Beschreibung: Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz keine Möglichkeit inhaftierte Mütter mit ihrem
Kind im geschlossenen oder offenen Vollzug unterzubringen. Ebenso fehlen bisher Behandlungsplätze
für Frauen, die eine Sozialtherapie benötigen. Der Neubau der Mutter-Kind-Einrichtung
und der sozialtherapeutischen Abteilung soll in räumlicher Verbindung zum Frauenvollzug
(Geb. 16, 17) stehen. Bei nicht Vollbelegung der Mutter-Kind-Einrichtung können die
als Tandemzellen ausgebildeten Hafträume als Einzelzellen für den regulären Frauenvollzug
genutzt werden. Innerhalb des Neubaus muss es aus Sicherheitsgründen eine räumliche,
als auch organisatorische Trennung der zwei Nutzungseinheiten (Mutter-Kind-Einrichtung
und sozialtherapeutischen Abteilung) geben. Die Maßnahme besteht aus 4 Teilbereichen/Objekten:
Neubau der Mutter-Kind-Einrichtung + der sozialtherapeutischen Abteilung: Für die
Mutter-Kind-Abteilung ist eine Nutzfläche von 468 m² erforderlich. Hierin enthalten
sind 110 m² für 5 Hafträume (als Tandemräume), Gruppenraum, Kinderspielraum, Küche,
Wirtschaftsraum sowie diverse Räume für therapeutischen und organisatorischen Aufgaben
und die Angestellten vorgesehen. Insbesondere der Spielraum, Gruppenraum und der Freihof
sollen eine kindgerechte Gestaltung aufweisen. Hiervon räumlich und organisatorisch
getrennt ist die sozialtherapeutische Abteilung, festgelegt mit 704 m², bestehend
aus zwei Wohngruppen, Behandlungs-, Unterrichts-, Freizeit-, Einzeldienst- und Konferenzräume.
Die zwei Wohngruppen bestehen aus je 10 Einzelhafträumen (davon 1 Tandemhaftraum),
einem Wohnraum, Gruppentherapieraum, Räume zur Selbstversorgung (Küche, Wirtschaftsraum)
und Einzeldiensträume für Bedienstete. Summe Nutzfläche Gebäude = ca. 1.172 m² ELT:
Eigenstromversorgungsanlagen, Niederspannungsschaltanlagen, Niederspannungsinstallationsanlagen,
Beleuchtungsanlagen, Blitzschutz- und Erdungsanlagen, Telekommunikationsanlagen, Such-
und Signalanlagen, Elektroakustische Anlagen, Gefahrenmelde- und Alarmanlagen, Datenübertragungsnetze.
In der JVA sind u.a. folgende Anlagen vorhanden und für dieses Gebäude zu erweitern:
-Brandmeldeanlage -Kameraüberwachungsanlage -Personennotsignalanlage -Zellenrufanlage
-Türsteuerung . Geschätzte Baukosten (brutto): KG 300: 6.261.000,00 EUR KG 400: 3.048.000,00
EUR . Neubau Garagen und Lager: Die Flächen für Doppelgaragen und Lagerfläche belaufen
sich auf gesamt ca. 200 m². ELT: Niederspannungsinstallationsanlagen, Beleuchtungsanlagen,
Blitzschutz- und Erdungsanlagen, Such- und Signalanlagen, Gefahrenmelde- und Alarmanlagen.
. Geschätzte Kosten (brutto): KG 300: 100.000,00 EUR KG 400: 41.656,00 EUR . Teilabbruch
Gebäude 15: Es erfolgt ein Teilabbruch des Geb. 15 an der westlichen Stirnseite. Damit
geht die Neuerrichtung der Sanitäranlagen im Bestandsteil und die Erneuerung der Spundwand
hofseitig einher. ELT: Rückbau der vorhandenen Elektroinstallation. Anpassung der
vorhandenen Anlagen. . Geschätzte Baukosten (brutto): KG 300: 316.750,00 EUR KG 400:
72.000,00 EUR . Neubau Gefängnismauer/Sicherheitszaun Nach Fertigstellung des Neubaus
- Mutter-Kind-Einrichtung + sozialtherapeutische Einrichtung, wird die bestehende
Gefängnismauer mit Sicherheitstechnik sowie die Umfahrung nach Süden erweitert. .
ELT: Niederspannungsinstallationsanlagen, Beleuchtungsanlagen, Blitzschutz- und Erdungsanlagen,
Gefahrenmelde- und Alarmanlagen. . Geschätzte Baukosten (brutto) KG 500: 411.525,00
EUR KG 400: 118.000,00 EUR . Für die Gesamtmaßnahme wurde ein vorläufiger Rahmenterminplan
erstellt, welcher die einzelnen Objekte beinhaltet. Voraussichtliche Termine: 01.2024
- Start Planung 09.2024 - Vorlage KVM-Bau 05.2025 - Vorlage HU-Bau 09.2025 - Beginn
Ausführungsplanung 06.2027 - Start Ausführung 10.2030 - Übergabe Nutzer . Die Ausführung
wird an einen Generalunternehmer vergeben. Es wird eine sinngemäße Anwendung des Zertifizierungssystems
BNB durchgeführt. .