Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen für das Projekt Salamandergelände (Los 1) und den Verwaltungsbau der Kläranlage (Los 2)

91269-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen für das Projekt Salamandergelände (Los 1) und den Verwaltungsbau der Kläranlage (Los 2)
OJ S 31/2024 13/02/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen für das Projekt Salamandergelände (Los 1) und den Verwaltungsbau der Kläranlage (Los 2)
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen für das Projekt Salamandergelände (Los 1) und den Verwaltungsbau der Kläranlage (Los 2)
Kennung des Verfahrens: 25c7e39a-5800-47c2-8403-07c916102a28
Interne Kennung: ebwo_Generalplanerleistungen_111_0001_2
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms Hohenstaufenring 2 
Stadt: Worms
Postleitzahl: 67547
Land, Gliederung (NUTS): Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 21 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AHBAX
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Salamandergelände
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen für das Projekt Salamandergelände (Los 1) und den Verwaltungsbau der Kläranlage (Los 2). Der Auftraggeber legt bei beiden Losen besonderen Wert auf die Entwicklung eines ganzheitlichen Konzeptes im Sinne einer nachhaltigkeitsorientierten Gesamtstrategie, um durch eine hochwertige Planung sowohl beim Bau als auch in der Nutzungsphase Energieverbrauch und Umweltbelastung zu reduzieren und gleichzeitig Komfort und Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Ungeachtet dessen steht die gesamte Planung unter dem "Diktat" der Funktionalität. Los 1: Salamandergelände Die Generalplanungsleistungen für das Los 1 umfassen die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2021 (HOAI), Objektplanung Freianlagen (§ 39 HOAI), Objektplanung Ingenieurbauwerk (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, § 41 HOAI), Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI), Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), Fachplanung Techni-sche Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 - 8, § 55 HOAI), Fachplanung Bauphysik (Anlage 1, Ziffer 1.2), bestehend aus Wärmeschutz und Energiebilanzierung für Gebäude, Beratungsleistung Ingenieurvermessung (Anlage 1 Ziffer 1.4) sowie dem Brandschutz gemäß AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO Heft Nr. 17). Das Grundstück Gemarkung Worms, Flur 12, Nr. 2/22 (Salamandergelände) bietet ein Baufeld von knapp 70.000 m², das nach dem Bebauungsplan bis zu 80 % überbaut werden darf. Der Auftraggeber beabsichtigt auf der sanierten Fläche ein Dienstleis-tungs- und Versorgungszentrum mit neu zu errichtenden Gebäudekomplexen für verschiedene Nutzungen zu errichten. Teil des Dienstleistungs- und Versorgungszentrums sind verschiedene Betriebsteile des Auftraggebers (Verwaltung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Baubetrieb, Kfz-Werkstatt), eine Kindertagesstätte, Teile der städtischen Verwaltung, die Berufs- und die Freiwillige Feuerwehr und Einrichtungen des Katastrophenschutzes. Eine entsprechende Konzeptplanung liegt bereits vor. Der Auftragnehmer hat insbesondere eine hinreichend konkrete funktionale Leistungsbeschreibung im Sinne des § 7c VOB/A-EU zu erstellen, mit der Totalunternehmerleistungen ausgeschrieben werden. Für weitergehende Ausführungen wird auf § 3 des Generalplanervertrags [Anlage 904a] zu Los 1verwiesen. Los 2: Verwaltungsbau der Kläranlage Die Generalplanungsleistungen für das Los 2 umfassen die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2021 (HOAI)), Objektplanung Ingenieurbauwerk (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, § 41 HOAI), Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI), Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 - 8, § 55 HOAI), Fachplanung Bauphysik (Anlage 1, Ziffer 1.2), bestehend aus Wärmeschutz und Energiebilanzierung für Gebäude, Beratungsleistung Ingenieurvermessung (Anlage 1 Ziffer 1.4) sowie dem Brandschutz gemäß AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO Heft Nr. 17). Die Kläranlage der Stadt Worms befindet sich auf dem Grundstück Gemarkung Herrnsheim, Flur 22, Nr. 16/13. Der Auftraggeber beabsichtigt das bestehende Betriebsgebäude mit Labor, Elektrowerkstatt und Verwaltung durch einen Neubau mit erweiterten Kapazitäten an anderer Stelle auf dem gleichen Grundstück zu ersetzen. Parallel soll eine Fahrzeug- und Lagerhalle für die Kläranlage und die Kanalunterhaltung errichtet werden. Der Auftragnehmer hat insbesondere eine hinreichend konkrete funktionale Leistungsbeschreibung im Sinne des § 7c VOB/A-EU zu erstellen, mit der Totalunternehmerleistungen ausgeschrieben werden. Für weitergehende Ausführungen wird auf § 3 des Generalplanervertrags [Anlage 904b] zu Los 2 verwiesen.
Interne Kennung: Los Nr. 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms Hohenstaufenring 2 
Stadt: Worms
Postleitzahl: 67547
Land, Gliederung (NUTS): Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 20 000 000,00 EUR
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführungskonzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektentwurf
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Verwaltungsbau der Kläranlage
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen für das Projekt Salamandergelände (Los 1) und den Verwaltungsbau der Kläranlage (Los 2). Der Auftraggeber legt bei beiden Losen besonderen Wert auf die Entwicklung eines ganzheitlichen Konzeptes im Sinne einer nachhaltigkeitsorientierten Gesamtstrategie, um durch eine hochwertige Planung sowohl beim Bau als auch in der Nutzungsphase Energieverbrauch und Umweltbelastung zu reduzieren und gleichzeitig Komfort und Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Ungeachtet dessen steht die gesamte Planung unter dem "Diktat" der Funktionalität. Los 1: Salamandergelände Die Generalplanungsleistungen für das Los 1 umfassen die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2021 (HOAI), Objektplanung Freianlagen (§ 39 HOAI), Objektplanung Ingenieurbauwerk (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, § 41 HOAI), Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI), Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), Fachplanung Techni-sche Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 - 8, § 55 HOAI), Fachplanung Bauphysik (Anlage 1, Ziffer 1.2), bestehend aus Wärmeschutz und Energiebilanzierung für Gebäude, Beratungsleistung Ingenieurvermessung (Anlage 1 Ziffer 1.4) sowie dem Brandschutz gemäß AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO Heft Nr. 17). Das Grundstück Gemarkung Worms, Flur 12, Nr. 2/22 (Salamandergelände) bietet ein Baufeld von knapp 70.000 m², das nach dem Bebauungsplan bis zu 80 % überbaut werden darf. Der Auftraggeber beabsichtigt auf der sanierten Fläche ein Dienstleis-tungs- und Versorgungszentrum mit neu zu errichtenden Gebäudekomplexen für verschiedene Nutzungen zu errichten. Teil des Dienstleistungs- und Versorgungszentrums sind verschiedene Betriebsteile des Auftraggebers (Verwaltung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Baubetrieb, Kfz-Werkstatt), eine Kindertagesstätte, Teile der städtischen Verwaltung, die Berufs- und die Freiwillige Feuerwehr und Einrichtungen des Katastrophenschutzes. Eine entsprechende Konzeptplanung liegt bereits vor. Der Auftragnehmer hat insbesondere eine hinreichend konkrete funktionale Leistungsbeschreibung im Sinne des § 7c VOB/A-EU zu erstellen, mit der Totalunternehmerleistungen ausgeschrieben werden. Für weitergehende Ausführungen wird auf § 3 des Generalplanervertrags [Anlage 904a] zu Los 1verwiesen. Los 2: Verwaltungsbau der Kläranlage Die Generalplanungsleistungen für das Los 2 umfassen die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2021 (HOAI)), Objektplanung Ingenieurbauwerk (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, § 41 HOAI), Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI), Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 - 8, § 55 HOAI), Fachplanung Bauphysik (Anlage 1, Ziffer 1.2), bestehend aus Wärmeschutz und Energiebilanzierung für Gebäude, Beratungsleistung Ingenieurvermessung (Anlage 1 Ziffer 1.4) sowie dem Brandschutz gemäß AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO Heft Nr. 17). Die Kläranlage der Stadt Worms befindet sich auf dem Grundstück Gemarkung Herrnsheim, Flur 22, Nr. 16/13. Der Auftraggeber beabsichtigt das bestehende Betriebsgebäude mit Labor, Elektrowerkstatt und Verwaltung durch einen Neubau mit erweiterten Kapazitäten an anderer Stelle auf dem gleichen Grundstück zu ersetzen. Parallel soll eine Fahrzeug- und Lagerhalle für die Kläranlage und die Kanalunterhaltung errichtet werden. Der Auftragnehmer hat insbesondere eine hinreichend konkrete funktionale Leistungsbeschreibung im Sinne des § 7c VOB/A-EU zu erstellen, mit der Totalunternehmerleistungen ausgeschrieben werden. Für weitergehende Ausführungen wird auf § 3 des Generalplanervertrags [Anlage 904b] zu Los 2 verwiesen.
Interne Kennung: Los-Nr. 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms Hohenstaufenring 2 
Stadt: Worms
Postleitzahl: 67547
Land, Gliederung (NUTS): Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 000 000,00 EUR
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführungskonzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektentwurf
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 7 809 290,40 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Julius Berger International GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Ergebnisses: 7 383 870,66 EUR
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags:
Titel: Generalplanerleistungen für das Projekt Salamandergelände (Los 1)
Datum des Vertragsabschlusses: 24/10/2023
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: false
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schmidt-Schicketanz Planer GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert des Ergebnisses: 425 419,74 EUR
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags:
Titel: Generalplanerleistungen für den Verwaltungsbau der Kläranlage (Los 2)
Datum des Vertragsabschlusses: 24/10/2023
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: false
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms
Registrierungsnummer: 073190000000-002-26
Postanschrift: Hohenstaufenring 2  
Stadt: Worms
Postleitzahl: 67547
Land, Gliederung (NUTS): Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stabsstelle 1.5 Projektmanagement Bau
Telefon: +49 6241-910022
Fax: +49 6241-910066
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftstr. 9  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Julius Berger International GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE260377289
Postanschrift: Abraham-Lincoln-Straße 44  
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49-611 1390 3000
Fax: +49 611 1390 3009
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Schmidt-Schicketanz Planer GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: DE325287306
Postanschrift: Osterwaldstrasse 10  
Stadt: München
Postleitzahl: 80805
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 36077 0
Fax: +49 89 36077 0
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5340a3d9-dfb9-46d9-9ae9-e8de13dfb14e - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/02/2024 14:59:50 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 91269-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 31/2024
Datum der Veröffentlichung: 13/02/2024

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Thaleischweiler-Fröschen
Traben-Trarbach
Trier
Trierweiler
Ulmen
Unkel
Vallendar
Wachenheim an der Weinstraße
Waldbreitbach
Waldrach
Waldsee
Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Weiler bei Bingen
Weilerbach
Weißenthurm
Westerburg
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Worms
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