Neubau eines Betriebsgebäudes -Gerüstbau-
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Löwenbrückener Str. 13/14
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB2 Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6519491-5060
Fax: +49 6519491-8005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.art-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Betriebsgebäudes -Gerüstbau-
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier A.R.T. errichtet derzeit ein neues Betriebs- und Verwaltungsgebäude auf dem Gelände des Entsorgungs- und Verwertungszentrums (EVZ) Mertesdorf.
Dazu wird der Standort des bestehenden Entsorgungs- und Verwertungszentrums um einen Neubau welcher Werkstatt, Verwaltung und Sozialräume umfasst, erweitert.
Der Neubau wird mit zwei Vollgeschossen ausgeführt, wobei das EG als Stahlbetonbau auf Grund der zu überbrückenden Waagen und der Werkstatt stark überhöht ist. In beiden Gebäudestirnseiten befinden sich im Betonsockel 2 Zwischengeschosse, welche hauptsächlich Treppenhäuser und Technikräume beinhalten. Das
Obergeschoss wird als Holzbau (BSH) mit einer Glasfassade ausgeführt. Dieser beinhaltet hauptsächlich die Verwaltungsbereiche und Sozialräume.
Die Ausschreibung beinhaltet die Gerüstbauarbeiten. Zu Beachten sind die freizuhaltenen Waagendurchfahrten, Eingangsbereiche im EG und die Umfahrbarkeit des Baufeldes.
Mertesdorf
13.000 m³ Modulgerüst - freistehende Ausführung
260.000 m³/Wo Gerüstmiete - Voraussichtliche Standzeit: 24 Wochen
550 m³ Modulgerüst Innenhof
4 St Gitterträger Überbrückung 22 m
2 St Gitterträger Überbrückung 17 m
12 St Gitterträger Überbrückung 5 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau eines Betriebsgebäudes -Gerüstbau-
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, dessen Abschluss hiermit bekanntgemacht wird, kann nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird.