Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Sanierung, Erweiterung und ggfs. Neubau des Gebäudes Kurparkterrasse / Kleine Bühne nebst Großem Sprudel, Los 8 - Fachplanungsleistungen Energieberatung Referenznummer der Bekanntmachung: 175/23 - vergebener Auftrag
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 116
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahrtal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Sanierung, Erweiterung und ggfs. Neubau des Gebäudes Kurparkterrasse / Kleine Bühne nebst Großem Sprudel, Los 8 - Fachplanungsleistungen Energieberatung
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Das Gebäude hat eine Gesamt-BGF von etwa 2.500 m² (Keller, EG und OG). Die Nutzung ist derzeit gemischt geplant mit öffentlicher und Büro-Nutzung. Eine kleine Bühne ist vorhanden.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa.
Die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ist ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Lebenszykluskosten sind zu berücksichtigen.
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben der HOAI 2021.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung 0078.
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Das KG wurde bereits weitgehend entkernt, das EG nur temporär wiederhergerichtet. Das OG ist vom Flutereignis nicht betroffen und derzeit durch aufgestellte Container erweitert. Die Fassade ist gemäß dem Schadensgutachten vom 20.12.2021 mit einer Kerndämmung ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Flutkatastrophe betroffene Bereiche zu sanieren sind.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen und Planungseinschränkungen sind zu beachten. Für das Café sind küchentechnische Anlagen zu planen. Ebenfalls zu planen ist die Einbeziehung von Brunnenkammer und Brunnentechnik im Kellergeschoss.
Um das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne möglichst energieeffizient und nachhaltig zu gestalten,
sind basierend auf der Objektplanung und in Abstimmung mit Tragwerksplanung, Brandschutzplanung und Bauphysik durch den Energieberater folgende Leistungen zu erbringen:
- Erarbeitung von Energieversorgungskonzepten
- Bewertung der Gebäudehülle und Haustechnischen Anlagen bezüglich Energieeffizienz
- Erarbeitung von Synergielösungen zwischen Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne, Großem Sprudel, Anlagentechnik und Neubau Kurparkrandbebauung
- Erschließung von Fördermöglichkeiten
- Erstellung von Förderanträgen
- Zuarbeit zur Erstellung der Unterlagen: Raumprogramm und Zbau (siehe Anlage E02)
- Gebäudesimulation (optional).
Die obengenannten Leistungen sind projektbegleitend in Anlehnung an die Leistungsstufen
der HOAI zu erbringen und zu realisieren in den Leistungsphasen 1 bis 5.
Der AN arbeitet bei erforderlich werdenden Bauvoranfragen mit und stellt den anderen
Planungsbeteiligten und dem Auftraggeber die erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Der AN erbringt alle für die Kredit- und Fördermittelbeschaffung erforderlichen und seinem
Tätigkeitsfeld zumutbaren Unterlagen. Er nimmt an Terminen zur Verhandlung der
Förderfähigkeit teil und bestätigt als Sachverständiger die Richtigkeit des durch ihn erbrachten Beitrags zu Förderantragen.
Das Aufweisen von Optimierungspotentialen und Nutzungsoptionen ist ausdrücklich gewünscht und Bestandteil der Leistung.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ökologisch
verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Dabei sollen über alle
Leistungsphasen hinweg folgende Aspekte nach den anerkannten Regeln der Technik
eingebunden werden:
- Einbindung von Baustoffen und Produkten aus der Kreislaufwirtschaft
- CO2 Reduzierung über den gesamten Lebenszyklus
- Lebensdauer verlängernde Maßnahmen ermöglichen
- Nachhaltiger Umgang mit dem Ende des Lebenszyklus im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben der HOAI 2021. Die Vergütung erfolgt in pauschaler Abrechnung.
Das Gebäude soll nach Möglichkeit als Effizienzgebäude 40 ertüchtigt werden.
Die Maßnahme wird aus verschiedenen Fördermitteln öffentlich gefördert. Eine gesonderte Ausweisung der Kosten nach Förderwegen und Planalternativen ist erforderlich.
Ausgeschrieben werden alle für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen ab der Leistungsphase 1, ggfs. unter Anrechnung erbrachter Leistungen aus Vorstudien.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt: Fest beauftragt werden als erste Leistungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2. Weitere Leistungsstufen können beauftragt werden wie folgt: Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4, Leistungsstufe 3: Leistungsphase 5. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils folgenden Stufe besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 6131/162113
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen.