1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Multifunktionsgeräte
Beschreibung: Anmietung und Lieferung von leistungs- und netzwerkfähigen, digitalen Multifunktionsgeräten einschließlich Bereitstellung, Lieferung, Installation, Vernetzung, Reparatur und Wartung für die Landesverwaltung in Rheinland-Pfalz.
Kennung des Verfahrens: e0319994-fe58-488b-8fa1-9fc0b6ee2541
Vorherige Bekanntmachung: 537055-2023
Interne Kennung: Z.23-0013
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30232110 Laserdrucker
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30121100 Fotokopierer, 30121200 Fotokopiergeräte, 30232100 Drucker und Plotter, 32581200 Faxgeräte, 38520000 Scanner
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind verschiedene Dienststellen innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 24 430 267,39 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 48 860 534,78 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPHYYRYYC6
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Bürogeräte
Beschreibung: Die Leistung ist in zwei Fachlose aufgeteilt: - Los 1 - Bürogeräte - Los 2 - Produktionsgeräte
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30232110 Laserdrucker
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30121100 Fotokopierer, 30121200 Fotokopiergeräte, 30232100 Drucker und Plotter, 32581200 Faxgeräte, 38520000 Scanner
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Verlängerungsoption der Rahmenvereinbarung: Dies Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag in Kraft und hat, beginnend mit dem ersten Tag der Leistungserbringung eine Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren. Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit sowie alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn für diese Rahmenvereinbarung ist der 01.03.2024. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Grundvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um jeweils ein (1) weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt sechs (6) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier (4) Jahre. 2. Standzeit der aus der Rahmenvereinbarung abgerufenen Geräte: Die zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung geschlossenen Einzel- bzw. Sammelverträge haben mit dem Zeitpunkt der funktionsbereiten Inbetriebnahme der Geräte grundsätzlich eine fixe Laufzeit von mindestens 48 Monaten (Standzeit je Gerät). Abweichungen hiervon sind lediglich unter Verweis auf Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.2 (verkürzte Standzeit aufgrund Inbetriebnahme-Fiktion nach 12 Wochen), Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.6 (Bagatellgrenze Rückgabeoption), Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.7 (Ersatz für Geräte mit erhöhter Störanfälligkeit), einer optionalen Standzeitenverlängerung gemäß Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.8 sowie dieses Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer. 2.26 zulässig. 3. Standzeitenverlängerungsoption aufgestellter Geräte: Die Aufstelldauer von mindestens 48 Monaten für die aus den bestehenden Einzel- bzw. Sammelverträgen abgerufenen Geräten kann durch die Vergabestelle nach Rücksprache mit den Bedarfsträgern um jeweils 12 oder 24 Monate verlängert werden (Standzeitenverlängerung). Die maximal mögliche Standzeit der Geräte bei den Bedarfsträgern beträgt somit 72 Monate nach Abschluss des Einzel- bzw. Sammelvertrages. Die Entscheidung über die generelle Inanspruchnahme dieser Standzeitenverlängerungsoption, für alle Geräte dieser Rahmenvereinbarung, wird nach Abstimmung mit den Bedarfsträgern durch die Vergabestelle spätestens 3 Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung unter Funktionalitäts- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu den gewährten Preiskonditionen für die Standzeitenverlängerung getroffen und dem Auftragnehmer durch die Vergabestelle mitgeteilt. Ein Anspruch auf die Ausübung der Standzeitenverlängerung aus der Rahmenvereinbarung bzw. den abgeschlossenen Einzel- und Sammelverträge durch den Auftragnehmer oder die Bedarfsträger besteht nicht. Die Standzeitenverlängerungsoption ist für den Bieter fakultativ und erlaubt den Bietern ein Erreichen von Zusatzpreispunkten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. 4. Gerätemehrbedarf: Den vorliegenden Bedarfsmeldungen liegt, den Einschätzungen der Vergabestelle nach, in der Regel eine eher vorsichtige Schätzung der benötigten Leistungen zugrunde. Daher ist der zukünftige Auftragnehmer in Los 1 - Bürogeräte verpflichtet, auch über den genannten Leistungsbedarf je Leistungsklasse hinaus, einen Mehrbedarf der Bedarfsträger bis zu einem Wert von 50 %, bezogen auf den zu beizuschlagenden Auftragswert von Los 1 - Bürogeräte innerhalb der Vertragslaufzeit zu decken. Für anfallenden Mehrmengen in Los 2 - Produktionsgeräte bis zu einem Wert von 50 % bezogen auf den zu beizuschlagenden Auftragswert von Los 2 - Produktionsgeräte wird dem Auftragnehmer das Recht gewährt, einer Mengenerhöhung zu widersprechen. 5. Option zum Angebot kleinerer Geräte (kleiner Leistungsklasse 1): In Einzelfällen kann der Bedarfsträger in Abstimmung mit dem Auftragnehmer festlegen, dass anstelle von Multifunktionsgeräten auch kleinere Druckgeräte unter Inkaufnahme abweichenden Leistungsmerkmale aufgestellt werden. Dies kann zum Beispiel in Büros mit Bürgerverkehr erforderlich werden, da dort aufgrund von Platzgründen an den Arbeitsplätzen gegebenenfalls keine Multifunktionsgeräte aufgestellt werden können. Den Bietern steht es dementsprechend frei (und wird durch den Auftraggeber begrüßt), auf einer eigenen Anlage mit Angebotsabgabe Informationen und Preise zu entsprechenden Geräten einzureichen (es soll sich dabei um Mietgeräte mit Klickpreisen für schwarz-weiß und Farbe handeln - analog den anzubietenden Multifunktionsgeräten). Die Preise und Informationen dienen dabei den Bedarfsträgern / der Vergabestelle nur zur Information und sind dementsprechend nicht wertungsrelevant. Es steht mithin den Wettbewerbern im Vergabeverfahren frei von dieser Option Gebrauch zu machen. 6. Option TR-Resiscan (Los 1, Leistungsklasse 3-5): Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er die Bedarfsträger bei Nutzung des ersetzenden Scannens mit den zu beziehenden Multifunktionsgeräten berät und bei der technischen Umsetzung nach Kräften unterstützt. Den Bietern steht es dementsprechend frei (und wird durch den Auftraggeber begrüßt), auf einer eigenen Anlage mit Angebotsabgabe Informationen und Preise zu einer möglichen Softwarelösung zum ersetzenden Scannen einzureichen. Die möglichen Preispositionen können dabei sowohl Angebotspreise für eine Softwarelösung als auch einen Stundensatz für die Unterstützung der Umsetzung und Einbindung des ersetzenden Scannens bei den Bedarfsträgern sein. Die Preise und Softwareinformationen dienen den Bedarfsträgern / der Vergabestelle nur zur Information und sind dementsprechend nicht wertungsrelevant. Es steht mithin den Wettbewerbern im Vergabeverfahren frei von dieser Option Gebrauch zu machen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind verschiedene Dienststellen innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2024
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption der Rahmenvereinbarung: Dies Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag in Kraft und hat, beginnend mit dem ersten Tag der Leistungserbringung eine Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren. Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit sowie alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn für diese Rahmenvereinbarung ist der 01.03.2024. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Grundvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um jeweils ein (1) weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt sechs (6) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier (4) Jahre. 2. Standzeit der aus der Rahmenvereinbarung abgerufenen Geräte: Die zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung geschlossenen Einzel- bzw. Sammelverträge haben mit dem Zeitpunkt der funktionsbereiten Inbetriebnahme der Geräte grundsätzlich eine fixe Laufzeit von mindestens 48 Monaten (Standzeit je Gerät). Abweichungen hiervon sind lediglich unter Verweis auf Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.2 (verkürzte Standzeit aufgrund Inbetriebnahme-Fiktion nach 12 Wochen), Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.6 (Bagatellgrenze Rückgabeoption), Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.7 (Ersatz für Geräte mit erhöhter Störanfälligkeit), einer optionalen Standzeitenverlängerung gemäß Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.8 sowie dieses Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer. 2.26 zulässig. 3. Standzeitenverlängerungsoption aufgestellter Geräte: Die Aufstelldauer von mindestens 48 Monaten für die aus den bestehenden Einzel- bzw. Sammelverträgen abgerufenen Geräten kann durch die Vergabestelle nach Rücksprache mit den Bedarfsträgern um jeweils 12 oder 24 Monate verlängert werden (Standzeitenverlängerung). Die maximal mögliche Standzeit der Geräte bei den Bedarfsträgern beträgt somit 72 Monate nach Abschluss des Einzel- bzw. Sammelvertrages. Die Entscheidung über die generelle Inanspruchnahme dieser Standzeitenverlängerungsoption, für alle Geräte dieser Rahmenvereinbarung, wird nach Abstimmung mit den Bedarfsträgern durch die Vergabestelle spätestens 3 Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung unter Funktionalitäts- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu den gewährten Preiskonditionen für die Standzeitenverlängerung getroffen und dem Auftragnehmer durch die Vergabestelle mitgeteilt. Ein Anspruch auf die Ausübung der Standzeitenverlängerung aus der Rahmenvereinbarung bzw. den abgeschlossenen Einzel- und Sammelverträge durch den Auftragnehmer oder die Bedarfsträger besteht nicht. Die Standzeitenverlängerungsoption ist für den Bieter fakultativ und erlaubt den Bietern ein Erreichen von Zusatzpreispunkten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. 4. Gerätemehrbedarf: Den vorliegenden Bedarfsmeldungen liegt, den Einschätzungen der Vergabestelle nach, in der Regel eine eher vorsichtige Schätzung der benötigten Leistungen zugrunde. Daher ist der zukünftige Auftragnehmer in Los 1 - Bürogeräte verpflichtet, auch über den genannten Leistungsbedarf je Leistungsklasse hinaus, einen Mehrbedarf der Bedarfsträger bis zu einem Wert von 50 %, bezogen auf den zu beizuschlagenden Auftragswert von Los 1 - Bürogeräte innerhalb der Vertragslaufzeit zu decken. Für anfallenden Mehrmengen in Los 2 - Produktionsgeräte bis zu einem Wert von 50 % bezogen auf den zu beizuschlagenden Auftragswert von Los 2 - Produktionsgeräte wird dem Auftragnehmer das Recht gewährt, einer Mengenerhöhung zu widersprechen. 5. Option zum Angebot kleinerer Geräte (kleiner Leistungsklasse 1): In Einzelfällen kann der Bedarfsträger in Abstimmung mit dem Auftragnehmer festlegen, dass anstelle von Multifunktionsgeräten auch kleinere Druckgeräte unter Inkaufnahme abweichenden Leistungsmerkmale aufgestellt werden. Dies kann zum Beispiel in Büros mit Bürgerverkehr erforderlich werden, da dort aufgrund von Platzgründen an den Arbeitsplätzen gegebenenfalls keine Multifunktionsgeräte aufgestellt werden können. Den Bietern steht es dementsprechend frei (und wird durch den Auftraggeber begrüßt), auf einer eigenen Anlage mit Angebotsabgabe Informationen und Preise zu entsprechenden Geräten einzureichen (es soll sich dabei um Mietgeräte mit Klickpreisen für schwarz-weiß und Farbe handeln - analog den anzubietenden Multifunktionsgeräten). Die Preise und Informationen dienen dabei den Bedarfsträgern / der Vergabestelle nur zur Information und sind dementsprechend nicht wertungsrelevant. Es steht mithin den Wettbewerbern im Vergabeverfahren frei von dieser Option Gebrauch zu machen. 6. Option TR-Resiscan (Los 1, Leistungsklasse 3-5): Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er die Bedarfsträger bei Nutzung des ersetzenden Scannens mit den zu beziehenden Multifunktionsgeräten berät und bei der technischen Umsetzung nach Kräften unterstützt. Den Bietern steht es dementsprechend frei (und wird durch den Auftraggeber begrüßt), auf einer eigenen Anlage mit Angebotsabgabe Informationen und Preise zu einer möglichen Softwarelösung zum ersetzenden Scannen einzureichen. Die möglichen Preispositionen können dabei sowohl Angebotspreise für eine Softwarelösung als auch einen Stundensatz für die Unterstützung der Umsetzung und Einbindung des ersetzenden Scannens bei den Bedarfsträgern sein. Die Preise und Softwareinformationen dienen den Bedarfsträgern / der Vergabestelle nur zur Information und sind dementsprechend nicht wertungsrelevant. Es steht mithin den Wettbewerbern im Vergabeverfahren frei von dieser Option Gebrauch zu machen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 21 719 997,79 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 537055-2023
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer erfolgte über den Preis als Zuschlagskriterium
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Produktionsgeräte
Beschreibung: Die Leistung ist in zwei Fachlose aufgeteilt: - Los 1 - Bürogeräte - Los 2 - Produktionsgeräte
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30232110 Laserdrucker
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30121100 Fotokopierer, 30121200 Fotokopiergeräte, 30232100 Drucker und Plotter, 32581200 Faxgeräte, 38520000 Scanner
