Deutschland - Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile - Erneuerung 31 Lichtsignalanlagen in der Stadt Mainz

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Mainz
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Erneuerung 31 Lichtsignalanlagen in der Stadt Mainz
Beschreibung: Die Landeshauptstadt Mainz hat in den vergangenen 2,5 Jahren ca. 75 alte Signalanlagen durch neue Signalanlagen im Stadtgebiet von Mainz komplett erneuert. Parallel hierzu wurde bzw. wird der Verkehrsrechner der Stadt Mainz um neue und weitreichende Funktionen erweitert. Alle Maßnahmen sind Projekte des Förderprogrammes „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Reduzierung der Schadstoffemissionen im Straßenverkehr. Im Rahmen einer weiteren und letzten Maßnahme sollen ca. 31 weitere Signalanlagen erneuert werden.
Kennung des Verfahrens: 25e0a818-e350-409d-ad5e-c4f2c7121ed7
Interne Kennung: AN 467/2023-20
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 34900000Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile
Zusätzliche Einstufung(cpv): 34996000Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Erneuerung 31 Lichtsignalanlagen in der Stadt Mainz
Beschreibung: Erneuerung 31 Lichtsignalanlagen in der Stadt Mainz
Interne Kennung: AN 467/2023-20
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 34900000Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile
Zusätzliche Einstufung(cpv): 34996000Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und; 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der o.g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Hierzu wird diese vorliegende Veröffentlichung über vergebene Aufträge abschließend erstellt.
5.1.15 Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landeshauptstadt Mainz
6. Ergebnisse
Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge: 2,862,220.15EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die vorhandenen Lichtsignalanlagen und der steuernde und überwachende Verkehrsrechner (VSR), von der Fa. Yunex GmbH (ehemals Siemens Mobility Services). Für die Direktvergabe sprechen die folgenden Gründe: 1. Die Ansteuerung der Signalgeber wird mit 1-Watt-Technologie ausgeschrieben. Die Ausgangsspannung ab Steuergerät beträgt 24 Volt. Eine Umwandlung von 40V auf 24V im Trafo der Signalgeber ist nicht zu empfehlen. Dies ist in der Unterhaltung wesentlich teurer und störanfälliger. 2. Es wird eine sehr hohe SIL3-Zertifizierung von einem unabhängigen Zertifizierungsinstitut als Muss-Kriterium verlangt. Dies deutet, dass sowohl eine elektrische als auch optische Überwachung der Signalgeber gefordert wird. 3. Notlaufprozessoren als Redundanz für Hauptprozessoren im Steuergerät erfüllen unsere Anforderung an höchstmögliche Verfügbarkeit 4. Nutzung von kosteneffizienter Verkabelung. Nur die Fa. Yunex bietet bei der 1-Watt-Technologie eine Sternverkabelung vom Steuergerät zu den Signalgebern an, so dass die vorhandene Verkabelung weiter genutzt werden kann. Zudem können durch die 24-Volt-Technik wesentlich dünnere Kabel eingesetzt werden. Dies ist besonders von Vorteil beim Nachziehen von Kabeln, wenn die Leerrohre voll belegt sind. 5. Die Signalanlagen müssen alle den vorhandenen Verkehrsrechner der Fa. Yunex GmbH angeschlossen werden. Dabei wird eine Fortsetzung der Nutzung von CANTO der Fa. Yunex GmbH als marktführendes Datenübertragungsprotokoll zwischen den LSA-Steuergeräten und dem Verkehrsleitrechner angestrebt. Eine Ablösung durch OCIT, ein herstellerunabhängiges Datenübertragungsprotokoll, ist technisch sehr aufwändig, komplex und auch innerhalb der Projektlaufzeit zeitlich keinesfalls machbar. Außer-dem ist die VPN-basierte Verschlüsselung über CANTO deutlich sicherer, nämlich vom VSR bis zur Prozessorbaugruppe der Steuergeräte. (bei OCIT kann man sich zwischen Modem und Prozessor „eindringen“). 6. Die Kombination von zwei Technologien von zwei unterschiedlichen Anbietern eine doppelte, redundant auszulegende Technologieinfrastruktur erfordern. Die Kombination von zwei Technologien wird zu einer erhöhten technischen und organisatorischen Komplexität führen. Diese aufwändige und technisch risikobehaftete „Zweigleisigkeit“ kann zu einer Reduzierung der Betriebsbereitschaft der Signalanlagen und damit zu einer Erhöhung des Risikos für die Verkehrssicherheit in der Stadt Mainz führen.
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2 Informationen über die Gewinner
8. Organisationen
8.1 ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Mainz
Registrierungsnummer: 00004114
Postanschrift: Stadthaus Große Bleiche: Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stadtverwaltung Mainz, Abteilung Vergabe und Einkauf
Telefon: +49 6131 12 2335
Fax: +49 6131 12 2071
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Registrierungsnummer: USt-ID:DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: 06131 16-2234
Fax: 06131 16-2113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Yunex GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Die Organisation ist eine natürliche Person.
Registrierungsnummer: St-Nr.: DE340533785
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45128
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung:  Atlantia S.p.A.
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: ITA
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f36f832a-ace3-49ad-883b-9df0a7a22ee0- 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-04+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00007370-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 4/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-05Z

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