; hier: Kanalbauarbeiten in offener Bauweise und im Berstliningverfahren
Kennung des Verfahrens: c4024727-3231-4ca0-a6a7-6bf0e1fdc42c
Interne Kennung: 2024 / 082
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45247110 Kanalbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67061
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Datenschutzhinweise Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB, §18 EU Abs. 3 VOB/A etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Ubertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate lr]_stallation notwend ig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Ubermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche zur Abgabe eines Angebotes zu beachten sind. Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Auftragsbekanntmachung. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte , geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten mit Einstellung auf der Vergabeplattform und nicht erst mit Erhalt einer Benachrichtigungsmail als zugegangen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf§ 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3)Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreic hen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Konkurs: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Korruption: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Vergleichsverfahren: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Betrugsbekämpfung: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Zahlungsunfähigkeit: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Entrichtung von Steuern: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Kanalsanierung Frankenthaler Straße in Ludwigshafen am Rhein; Kanalbauarbeiten in offener Bauweise und im Berstliningverfahren
Beschreibung: Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), ein Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen, plant die Kanalsanierung des vorhandenen Mischwasserkanals in der Frankenthaler Straße. Die Maßnahme umfasst einen Bereich zwischen der Rohrlachstraße und der Kopemiku sstraße.. )m Zuge der offenen Kanalsanierung findet auch der Ausbau zu einem Stauraumkanal verschiedener Dimensionen incl. erforderlicher Ubergangsbauwerke statt. Ebenso werden alle Anschlussleitungen bis zu den Anschlusspunkten bzw. den Grenzen der Privatgrundstücke erneuert. Die Maßnahme der WBL ist Teil einer gemeinsame Maßnahme zusammen mit der Rhein-Necker Verkehr GmbH und den Technischen Werken Ludwigshafen (TWL). Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH plant in der Frankenthaler Straße im Stadtteil West die circa 800 Meter lange Gleisanlage (Stadtbahnlinie4 und 9) zu erneuern. Der neue Kanal mit den erforderlichen Durchmessern - rd. 60m ON 600 Steinzeug - rd. 250m ON 1000 DR Stahlbeton - rd. 790m ON 1500 DR Stahlbeton kann bei weitestgehend eingleisigem Stadtbahnbetrieb offen erstellt werden, wenn die Kanaltrasse außerhalb des Gleisbereichs nach Norden verschoben wird. Dafür müssen 11 Platanen im Bereich der Haltestelle am Hauptfriedhof mit entsprechendem Ausgleich und Ersatz gefällt werden. Die Fällarbeiten erfolgen im Vorfeld. Im Zuge der vorliegenden Maßnahme sind lediglich die dann noch verbleibenden Wurzelstöcke zu roden.Für den Einbau und das Umsetzen der Bauweichen im Bereich der Haltestelle Rohrlachstraße als Voraussetzung des eingleisigen Verkehrs und die Kanalerneuerung im Bereich des Abknickens der Gleise in den eigenen Gleiskörper ist für ca. 2 Monate Busersatzverkehr (vorzugsweise in den Ferien) erforderlich. Die Vorbereitung der Bauausführung der Kanalerneuerung erfolgt in enger Abstimmung mit der RNV in Hinblick auf die Gleiserneuerung. Die Straßenbahn wird während der gesamten Baumaßnahme eingleisig an der Baustelle vorbeigeführt. Gleiches gilt für den Anliegerverkehr, der LZA geregelt, abwechselnd mit der Straßenbahn auf dem in Betrieb befindlichen Straßenbahngleis an der unmittelbaren Baustelle vorbeigeführt wird. In den Ubergangsbereichen der verschiedenen Hauptkanaldurchmesser werden Nennweitenwechselbauwerke in Stahlbetonbauweise eingebaut. Diese hat der Auftragnehmer komplett als Fertigteil anzubieten, incl. Detailplanung und notwendiger Statik. Im Baufeld werden ebenfalls alle Anschlussleitungen (Mischwasserhausanschlüsse und Oberflächenentwässerungen) erneuert. Der Maßnahme liegt ein Rahmenterminplan zu Grunde, der vorab zwischen WBL, TWL, rnv, der Ordnungsbehörde und sonstigen Projektbeteiligt en abgestimmt wurde. Die hier genannten Termine werden Vertragsbestandteil und sind zwingend einzuhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kanalbauarbeiten nicht durchgängig erbracht werden können. Zeitliche Unterbrechunge_n gemäß Rahmenterminplan sind zu berücksichtigen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis nebst Planunerlagen verwiesen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45247110 Kanalbauarbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach der abnahmereifen Fertigstellung der vertraglichen Leistungen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67061
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/05/2024
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2027
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Für den Fall, dass der bezuschlagte Bieter vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde ausgewechselt werden muss, behält sich der Auftraggeber vor, den übrigen Bietern, die ein wertungsfähiges Angbot im durchgeführten offenen Verfahren abgegeben hatten, in der Reihenfolge der Wertungsergebnisse unter Zugrundelegung der damaligen Angebote den Auftrag anzutragen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Erklärung zur Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Berufsregister
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Spezifischer Jahresumsatz Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betraf, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar waren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ("spezifischer Jahresumsatz"). Der spezifische Jahresumsatz des Bieters aus Bauleistungen und anderen Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar waren, muss im Mittel der drei letzten Geschäftsjahre mindestens netto EUR 4.500.000,00 pro Geschäftsjahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft werden die Umsätze aller Bietergemeinschaftsmitglieder addiert. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäߧ 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 Eigenerklärung zur Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV B 2a) oder durch Nachweis der Präqualifizierung gemäߧ 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Wegen des Eingungsnachweises mittels Präqulifizierung ist allerdings auch das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Merkblatt Eingungsnachweis mittels Präqualifizierung zu beachten. Nachweis Haftpflichtversicherung: Mit dem Angebot ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsbescheinigung zu erbringen. Hat der Bieter Kopie der Versicherungsbescheinigung im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Wegen des Eingungsnachweises mittels Präqulifizierung ist allerdings auch das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Merkblatt Eingungsnachweis mittels Präqualifizierung zu beachten. Die Haftpflichtversicherung muss Mindest-Deckungssummen je Schadensfall wie folgt aufweisen: - für Personenschäden: 2.500.000,00 EUR - für Sachschäden und Sonstige Schäden (Vermögensschäden etc.): 1.500.00,000EUR Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens jeweils das zweifache des vorstehend je Versicherungsfall genannten Mindestversicherungssummen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 2 von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versiche-rungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderte Mindest-Deckungssummen erreichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Referenzen Mit dem Angebot ist der Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigener klärung Referenzen" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen vorzulegen. Vom Bieter ist für jede Referenz das Formblatt "Eigenerklärung Refe-renzen" gesondert auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Hat der Bieter Kopien der Referenznachweise im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Wegen des Eingungsnachweises mittels Präqulifizierung ist allerdings auch das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Merkblatt Eingungsnachweis mittels Präqualifizierung zu beachten. Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem 01.01.2018 abgeschlossen worden sein. Als Abschluss gilt der Zeitpunkt der rechtsgeschäftlichen Abnahme gemäß § 12 VOB/B. Die Referenzleistungen müssen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sein und eine Auftragssumme von mindestens netto 3.000.000,00 EUR aufweisen. Es müssen mindestens 2 Referenzen eingereicht werden, die die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen. Technische Ausrüstung, Technische Fachkräfte Mit dem Angebot ist der Nachweis der technischen Fachkräfte und der technischen Ausrüstung nebst Maßnahmen des Bieters zur Qualitätssicherung zu erbringen. Die Technischen Fachkräfte und die Technische Ausrüstung muss mindestens den Anforderungen gemäß Beurteilungsgruppe AK 1 der RAL-GZ 961 Ausgabe Mai 2019, Abschnitt 3.4 entsprechen. Die Qualitätssicherung muss mindestens der Eigenüberwachung gemäß Abschnitt 4.2 der RAL-GZ 961 Ausgabe Mai 2019, genügen. Der Nachweis gilt als erbracht durch Vorlage einer Kopie des RAL-Gütezeichens Kanlabau mit der Beurteilungsgruppe AK 1. Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung mit Prüfbericht nachweist, deren Prüfbestimmungen mit den Prüfbestimmungen gemäß Abschnitt 4.1 der RAL-GZ 961 Ausgabe Mai 2019 vergleichbar sind. Aus dem Prüfbericht müssen sich mindestens Angaben zu den technischen Fachkräften, der technischen Ausrüstung und der Qualitätssicherung entnehmen lassen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter zudem nachvoll-zi ehbar nachzuweisen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung richtet sich nach §16a EU VOB/A.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung Jaegerstraße 1 67059 Ludwigshafen
Zusätzliche Informationen: Bieter sind am Eröffnungsverfahren nicht zugelassen
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf§ 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3)Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreic hen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die 134, 135 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigshafen, WBL Bereich Stadtentwässerung und Straßenunterhalt
Registrierungsnummer: 073140000000-002-82
Postanschrift: Unteres Rheinufer 47
Stadt: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67061
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6215042060
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: 07315000
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131162234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung
Registrierungsnummer: 073140000000-001-085
Postanschrift: Jaegerstraße 1
Stadt: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6215042060
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Abschnittskennung: ORG-7001
Abschnittskennung: ORG-7005
Abschnittskennung: LOT-0000
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 93b3692d-968f-4feb-8a09-222c26260aa3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/04/2024 07:00:32 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 207622-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 70/2024
Datum der Veröffentlichung: 09/04/2024