Deutschland – Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten – Tief- und Gleisbauarbeiten TP1 Binger Str. - 30021307

145511-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten – Tief- und Gleisbauarbeiten TP1 Binger Str. - 30021307
OJ S 50/2024 11/03/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Tief- und Gleisbauarbeiten TP1 Binger Str. - 30021307
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung von Betriebsanlagen der Straßenbahn in der Landeshauptstadt Mainz am Münsterplatz von der bestehenden Trasse der Straßenbahnlinien 50, 52 und 53 beginnend weiter durch die Binger Straße und abschließend am Alicenplatz und auf der Alicenbrücke mit dem Anschluss an die Bestandstrasse der Linien 51 und 59. Die Trasse stellt einen Bypass zur Nahverkehrsdrehscheibe am Bahnhofsvorplatz der Landeshauptstadt Mainz dar. Am Verknüpfungspunkt Münsterplatz wird eine Haltestelle errichtet. Die Fahrleitungsanlagen werden über Wandanker befestigt. Fahrleitungsmasten werden nur dort vorgesehen, wo die Befestigung über Wandanker tatsächlich nicht möglich ist. Die Länge der Trasse beträgt 380 Meter. Im Einzelnen sind dies folgende wesentliche Arbeiten: - Rückbau bestehender Verkehrsflächen (Fahrbahn, Geh- und Radwegflächen sowie sonstige Flächen) - Rückbau der bestehenden Gleisanlagen und der angrenzenden Oberflächen - Rückbau vorhandener Straßenausstattung - Herstellung und Anpassung von Ver- und Entsorgungsleitungen - Herstellen der Leerrohrinfrastruktur für die Verkehrsbetriebe (MVG), die Mainzer Stadtwerke (Mainzer Netze) und die Stadtverwaltung Mainz - Herstellen der Gleis- und Straßenentwässerung - Neubau der Gleisanlage mit Masse-Feder-System Rheda City Mainz - Neubau der Gleisanlage mit ausbetonierten Schwellenfächern oder als Gleisrost auf einer - Betontragplatte - Einbau von elektrischen Weichen inkl. Kreuzungen - Eindeckung von Gleisanlagen mit Asphalt - Neubau der Haltestelle Binger Straße (Münsterplatz) - Neubau der Oberleitungsanlage zur Energieversorgung der Straßenbahn - Neubau der Straßenbeleuchtung - Neubau der Verkehrsflächen Fahrbahn sowie Geh- und Radwege und Parkplätze - Neubau Grünflächen und Baumquartiere Die Ausführung der Maßnahme ist zwischen 3. Quartal 2024 und Ende des Jahres 2025 geplant.
Kennung des Verfahrens: 5d3d60a8-9b10-48af-b21d-f06ba6759b50
Interne Kennung: X-SWMAG-2024-0022
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Verfahrensablauf a. Teilnahmewettbewerb: Die interessierten Bewerber werden in einem ersten Schritt aufgefordert zum Nachweis ihrer Eignung einen Teilnahmeantrag mit allen entsprechenden Angaben einzureichen. Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen. Der Auftraggeber wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren. b. Aufforderung zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes: Nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge anhand der bekannt gegebenen Eignungskriterien werden die qualifizierten Bewerber zur ersten (indikativen) Angebotsabgabe aufgefordert. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Angebotsqualität dienen. Die Optimierungsvorschläge dürfen insbesondere auch alle Vertragsinhalte betreffen. Nicht verhandelbar sind die von der Auftraggeberin in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber (AG) wird diejenigen Bieter, die ein fristgerechtes indikatives Angebot abgegeben haben, zu Bietergesprächen einladen. Eine Einladung mit allen notwendigen Informationen wird rechtzeitig vor dem Termin erfolgen. HINWEIS: Die für die Erstellung des indikativen Angebotes gewährte Frist beträgt 21 Tage. Der Zeitpunkt der Bietergespräche ist der Tabelle unter 2.6 Verfahrensfristen (Anlage A1 BWB) zu. Der genaue Termin für den einzelnen Bieter und der genaue Ablauf der Bietergespräche werden zu gegebener Zeit mit separatem Schreiben mitgeteilt. Die Bieter werden gebeten, sich den oben genannten Zeitraum terminlich freizuhalten. Die Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen verbindliche Angebote abzugeben. Falls erforderlich wird der Auftraggeber unter Beachtung der allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien Aufklärungsgespräche mit den Bietern über das Angebot zu führen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung. HINWEIS: Die für die Erstellung des ersten verbindlichen Angebotes gewährte Frist wird deutlich kürzer sein, als die für die Erstellung des indikativen Angebotes. Vor diesem Hintergrund wird eine sorgfältige und umfassende Bearbeitung des indikativen Angebotes dringend geraten. c. Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote: Der AG wird mit der Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote allen Bietern verbindliche Vergabeunterlagen überreichen. Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere an den vertraglichen Regelungen sind nicht zulässig. Verbindliche Angebote, die Änderungen an den Vergabeunterlagen enthalten, werden zwingend ausgeschlossen. Alle geforderten Angaben und Erklärungen und insbesondere die geforderten Angaben, Preise und Erklärungen müssen vollständig sein. Die AG behält sich jedoch vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern. Die AG behält sich zum weiteren Ablauf des Verhandlungsverfahrens vor, • bereits auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der Zuschlagskriterien den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung. Bieter haben keinen Anspruch auf die Durchführung von Verhandlungsgesprächen. • den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. • in Ansehung der eingegangenen Angebote und durchgeführten Verhandlungsgespräche erneut Verhandlungsgespräche mit den Bietern, ggf. unter weiterer Abschichtung / Reduzierung des Bieterkreises, zu führen und / oder weitere Angebote einzuholen (Durchführung mehrerer "Verhandlungs- und Angebotsrunden"). Ein Anspruch der Bieter besteht hierauf nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung. Die verbindlichen Angebote müssen alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind. Angebote, die nicht alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Das unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. 2. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Anlage TW1, hier "T1 - Bietergemeinschaftserklärung") vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. In der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen jedes einzelnen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. 3. Unterauftragnehmer/Eignungsleihe: Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leistung durch den Bewerber/Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer übertragen wird (§ 34 SektVO), ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unterscheiden. Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bewerber/Bieter auf die Eignung Dritter (eignungsrelevante Drittunternehmen), ohne dass diese zwingend zugleich als Unterauftragnehmer mit einem Teil der Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht nur hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 47 Abs. 1 S. 1 SektVO). Im Hinblick auf die erforderliche berufliche Befähigung ist die Eignungsleihe lediglich dann zulässig, wenn die eignungsrelevanten Drittunternehmen die Leistung als Unterauftragnehmer auch tatsächlich erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 SektVO). Im Falle der Eignungsleihe haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag neben dem Formular "T2 Benennung Unternehmen der Eignungsleihe" (Anlage TW1) auch zugleich die "T3 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Anlage TW1) und "T5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz" (Anlage TW1) vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Das eignungsleihende Unternehmen hat die folgenden Unterlagen einzureichen: • Anlage TW1, hier T4, T8, T9 - Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung. • Anlage TW1, hier T3 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Im Rahmen der eignungsleihenden Unterauftragnehmerschaft sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: • Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit die Anlage TW1, hier T6 "Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit" • Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Anlage TW1, hier T7 "Eigenerklärung und Nachweise technische + berufliche Leistungsfähigkeit" mit den soweit erforderlichen Angaben. 4. Informationen über die elektronische Einreichung der Angebote findet sich unter https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/support/hilfe-zur-evergabe/bietercockpit-benutzerhandbuch. 5. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
KonkursDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
KorruptionDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
VergleichsverfahrenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
BetrugsbekämpfungDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
ZahlungsunfähigkeitDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Rein innerstaatliche AusschlussgründeDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Entrichtung von SteuernDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Tief- und Gleisbauarbeiten TP1 Binger Str. - 30021307
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung von Betriebsanlagen der Straßenbahn in der Landeshauptstadt Mainz am Münsterplatz von der bestehenden Trasse der Straßenbahnlinien 50, 52 und 53 beginnend weiter durch die Binger Straße und abschließend am Alicenplatz und auf der Alicenbrücke mit dem Anschluss an die Bestandstrasse der Linien 51 und 59. Die Trasse stellt einen Bypass zur Nahverkehrsdrehscheibe am Bahnhofsvorplatz der Landeshauptstadt Mainz dar. Am Verknüpfungspunkt Münsterplatz wird eine Haltestelle errichtet. Die Fahrleitungsanlagen werden über Wandanker befestigt. Fahrleitungsmasten werden nur dort vorgesehen, wo die Befestigung über Wandanker tatsächlich nicht möglich ist. Die Länge der Trasse beträgt 380 Meter. Im Einzelnen sind dies folgende wesentliche Arbeiten: - Rückbau bestehender Verkehrsflächen (Fahrbahn, Geh- und Radwegflächen sowie sonstige Flächen) - Rückbau der bestehenden Gleisanlagen und der angrenzenden Oberflächen - Rückbau vorhandener Straßenausstattung - Herstellung und Anpassung von Ver- und Entsorgungsleitungen - Herstellen der Leerrohrinfrastruktur für die Verkehrsbetriebe (MVG), die Mainzer Stadtwerke (Mainzer Netze) und die Stadtverwaltung Mainz - Herstellen der Gleis- und Straßenentwässerung - Neubau der Gleisanlage mit Masse-Feder-System Rheda City Mainz - Neubau der Gleisanlage mit ausbetonierten Schwellenfächern oder als Gleisrost auf einer - Betontragplatte - Einbau von elektrischen Weichen inkl. Kreuzungen - Eindeckung von Gleisanlagen mit Asphalt - Neubau der Haltestelle Binger Straße (Münsterplatz) - Neubau der Oberleitungsanlage zur Energieversorgung der Straßenbahn - Neubau der Straßenbeleuchtung - Neubau der Verkehrsflächen Fahrbahn sowie Geh- und Radwege und Parkplätze - Neubau Grünflächen und Baumquartiere Die Ausführung der Maßnahme ist zwischen 3. Quartal 2024 und Ende des Jahres 2025 geplant.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerblichen Voraussetzungen der ausgeschrieben Leistung. Vorlage eines aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweise nach Maßgabe meines Herkunftslandes bei (nicht älter als 90 Tage). Mit dem Teilnahmeantrag ist ferner eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage TW1) einzureichen. Ferner ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 und die Eigenerklärung zu § 22 LKSG gemäß Anlage TW1 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister abzufragen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung (Anlage TW1, hier T6), aus der die Umsatzzahlen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren hervorgeht. Die Umsatzzahlen sind nach Aufforderung durch die Vergabestelle zu belegen. - Eine Eigenerklärung (Anlage TW1, ebenfalls T6), dass eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung in dem geforderten Umfang nachweislich vorhanden ist, oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber bis zur Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Die Mindestversicherungssummen je Schadensfall und für alle Schadensfälle während eines Versicherungsjahres betragen:  2.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden  5.000.000,00 € für Personenschäden - Eine Eigenerklärung (Anlage TW1, ebenfalls T6), dass zur Sicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Lieferung und Leistung eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 10% des Bruttoauftragswertes (Vertragserfüllungsbürgschaft) vereinbart wird, oder diese im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Zudem sichert der AN zur Sicherung der Leistungs- und Lieferpflicht innerhalb der Gewährleistungsfrist eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 5 % der jeweiligen Bruttoauftragswertes zu.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, das eignungsleihende Unternehmen die Anlage TW1 zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor Tief-, Gleis- und Straßenbau - T7.1: a) Benennung von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Vorhaben (Bau von innerstädtischen Gleisanlagen mit eingedecktem und offenem Querschwellengleis) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage TW1, Abschnitt T7.1) zu verwenden. Jeder Referenz ist zudem ein aussagekräftiger Erläuterungsbericht (Text und/oder Bild) zu Art und Umfang der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erbrachten Leistungen im Umfang von maximal zwei (2) DIN A-4-Seiten. Zudem sind Angaben zu Kontaktdaten der Referenzgeber und der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten zu machen. b) Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten an Schienenwerkstoffen und stählernen Oberbauteilen durch Vorlage der gültigen Eignungsbescheinigung. Der Nachweis von bereits durchgeführten Schweißungen an Rillenschienen ist über Referenzprojekte zu belegen. c) Nachweis über die Qualifikation zur Sicherung an Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum durch Vorlage eines Qualifikationsnachweises des Verantwortlichen nach RSA gemäß MVAS und ZTV-SA, nicht älter als 4 Jahre. d) Zertifikat GW129 und S129 (Vermeidung von Baggerschäden an Versorgungsleitungen), nicht älter als 3 Jahre. e) Gütegemeinschaft Leitungstiefbau RAL-GZ 962/1, 962/2 oder gleichwertiger Nachweis nach DVGW GW 381, AGFW FW 600, VDE-AR-N 4220, 4221 (oder gleichwertig). Für die Darstellung der Referenzen, Nachweise und Zertifikate sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage TW1, hier T7.1) zu verwenden. Fundamentierung / Fahrleitungsmaste / Technische Ausrüstung - T7.2: a) Benennung von mindestens drei Referenzen über vergleichbare Vorhaben (Bohrgründungen in innerstädtischen Bereichen bis zu einer Bohrrohrlänge von 8m sowie Fahrleitungsbau) im Bereich des Nahverkehrs mit der Angabe des Bauvolumens, ausgeführten Leistungen und des Umsetzungszeitraums aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage TW1, Abschnitt T7.2) zu verwenden. Zudem sind Angaben zu Kontaktdaten der Referenzgeber und der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten zu machen. b) Nachweis über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung für die Ausführung verfügt wird. Für die Darstellung der Referenzen und Nachweise sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage TW1, hier T7.2) zu verwenden. Leitungsbau / Rohr- und Kabelverlegearbeiten - T7.3: a) Benennung von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Vorhaben für Leitungsarbeiten in den Sparten Gas, Wasser, Kanalbau und Elektro aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage TW1, Abschnitt T7.2) zu verwenden. Zudem sind Angaben zu Kontaktdaten der Referenzgeber und der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten zu machen. Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage TW1, hier T7.3) zu verwenden. Fachspezifische Nachweise Rohrbau - /7.4: a) Zertifikat GW 301 G1 (oder gleichwertig) b) Zertifikat GW 301 W1 (oder gleichwertig) c) Zertifikat GW 302-1 (oder gleichwertig) d) PE- Schweißerprüfzeugnis nach GW 330 (oder gleichwertig) e) Schweißaufsicht nach GW 331 (oder gleichwertig) f) Stahl-Schweißzeugnis nach DIN EN ISO 9606-1 (oder gleichwertig) g) Stahl-Schweißaufsicht nach DIN EN ISO 14731 (oder gleichwertig) h) Verfahrensprüfung nach DIN EN ISO 15614-1 (oder gleichwertig) i) GW 15 Nachumhüllung von Rohren und Formteilen (oder gleichwertig) j) Benennung der zuständigen Sicherheitsfachkraft für den Bereich Gas / Wasser (oder gleichwertig) k) Sachkundigennachweis nach TRGS 519 (oder gleichwertig) l) Bescheinigung GW 128 (Einfache vermessungstechn. Arbeiten an Versorgungsnetzen) (oder gleichwertig) Für die Darstellung der Nachweise und Zertifikate sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage TW1, hier T7.4) zu verwenden. Weitere allgemeine Nachweise / Nachweise der Eignung - /7.5: a) Nachweis über Ersthelfer und die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel zur Erstversorgng (je Einsatzkolonne ein Erst-helfer vor Ort), nicht älter als 2 Jahre. Für die Darstellung der Nachweise sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage TW1, hier T7.5) zu verwenden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 12/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine eventuelle Nachforderung erfolgt nach § 51 Abs. 2 SektVO.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung: - Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß ZVB - 10% Bruttoauftragssumme - Gewährleistungsbürgschaft gemäß ZVB - 5% Bruttoabrechnungssumme - Vorauszahlungsbürgschaft bei Erfordernis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE211221338
Postanschrift: Mozartstraße 8  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131126235
Fax: +49 6131126023
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131-16-2234
Fax: +49 6131-16-2113
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 32990c2e-e94d-4fd5-b5f7-2ab514a5bc2a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/03/2024 15:57:25 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 145511-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 50/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/03/2024

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