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Verlängerungsoption der Rahmenvereinbarung: Dies Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag in Kraft und hat, beginnend mit dem ersten Tag der Leistungserbringung eine Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren. Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit sowie alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn für diese Rahmenvereinbarung ist der 01.03.2024. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Grundvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um jeweils ein (1) weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt sechs (6) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier (4) Jahre. 2. Standzeit der aus der Rahmenvereinbarung abgerufenen Geräte: Die zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung geschlossenen Einzel- bzw. Sammelverträge haben mit dem Zeitpunkt der funktionsbereiten Inbetriebnahme der Geräte grundsätzlich eine fixe Laufzeit von mindestens 48 Monaten (Standzeit je Gerät). Abweichungen hiervon sind lediglich unter Verweis auf Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.2 (verkürzte Standzeit aufgrund Inbetriebnahme-Fiktion nach 12 Wochen), Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.6 (Bagatellgrenze Rückgabeoption), Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.7 (Ersatz für Geräte mit erhöhter Störanfälligkeit), einer optionalen Standzeitenverlängerung gemäß Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.8 sowie dieses Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer. 2.26 zulässig. 3. Standzeitenverlängerungsoption aufgestellter Geräte: Die Aufstelldauer von mindestens 48 Monaten für die aus den bestehenden Einzel- bzw. Sammelverträgen abgerufenen Geräten kann durch die Vergabestelle nach Rücksprache mit den Bedarfsträgern um jeweils 12 oder 24 Monate verlängert werden (Standzeitenverlängerung). Die maximal mögliche Standzeit der Geräte bei den Bedarfsträgern beträgt somit 72 Monate nach Abschluss des Einzel- bzw. Sammelvertrages. Die Entscheidung über die generelle Inanspruchnahme dieser Standzeitenverlängerungsoption, für alle Geräte dieser Rahmenvereinbarung, wird nach Abstimmung mit den Bedarfsträgern durch die Vergabestelle spätestens 3 Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung unter Funktionalitäts- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu den gewährten Preiskonditionen für die Standzeitenverlängerung getroffen und dem Auftragnehmer durch die Vergabestelle mitgeteilt. Ein Anspruch auf die Ausübung der Standzeitenverlängerung aus der Rahmenvereinbarung bzw. den abgeschlossenen Einzel- und Sammelverträge durch den Auftragnehmer oder die Bedarfsträger besteht nicht. Die Standzeitenverlängerungsoption ist für den Bieter fakultativ und erlaubt den Bietern ein Erreichen von Zusatzpreispunkten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. 4. Gerätemehrbedarf: Den vorliegenden Bedarfsmeldungen liegt, den Einschätzungen der Vergabestelle nach, in der Regel eine eher vorsichtige Schätzung der benötigten Leistungen zugrunde. Daher ist der zukünftige Auftragnehmer in Los 1 - Bürogeräte verpflichtet, auch über den genannten Leistungsbedarf je Leistungsklasse hinaus, einen Mehrbedarf der Bedarfsträger bis zu einem Wert von 50 %, bezogen auf den zu beizuschlagenden Auftragswert von Los 1 - Bürogeräte innerhalb der Vertragslaufzeit zu decken. Für anfallenden Mehrmengen in Los 2 - Produktionsgeräte bis zu einem Wert von 50 % bezogen auf den zu beizuschlagenden Auftragswert von Los 2 - Produktionsgeräte wird dem Auftragnehmer das Recht gewährt, einer Mengenerhöhung zu widersprechen. 5. Option zum Angebot kleinerer Geräte (kleiner Leistungsklasse 1): In Einzelfällen kann der Bedarfsträger in Abstimmung mit dem Auftragnehmer festlegen, dass anstelle von Multifunktionsgeräten auch kleinere Druckgeräte unter Inkaufnahme abweichenden Leistungsmerkmale aufgestellt werden. Dies kann zum Beispiel in Büros mit Bürgerverkehr erforderlich werden, da dort aufgrund von Platzgründen an den Arbeitsplätzen gegebenenfalls keine Multifunktionsgeräte aufgestellt werden können. Den Bietern steht es dementsprechend frei (und wird durch den Auftraggeber begrüßt), auf einer eigenen Anlage mit Angebotsabgabe Informationen und Preise zu entsprechenden Geräten einzureichen (es soll sich dabei um Mietgeräte mit Klickpreisen für schwarz-weiß und Farbe handeln - analog den anzubietenden Multifunktionsgeräten). Die Preise und Informationen dienen dabei den Bedarfsträgern / der Vergabestelle nur zur Information und sind dementsprechend nicht wertungsrelevant. Es steht mithin den Wettbewerbern im Vergabeverfahren frei von dieser Option Gebrauch zu machen. 6. Option TR-Resiscan (Los 1, Leistungsklasse 3-5): Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er die Bedarfsträger bei Nutzung des ersetzenden Scannens mit den zu beziehenden Multifunktionsgeräten berät und bei der technischen Umsetzung nach Kräften unterstützt. Den Bietern steht es dementsprechend frei (und wird durch den Auftraggeber begrüßt), auf einer eigenen Anlage mit Angebotsabgabe Informationen und Preise zu einer möglichen Softwarelösung zum ersetzenden Scannen einzureichen. Die möglichen Preispositionen können dabei sowohl Angebotspreise für eine Softwarelösung als auch einen Stundensatz für die Unterstützung der Umsetzung und Einbindung des ersetzenden Scannens bei den Bedarfsträgern sein. Die Preise und Softwareinformationen dienen den Bedarfsträgern / der Vergabestelle nur zur Information und sind dementsprechend nicht wertungsrelevant. Es steht mithin den Wettbewerbern im Vergabeverfahren frei von dieser Option Gebrauch zu machen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind verschiedene Dienststellen innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2024
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption der Rahmenvereinbarung: Dies Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag in Kraft und hat, beginnend mit dem ersten Tag der Leistungserbringung eine Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren. Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit sowie alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn für diese Rahmenvereinbarung ist der 01.03.2024. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Grundvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um jeweils ein (1) weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt sechs (6) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier (4) Jahre. 2. Standzeit der aus der Rahmenvereinbarung abgerufenen Geräte: Die zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung geschlossenen Einzel- bzw. Sammelverträge haben mit dem Zeitpunkt der funktionsbereiten Inbetriebnahme der Geräte grundsätzlich eine fixe Laufzeit von mindestens 48 Monaten (Standzeit je Gerät). Abweichungen hiervon sind lediglich unter Verweis auf Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.2 (verkürzte Standzeit aufgrund Inbetriebnahme-Fiktion nach 12 Wochen), Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.6 (Bagatellgrenze Rückgabeoption), Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.7 (Ersatz für Geräte mit erhöhter Störanfälligkeit), einer optionalen Standzeitenverlängerung gemäß Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.8 sowie dieses Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer. 2.26 zulässig. 3. Standzeitenverlängerungsoption aufgestellter Geräte: Die Aufstelldauer von mindestens 48 Monaten für die aus den bestehenden Einzel- bzw. Sammelverträgen abgerufenen Geräten kann durch die Vergabestelle nach Rücksprache mit den Bedarfsträgern um jeweils 12 oder 24 Monate verlängert werden (Standzeitenverlängerung). Die maximal mögliche Standzeit der Geräte bei den Bedarfsträgern beträgt somit 72 Monate nach Abschluss des Einzel- bzw. Sammelvertrages. Die Entscheidung über die generelle Inanspruchnahme dieser Standzeitenverlängerungsoption, für alle Geräte dieser Rahmenvereinbarung, wird nach Abstimmung mit den Bedarfsträgern durch die Vergabestelle spätestens 3 Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung unter Funktionalitäts- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu den gewährten Preiskonditionen für die Standzeitenverlängerung getroffen und dem Auftragnehmer durch die Vergabestelle mitgeteilt. Ein Anspruch auf die Ausübung der Standzeitenverlängerung aus der Rahmenvereinbarung bzw. den abgeschlossenen Einzel- und Sammelverträge durch den Auftragnehmer oder die Bedarfsträger besteht nicht. Die Standzeitenverlängerungsoption ist für den Bieter fakultativ und erlaubt den Bietern ein Erreichen von Zusatzpreispunkten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. 4. Gerätemehrbedarf: Den vorliegenden Bedarfsmeldungen liegt, den Einschätzungen der Vergabestelle nach, in der Regel eine eher vorsichtige Schätzung der benötigten Leistungen zugrunde. Daher ist der zukünftige Auftragnehmer in Los 1 - Bürogeräte verpflichtet, auch über den genannten Leistungsbedarf je Leistungsklasse hinaus, einen Mehrbedarf der Bedarfsträger bis zu einem Wert von 50 %, bezogen auf den zu beizuschlagenden Auftragswert von Los 1 - Bürogeräte innerhalb der Vertragslaufzeit zu decken. Für anfallenden Mehrmengen in Los 2 - Produktionsgeräte bis zu einem Wert von 50 % bezogen auf den zu beizuschlagenden Auftragswert von Los 2 - Produktionsgeräte wird dem Auftragnehmer das Recht gewährt, einer Mengenerhöhung zu widersprechen. 5. Option zum Angebot kleinerer Geräte (kleiner Leistungsklasse 1): In Einzelfällen kann der Bedarfsträger in Abstimmung mit dem Auftragnehmer festlegen, dass anstelle von Multifunktionsgeräten auch kleinere Druckgeräte unter Inkaufnahme abweichenden Leistungsmerkmale aufgestellt werden. Dies kann zum Beispiel in Büros mit Bürgerverkehr erforderlich werden, da dort aufgrund von Platzgründen an den Arbeitsplätzen gegebenenfalls keine Multifunktionsgeräte aufgestellt werden können. Den Bietern steht es dementsprechend frei (und wird durch den Auftraggeber begrüßt), auf einer eigenen Anlage mit Angebotsabgabe Informationen und Preise zu entsprechenden Geräten einzureichen (es soll sich dabei um Mietgeräte mit Klickpreisen für schwarz-weiß und Farbe handeln - analog den anzubietenden Multifunktionsgeräten). Die Preise und Informationen dienen dabei den Bedarfsträgern / der Vergabestelle nur zur Information und sind dementsprechend nicht wertungsrelevant. Es steht mithin den Wettbewerbern im Vergabeverfahren frei von dieser Option Gebrauch zu machen. 6. Option TR-Resiscan (Los 1, Leistungsklasse 3-5): Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er die Bedarfsträger bei Nutzung des ersetzenden Scannens mit den zu beziehenden Multifunktionsgeräten berät und bei der technischen Umsetzung nach Kräften unterstützt. Den Bietern steht es dementsprechend frei (und wird durch den Auftraggeber begrüßt), auf einer eigenen Anlage mit Angebotsabgabe Informationen und Preise zu einer möglichen Softwarelösung zum ersetzenden Scannen einzureichen. Die möglichen Preispositionen können dabei sowohl Angebotspreise für eine Softwarelösung als auch einen Stundensatz für die Unterstützung der Umsetzung und Einbindung des ersetzenden Scannens bei den Bedarfsträgern sein. Die Preise und Softwareinformationen dienen den Bedarfsträgern / der Vergabestelle nur zur Information und sind dementsprechend nicht wertungsrelevant. Es steht mithin den Wettbewerbern im Vergabeverfahren frei von dieser Option Gebrauch zu machen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 710 269,60 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 537055-2023
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer erfolgte über den Preis als Zuschlagskriterium
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 43 439 995,57 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 21 719 997,79 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: RICOH Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Ergebnisses: 24 430 267,39 EUR
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Z.23-0013 - Ricoh Deutschland GmbH
Titel: Rahmenvereinbarung Multifunktionsgeräte - Ricoh Deutschland GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 29/01/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 21 719 997,79 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 35 806 251,27 EUR
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 420 539,19 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 2 710 269,60 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: RICOH Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert des Ergebnisses: 24 430 267,39 EUR
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Z.23-0013 - Ricoh Deutschland GmbH
Titel: Rahmenvereinbarung Multifunktionsgeräte - Ricoh Deutschland GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 29/01/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 2 710 269,60 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 4 077 331,46 EUR
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: t:26130291777
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 261 30291777
Fax: +49 261 291411500
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Registrierungsnummer: t:65194940
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Stadt: Trier
Postleitzahl: 54290
Land, Gliederung (NUTS): Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
Land: Deutschland
Telefon: +49 65194940
Fax: +49 6519494179
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: t:6131162234
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Registrierungsnummer: t:65194940
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Stadt: Trier
Postleitzahl: 54290
Land, Gliederung (NUTS): Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
Land: Deutschland
Telefon: +49 65194940
Fax: +49 6519494179
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: RICOH Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: t:610220231104
Postanschrift: Gutenbergstraße 8
Stadt: Neu-Isenburg
Postleitzahl: 63263
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 511 93694436
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0002 LOT-0003
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ff25ad05-79a0-47cb-a20a-89b8728511e5 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/03/2024 12:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 181239-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 61/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/03/2024