Deutschland - Öffentlicher Verkehr (Straße) - Vergabe Linienbündel Rheinpfalz

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Bad Dürkheim
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Germersheim
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Speyer
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigshafen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neustadt an der Weinstraße
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Vergabe Linienbündel Rheinpfalz
Beschreibung: Der Rhein-Pfalz-Kreis, der Landkreis Bad Dürkheim, der Landkreis Germersheim, die Stadt Speyer, die Stadt Neustadt sowie die Stadt Ludwigshafen beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 15.06.2025 für das VRN Linienbündel Rheinpfalz einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Juni 2035 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorderpfalz und Rheinhessen wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer aus-reichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Interne Kennung: Vergabe Linienbündel Rheinpfalz
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung(cpv): 34144910Elektrobusse
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis(DEB3I)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rhein-Pfalz-Kreis, im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt(DEB34)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV in Ludwigshafen, im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt(DEB36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Gebiet der Stadt Neustadt a.d.W., im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Speyer, Kreisfreie Stadt(DEB38)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV in Speyer, im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bad Dürkheim(DEB3C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Landkreis Bad Dürkheim, im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Germersheim(DEB3E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Landkreis Germersheim, im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
2.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: TED-Veröffentlichungsnummer: 2023/S 080-242173 Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen Beschreibung Berichtigung der ursprünglichen Bekanntmachung: Ziffer 3.1.3 Dauer: Verlängerung der ursprünglich bekanntgemachten Laufzeit von 10 Jahren auf 15 Jahre; Datum des Beginns: 15.06.2025 Enddatum: 09.06.2040.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
other- Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m dem 4. Teil des GWB für das Linienbündel Rheinpfalz
3. Teil
3.1 Teil: PAR-0001
Titel: Vergabe Linienbündel Rheinpfalz
Beschreibung: Das Linienbündel Rheinpfalz besteht derzeit aus den VRN-Buslinien 482, 483, 484, 570, 571, 572, 573, 574, 580, 581, 582, 583, 585, 586, 587, deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden. Das Fahrplankonzept des Linienbündels Rheinpfalz soll mindestens im derzeitigen Umfang erhalten bleiben. Bei den bestehenden Linien erfolgen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, der Schließung von Taktlücken sowie Angleichungen der Bedienzeiträume im Abend- und Wochenendverkehr. Das Fahrplangebot 4 / 5 in den Korridoren LU-Rheingönheim–Altrip und LU-Mundenheim–Mutterstadt–Dannstadt soll zukünftig folgende Mindeststandards erfüllen: Montag-Freitag 5:00-22:00 Uhr (Freitag bis 24:00 Uhr) 30-Minuten-Takt, Samstag 7:00-24:00 Uhr 60-Minuten-Takt und Sonntag 8:00-22:00 Uhr 60-Minuten-Takt. Auf der Achse LU-Mundenheim–Mutterstadt–Dannstadt erfolgt samstags eine Verdichtung zum 30-Minuten-Takt. Das Fahrplangebot im Korridor LU-Rheingönheim–Neuhofen–Waldsee–Speyer soll zukünftig folgende Mindeststandards erfüllen: Montag-Freitag 8:00-20:00 Uhr 20-Minuten-Takt (hiervon wird eine Fahrt als Expresslinie geführt) in den Zeiträumen 5:00-8:00 Uhr und 20:00-24:00 Uhr 30-Minuten-Takt, Samstag 7:00-24:00 Uhr 60-Minuten-Takt und Sonntag 8:00-22:00 Uhr 60-Minuten-Takt. Im Korridor Schifferstadt – Maxdorf – Lambsheim soll ein neues Angebot mit folgendem Mindeststandard geschaffen werden: Montag-Freitag 5:00-22:00 Uhr (Freitag bis 24:00 Uhr) 60-Minuten-Takt, Samstag 7:00-24:00 Uhr 60-Minuten-Takt und Sonntag 8:00-22:00 Uhr 60-Minuten-Takt. Für das neue Angebot, die Linien 484 und 587 ist der Einsatz von elektrisch angetriebenen Kleinbussen vorgesehen. Zur Ermittlung der Nachfragewerte des Linienbündels ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Rheinpfalz sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf mit dem Ergänzungsband 2009 https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/ gnvp_region_westpfalz_2009.pdf dem Ergänzungsband 2011 https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf,dem Ergänzungsband 2013 https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/ gnvp_ergaenzung_2013.pdf und dem Ergänzungsband 2023 https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rhein-neckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_rpk_2018_lr.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Bad Dürkheim: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_bad_duerkheim_2019_neu_web.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Germersheim: https://www.kreis-germersheim.de/kv_germersheim/Unsere%20Themen/Verkehr/%C3%96PNV/Nahverkehrsplan/ Nahverkehrsplan Stadt Speyer: https://www.speyer.de/de/standort/verkehr/oepnv/speyersteigtein/speyer-nvp-2023.pdf?cid=3lqj Nahverkehrsplan Stadt Neustadt: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_nw_endfassung.pdf Nahverkehrsplan Stadt Ludwigshafen: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_lu_lr.pdf
Interne Kennung: Vergabe Linienbündel Rheinpfalz
3.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung(cpv): 34144910Elektrobusse
3.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt(DEB34)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
3.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt(DEB36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
3.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Speyer, Kreisfreie Stadt(DEB38)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
3.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bad Dürkheim(DEB3C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
3.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Germersheim(DEB3E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
3.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis(DEB3I)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
3.1.3 Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-15+02:00
Enddatum: 2040-06-09+02:00
Laufzeit: 15YEAR
3.1.5 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift)finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.1.2023.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen, als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
3.1.9 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz
8. Organisationen
8.1 ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
Registrierungsnummer: USt-ID.DE143845578
Postanschrift: B1 3-5
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis(DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: VRN Vergabestelle
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.vrn.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE149137931
Postanschrift: Europaplatz 5
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67063
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis(DEB3I)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Bad Dürkheim
Registrierungsnummer: USt-IdNR:DE149370186
Postanschrift: Philipp-Fauth-Str. 11
Stadt: Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67098
Land, Gliederung (NUTS): Bad Dürkheim(DEB3C)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Germersheim
Registrierungsnummer: 07334
Postanschrift: Landkreis GermersheimLuipoldstraße 1
Stadt: Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land, Gliederung (NUTS): Germersheim(DEB3E)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Stadt Speyer
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE149689876
Postanschrift: Große Himmelsgasse 10
Stadt: Speyer
Postleitzahl: 67346
Land, Gliederung (NUTS): Speyer, Kreisfreie Stadt(DEB38)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neustadt an der Weinstraße
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE149390961
Postanschrift: Amalienstraße 6
Stadt: Neustadt an der Weinstraße
Postleitzahl: 67343
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt(DEB36)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigshafen
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE149137907
Postanschrift: Rathausplatz 20
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt(DEB34)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: 06131162234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4e04bfe6-47ad-42e2-943c-9aa8d08b166c- 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-15+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00033808-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 12/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-17Z
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 2024-04-25+02:00

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