VGW Bernkastel-Kues - Hochbehälter Erden, Los 2 - Leistungen der Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 82/23 - vergebener Auftrag

72753-2024 - ErgebnisDeutschland-Bernkastel-Kues: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
OJ S 25/2024 05/02/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues
Postanschrift: Gestade 18
Ort: Bernkastel-Kues
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Postleitzahl: 54470
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Wasser

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
VGW Bernkastel-Kues - Hochbehälter Erden, Los 2 - Leistungen der Tragwerksplanung
Referenznummer der Bekanntmachung: 82/23 - vergebener Auftrag
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues betreiben ein Netz zur Wasserversorgung. Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues beabsichtigen die Versorgungssicherheit des Gewerbegebiets "Ürziger-Mühle", der Ortsgemeinden Erden und Lösnich, des Parkplatzes "Moselblick" an der B50 "neu", zu erhöhen bzw. zu ermöglichen. Die Verbandsgemeindewerke haben durch das Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs eine Projektstudie erstellen lassen zur Machbarkeit einer technischen Lösung, deren planerische Umsetzung die Verbandsgemeindewerke beabsichtigen.
Im Zuge dessen ist der Hochbehälter "Erden neu" mit folgenden voraussichtlichen Kosten zu errichten:
KG 300: 1.550.000 EUR (netto)
EMSR-Technik: 200.000 EUR (netto)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 nach § 51 HOAI.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Hauptort der Ausführung: Bernkastel-Kues
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues betreiben ein Netz zur Wasserversorgung. Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues beabsichtigen die Versorgungssicherheit des Gewerbegebiets "Ürziger-Mühle", der Ortsgemeinden Erden und Lösnich, des Parkplatzes "Moselblick" an der B50 "neu", zu erhöhen bzw. zu ermöglichen. Die Verbandsgemeindewerke haben durch das Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs eine Projektstudie erstellen lassen zur Machbarkeit einer technischen Lösung, deren planerische Umsetzung die Verbandsgemeindewerke beabsichtigen.
Im Zuge dessen ist der Hochbehälter "Erden neu" mit folgenden voraussichtlichen Kosten zu errichten:
KG 300: 1.550.000 EUR (netto)
EMSR-Technik: 200.000 EUR (netto)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 nach § 51 HOAI.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Zunächst werden in einer ersten Leistungsstufe die Planungsleistungen von der Entwurfsplanung bis zur Genehmigungsplanung Leistungsphasen 1 und 4 nach § 51 HOAI beauftragt, sodann in der Leistungsstufe 2 die weiteren Leistungsphasen von der Ausführungsplanung bis zur Vorbereitung der Vergabe-Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51 HOAI. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 161-508900
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/01/2024
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 6131/162113
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
31/01/2024

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