Lüftung KG 430 1.BA Bauteil C und WC-Block/Treppenhaus
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kreisverwaltung Kaiserslautern- Lauterstraße 8
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rainer Bastian - tribast Projektmanagement GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 6841 /97849-0
Fax: +49 6841 /97849-49
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kaiserslautern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftung KG 430 1.BA Bauteil C und WC-Block/Treppenhaus
Der Landkreis Kaiserslautern beabsichtigt am Sickingen-Gymnasium in Landstuhl - ein vierzügiges
Gymnasium mit etwa 950 Schülern - eine Generalsanierung durchzuführen. Der Gebäudekomplex aus sechs
Bauteilen befindet sich in der Philipp-Fauth-Straße 3 in 66849 Landstuhl.
Die Sanierung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Die Maßnahmen erfolgen bei paralleler Schulnutzung der
Gebäude des zweiten Bauabschnittes, Schulbetrieb und Baustelle sind voneinander getrennt.
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Installation der Lüftungsanlagen im Bereich Bauteil C und im Treppenhaus, sowie im WC-Block BT D im Rahmen des 1. Bauabschnitts.
Sickingen-Gymnasium Landstuhl
Philipp-Fauth-Str. 3, 66849 Landstuhl
In Bezug auf Renovierungsmaßnahmen im Gebäudeteil C und im WC-Bereich wird für jeden Klassenraum eine dezentrale RLT-Anlage mit einer maximalen Leistung von 850 m³/h konzipiert. Diese RLT-Anlage wird unter der Decke installiert, mit Ausnahme des dritten Stocks. Die RLT-Anlagen werden für die Außenluft und die Fortluft Fassadengitter haben, die entweder auf derselben Etage oder auf der darüberliegenden Etage installiert werden. Für den dritten Stock werden die Klassenräume die RLT-Anlagen im Dachgeschoss haben. Für das Digestorum und die Sicherheitsschränke werden PPs-Leitungen verwendet, die aufgrund der abgehängten Decke nicht höher als 125 mm sein dürfen. Für den Chemie-Sammlungsraum wird eine dezentrale Zuluft-Raumlufttechnik im Dach installiert. Es werden auch zwei Ventilatoren für die Abluft vorhanden sein (einer für das Digestorium, der funktioniert, wenn das Digestorium in Betrieb ist, und einer für die Sicherheitsschränke, der kontinuierlich 24 Stunden funktioniert). Für den WC-Bereich wird ebenfalls eine RLT-Anlage im Dach installiert, die einen Wärmetauscher einschließen wird.
In Summe wird installiert: 8x deckenhängendes RLT-Gerät, 5x stehendes RLT-Gerät im Dachraum, rd. 25m² Rechteckkanal verzinkt inkl. Formstücke, rd. 250 m Wickelfalzrohr und zugehörige Formstücke, rd. 60 m² Rechteckkanal PP inkl. Formstücke, rd. 75 m runde Luftleitung PP und zugehörige Formstücke
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt Eigenerklärung
Nachweis einer objektbezogenen Haftpflichtversicherung -
Deckungssumme pro Schadensfall
Personenschaden: 1.000.000,00 €
Sachschaden: 1.000.000,00 €
Abschnitt IV: Verfahren
tribast Projektmanagement GmbH, Kanalstraße 2, 66424 Homburg
Nur elektronisch ohne Anwesenheit von Bietern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden. Auch die gesamte Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.