5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50330000 Wartung von Fernmeldeeinrichtungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50660000 Reparatur und Wartung von militärischen EDV-Systemen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Laufzeit des Rahmenvertrages bis voraussichtlich maximal 31.12.2031.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Hunsrück-Kreis (DEB1D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Vulkaneifel (DEB24)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oder-Spree (DE40C)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dillingen a.d. Donau (DE277)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Die ortsfesten oder verlegbaren Bodenstationen des Systemverbundes SATCOMBw bedürfen zu ihrer Funktionsfähigkeit der regelmäßigen Instandsetzung und Wartung.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer unter Verwendung anliegenden Formblatts "Bewerberangaben" (Anlage 1). Das Formblatt ist vollständig auszufüllen. 2. Sofern eine Bewerbung als Bewerber- und Bietergemeinschaft (BewGe bzw. BieGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung (Formblatt BAAINBw-B-V-047, Anlage 6) einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein für die Vertretung der BewGe in diesem Vergabeverfahren bevollmächtigter Vertreter, die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, sowie die Angabe eines gemeinsamen Bankkontos ergibt. Die nachstehend genannten Erklärungen/Nachweise sind von allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben. Die Erklärung (Anlage 6) muss wenigstens mit folgenden Angaben befüllt werden: - Liste der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unter Angabe der Firma, Adresse, Ansprechpartner und E-Mail-Adresse - Benennung des Bevollmächtigten Vertreters unter Angabe des Namens und der Firma - Nennung eines gemeinsamen Bankkontos. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen. 3. Aktueller Auszug (Form) aus dem Handelsregister. Dieser darf nicht älter als ein 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge dieser Bekanntmachung sein. Ausländische Bewerber müssen einen vergleichbaren Auszug aus dem für sie geltenden Handels- oder Gewerberegister oder einem ähnlichen Register ihres Sitzes vorlegen. Dieser muss - soweit möglich - die gleichen Informationen enthalten, wie der aktuelle Handelsregisterauszug nach deutschem Recht. 4. Unterzeichnete Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gem. den §§ 123, 124 GWB (Formblatt BAAINBw-B-V-034, Anlage 2). 5. Unterzeichnete formlose Eigenerklärung, dass das Bewerberunternehmen nicht von einem Unternehmen aus einem Land der Staatenliste gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG und § 32 SÜG beherrscht wird, oder selbst aus einem solchen Land stammt. Diese Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft. Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine dem deutschen Gewerbezentralregister gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes. 6. Unterzeichnete Eigenerklärung des Bewerbers (Anlage 5), dass er keine Beziehungen zur Russischen Föderation i.S.v. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, besitzt. Diese Erklärung gilt auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern, deren Leistungsanteil mehr als 10% des Auftragswertes beträgt (siehe Formblatt, Anlage 5). Hinweis: Beziehungen zur Russischen Föderation i.S.d. genannten Vorschrift führen - soweit kein Dispens beantragt werden kann - zum sofortigen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Sollte die geforderte Erklärung nicht oder nicht uneingeschränkt abgegeben werden können, so ist mit Einreichung des Teilnahmeantrages ein Dispens unter Darlegung von zwingenden Gründen zu beantragen. 7. Unterzeichnete Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen gem. § 104 Abs. 3 GWB (Formblatt BAAINBw-B-V-031, Anlage 3). Es wird lediglich Einsicht in "VS-Nur für den Dienstgebrauch" gewährt, daher ist die Erklärung lediglich bis zum Geheimschutzgrad "VS - Nur für den Dienstgebrauch" abzugeben. Das Formblatt ist vollständig auszufüllen. 8. Formlose unterzeichnete Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter im Zuschlagsfalle nur solches Personal einsetzt, das über die für die jeweiligen Arbeiten notwendigen Sicherheitsüberprüfungen verfügt. 9. Formlose unterzeichnete Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter im Zuschlagsfalle kein Personal mit einer Staatsbürgerschaft aus der Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG und § 32 SÜG im vorliegenden Projekt einsetzt. 10. Formlose unterzeichnete Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter im Zuschlagsfalle die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen. Gleiches gilt entsprechend für ausländische Bewerber bei vergleichbaren nationalen Vorschriften. 11. Formlose unterzeichnete Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung vollständig und lückenlos über seine geplante Lieferkette und alle für den Auftrag relevanten Nachunternehmer informiert. 