Beschreibung: Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass
in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer
Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind.
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner
Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe
nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. 3.) Eigenerklärung des Bieters,
dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
nachgekommen ist. 4.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
5.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen,
die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. 6.) Nachweis des Bieters
über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften
seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister,
Berufskammern der Länder, Handwerksrolle) . Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen)
sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124_LD,
Formblatt 217A). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise,
die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. . Auf Verlangen der Vergabestelle
sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
des Finanzamtes zum Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit, die nicht älter als
12 Monate sein darf, - Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse
über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein
dürfen. - gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung
von Beiträgen Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise,
die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. . Werden
die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung
eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.