Heizungsanlagen KG 420 1.BA Bauteil C und WC-Block/Treppenhaus
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kreisverwaltung Kaiserslautern- Lauterstraße 8
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rainer Bastian - tribast Projektmanagement GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 6841 /97849-0
Fax: +49 6841 /97849-49
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kaiserslautern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heizungsanlagen KG 420 1.BA Bauteil C und WC-Block/Treppenhaus
Der Landkreis Kaiserslautern beabsichtigt am Sickingen-Gymnasium in Landstuhl - ein vierzügiges
Gymnasium mit etwa 950 Schülern - eine Generalsanierung durchzuführen. Der Gebäudekomplex aus sechs
Bauteilen befindet sich in der Philipp-Fauth-Straße 3 in 66849 Landstuhl.
Die Sanierung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Die Maßnahmen erfolgen bei paralleler Schulnutzung der
Gebäude des zweiten Bauabschnittes, Schulbetrieb und Baustelle sind voneinander getrennt.
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Heizungsmodernisierung im Bereich Bauteil C und im Treppenhaus, sowie im WC-Block BT D im Rahmen des 1. Bauabschnitts.
Sickingen-Gymnasium Landstuhl
Philipp-Fauth-Str. 3, 66849 Landstuhl
Im Zuge der Heizungsmodernisierung im Bereich Bauteil C und im Treppenhaus werden separate Heizwasserzuleitungen für Bauteil C und das Treppenhaus vom Haupttechnikraum verlegt, teilweise als erdverlegte Leitung. Im Erdgeschoss von Bauteil C wird ein Verteiler installiert, um für jede Gebäudeteil eine individuelle Wärmeversorgung sicherzustellen.
Es werden separate Heizwasserzuleitungen für Bauteil C Nord, Bauteil C Süd und Bauteil D vom Haupttechnikraum aus verlegt.
Massen Rohre: C-Stahl DN 15 - DN 50 rd. 1100 m, PE-X DN 50 rd. 30m
Gliederheizkörper werden für alle Räume, einschließlich der Klassenzimmer und Flure, installiert. Die Heizlastberechnungen ergaben 20°C für die Klassenzimmer und 18°C für die Flure. In den Klassenzimmern werden die Heizkörper unter den Fenstern installiert, unter Berücksichtigung der Lüftungskanäle.
Massen Heizkörper: 134 Stck.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt Eigenerklärung
Nachweis einer objektbezogenen Haftpflichtversicherung -
Deckungssumme pro Schadensfall
Personenschaden: 1.000.000,00 €
Sachschaden: 1.000.000,00 €
Abschnitt IV: Verfahren
tribast Projektmanagement GmbH, Kanalstraße 2, 66424 Homburg
Nur elektronisch ohne Anwesenheit von Bietern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden. Auch die gesamte Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.