12. Formlose unterzeichnete Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter im Zuschlagsfalle die Generalunternehmerschaft übernimmt, wenn er plant die Leistung mit einem oder mehreren Unterauftragnehmern zu erfüllen, bzw. Bestätigung, dass keine Einbindung von Unterauftragnehmern geplant ist. 13. Formlose unterzeichnete Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers ein Verschlüsselungsprogramm nutzt. 14. Formlose unterzeichnete Eigenerklärung, dass das genannte Vergabeverfahren sowie - im Zuschlagsfall - der Vertragsschluss, die Auftragsausführung (Abwicklung des Vertrages und Kommunikation) in deutscher Sprache (Wort und Schrift) durchgeführt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Nachweis eines Mindestumsatzes iHv 14 Mio. Euro (netto) pro Jahr in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023. Bei Bildung einer Bewerber- und Bietergemeinschaft (BewGe) werden die Jahresumsätze der Mitglieder addiert, so dass die BewGe als Ganzes den genannten jährlichen Jahresumsatz erreichen muss. Der Nachweis wird über Vorlage der Geschäftsberichte (inkl. Bilanz und GuV) des Unternehmens für die genannten Geschäftsjahre erbracht. Bei Bildung einer BewGw sind die genannten Unterlagen von allen Mitgliedern vorzulegen. 2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit gesondertem Ausweis der Deckungssumme. Hinweise: - Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. - Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die oben genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten indem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Eignungsverleiher unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Weiterhin sind nachfolgende Nachweise vom Eignungsverleiher zu erbringen: 1) Aktueller Auszug (Form) aus dem Handelsregister. Dieser darf nicht älter als ein 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge dieser Bekanntmachung sein. Ausländische Unternehmen müssen einen vergleichbaren Auszug aus dem für sie geltenden Handels- oder Gewerberegister oder einem ähnlichen Register ihres Sitzes vorlegen. Dieser muss - soweit möglich - die gleichen Informationen enthalten, wie der aktuelle Handelsregisterauszug nach deutschem Recht. 2) Unterzeichnete Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gem. den §§ 123, 124 GWB (Formblatt BAAINBw-B-V-034, Anlage 2). 3) Unterzeichnete formlose Eigenerklärung, dass der Eignungsverleiher nicht von einem Unternehmen aus einem Land der Staatenliste gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG und § 32 SÜG beherrscht wird, oder selbst aus einem solchen Land stammt. Diese Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft. Ausländische Unternehmen übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine dem deutschen Gewerbezentralregister gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes. 4) Unterzeichnete Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer (Formblatt BAAINBw B-V-032, Anlage 4) sofern der Eignungsverleiher Zugang zu solchen erhält. Die Erklärung ist nur bis zum Geheimschutzgrad "VS - Nur für den Dienstgebrauch" abzugeben. Erhält der Eignungsverleiher keinen Zugang zu Verschlusssachen, so ist dies explizit anzugeben. Das Formular ist vollständig auszufüllen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Bestätigung des Bewerbers, dass er mindestens drei (3) Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich der Informationstechnologie / Satellitenkommunikation mit Deutschland oder NATO-Ländern in den letzten fünf (5) Jahren durchgeführt hat. Zulässig sind hierzu auch Leistungen des Bewerbers als Unterauftragnehmer. Dieser Nachweis ist durch Vorlage einer von der zuständigen Behörde ausgestellten Bescheinigung zu erbringen. Die Bescheinigungen müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten: 1) Name der Auskunftsperson; 2) Wert der Leistung; 3) Zeit der Leistungserbringung; 4) Angabe, ob die Werkleistung (Instandsetzungsmaßnahmen) fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde. 2. Formlose unterzeichnet Eigenerklärung des Bewerbers, dass er alle Maßnahmen zur Sicherstellung der mobilen, verlegefähigen und stationären infrastrukturellen Kommunikationstechnik (Hoch-/Zwischenfrequenz/Basisband) durchführen kann. 3. Formolse unterzeichnete Eigenerklärung des Bewerbers, dass er alle Maßnahmen zur Sicherstellung der mobilen, verlegefähigen und stationären infrastrukturellen Elektrotechnik einschließlich der Energieverwendung durchführen kann. 4. Formlose unterzeichnete Eigenerklärung des Bewerbers, dass er alle Maßnahmen zur Sicherstellung der Fahrzeugtechnik einschließlich Maßnahmen der Energieerzeugung durchführen kann. 5. Formlose unterzeichnete Eigenerklärung des Bewerbers, dass er alle Maßnahmen zur Instandsetzung/-haltung und Austausch von Hardwarekomponenten der Informationstechnik durchführen kann. Hinweise: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die oben genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm der Eignungsverleiher mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Eignungsverleiher unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Weiterhin sind nachfolgende Nachweise vom Eignungsverleiher zu erbringen: 1) Aktueller Auszug (Form) aus dem Handelsregister. Dieser darf nicht älter als ein 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge dieser Bekanntmachung sein. Ausländische Unternehmen müssen einen vergleichbaren Auszug aus dem für sie geltenden Handels- oder Gewerberegister oder einem ähnlichen Register ihres Sitzes vorlegen. Dieser muss - soweit möglich - die gleichen Informationen enthalten, wie der aktuelle Handelsregisterauszug nach deutschem Recht. 2) Unterzeichnete Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gem. den §§ 123, 124 GWB (Formblatt BAAINBw-B-V-034, Anlage 2). 3) Unterzeichnete formlose Eigenerklärung, dass der Eignungsverleiher nicht von einem Unternehmen aus einem Land der Staatenliste gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG und § 32 SÜG beherrscht wird, oder selbst aus einem solchen Land stammt. Diese Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft. Ausländische Unternehmen übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine dem deutschen Gewerbezentralregister gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes. 4) Unterzeichnete Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer (Formblatt BAAINBw B-V-032, Anlage 4) sofern der Eignungsverleiher Zugang zu solchen erhält. Die Erklärung ist nur bis zum Geheimschutzgrad "VS - Nur für den Dienstgebrauch" abzugeben. Erhält der Eignungsverleiher keinen Zugang zu Verschlusssachen, so ist dies explizit anzugeben. Das Formular ist vollständig auszufüllen. 5) Formlose unterzeichnete Eigenerklärung, dass der Eignungsverleiher kein Personal aus der Staatenliste (Staatsangehörigkeit) gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG und § 32 SÜG im vorliegenden Projekt einsetzt. 6) Formlose unterzeichnete Eigenerklärung, dass der Eignungsverleiher die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Bewerber/Bieter im vorliegenden Projekt Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen. 7) Formlose unterzeichnete Eigenerklärung, dass der Eignungsverleiher im Zuschlagsfalle nur solches Personal einsetzt, das über die für die jeweiligen Arbeiten notwendigen Sicherheitsüberprüfungen verfügt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Keine
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/04/2024 13:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: - Der Bewerber hat die anliegend zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden, auszufüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu ergänzen. Sie sind mindestens mit einer fortgeschrittenen digitalen Signatur zu unterzeichen. - Soweit Eigenerklärungen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs verlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Eigenerklärungen sind mindestens mit einer fortgeschrittenen digitalen Signatur zu unterzeichen. - Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform zu stellen. Per Telefon, Fax, Mail oder per Post eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen. Für alle Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgeführt sind, sind - auf Aufforderung des Auftraggebers hin auch beglaubigte - Übersetzungen beizufügen. - Der Bewerber hat zu beachten, dass der Teilnahmeantrag mindestens mit einer fortgeschrittenen digitalen Signatur unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. - Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. - Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. Dieser Bekanntmachung sind die folgenden Anlagen beigefügt: Anlage 1 - Formblatt "Bewerberangaben" Anlage 2 - Formblatt "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB" Anlage 3 - Formblatt "Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber / Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB" Anlage 4 - Formblatt "Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB" Anlage 5 - Formblatt "Eigenerklärung bzgl. der Russischen Föderation" Anlage 6 - Formblatt "Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber- und/oder Bietergemeinschaft" Anlage 7 - "Information zur elektronischen Vergabe (e-Vergabe)" Anlage 8 - "Kurzbeschreibung - IRV StO SATCOMBw Stufe 2" Anlage 9 - "Geräte-Standorte_Karte" Sonstiges: Die Übermittlung von Bewerberfragen hat AUSSCHLIESSLICH per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens (Q/I2BM/R8910) an die folgende E-Mail-Adresse zu erfolgen: baainbwi2.2@bundeswehr.org. Nicht formgerecht eingereichte Fragen werden nicht beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 19.03.2024 eingegangen sind. Verspätet eingehende Bewerberfragen können nur bei Sachdienlichkeit für das Verfahren beantwortet werden.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: u.a.: - Personal das über die für die jeweiligen Arbeiten notwendigen Sicherheitsüberprüfungen verfügt und - ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache, sodass die Auftragsausführung (Abwicklung des Vertrages und Kommunikation) in deutscher Sprache (Wort und Schrift) durchgeführt werden kann.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung: Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Beschaffer kann den Auftragnehmer dazu verpflichten, alle oder bestimmte Unteraufträge gemäß dem Verfahren in Titel III der Richtlinie 2009/81/EG zu vergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr