Beschreibung: Benennung von Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers über Generalplanerleistungen
für Brückenbauwerke aus den Jahren 2013 bis heute. Zugelassen sind nur Referenzprojekte
über Generalplanerleistungen für den Neubau einer (ggf. kombinierten) Fußgänger-Radfahrer-
oder Straßenbrücke – die mindestens - die Planung des Ingenieurbauwerks gemäß §§ 41
ff. HOAI (mindestens Honorarzone III, mind. Leistungsphasen 2 bis 8 beauftragt und
abgeschlossen) sowie - die Tragwerksplanung gemäß §§ 51 ff. HOAI (mind. Leistungsphasen
2 bis 6 beauftragt und abgeschlossen) umfassen. Ferner müssen die Referenzprojekte
baufertiggestellt sein und Baukosten von mindestens 1,2 Mio. € brutto (KG 300 bis
500) aufweisen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen (siehe Formblatt
Referenzen Generalplanerleistungen Brücke): a) Bezeichnung des Projekts sowie Art
der Baumaßnahme (Neubau), b) Vergleichbare Aufgabenstellungen: Fußgängerbrücke, Radfahrerbrücke,
PKW-Brücke, Verkehrsanbindung über Rampen, integrale oder semi-integrale Brücke mit
mindestens 30 Metern Gesamtlänge, über Fließgewässer c) Leistungsumfang (Leistungsbild,
Honorarzonen, Leistungsphasen) c) Leistungsbeginn/Leistungsstand (Zeitpunkt der Auftragserteilung
und Baufertigstellung, d) Baukosten (KG 300 bis 500 brutto), e) Auftraggeber mit Ansprechpartner
Mindestanforderungen zu A) Es werden nur die gemäß A zugelassenen Referenzen berücksichtigt.
Es muss mindestens eine Referenz über eine kombinierte Fußgänger- und Radfahrerbrücke
vorgelegt werden. Es muss mindestens eine Referenz über eine Brücke mit Verkehrsanbindung
über Rampen vorgelegt werden. Es muss mindestens eine Referenz über eine integrale
oder semi-integrale Brücke mit einer Gesamtlänge von mindestens 30 Meter vorgelegt
werden, die über Fließgewässer führt. B) Benennung von Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers
über Generalplanerleistungen für bewegliche Brücken aus den Jahren 2013 bis heute.
Zugelassen sind nur Referenzprojekte über Generalplanerleistungen für den Neubau einer
beweglichen Brücke, die mindestens - die Planung des Ingenieurbauwerks gemäß §§ 41
ff. HOAI (mindestens Honorarzone III, mind. Leistungsphasen 2 bis 8 beauftragt und
abgeschlossen), sowie - die die Tragwerksplanung gemäß §§ 51 ff. HOAI (mind. Leistungsphasen
2 bis 6 beauftragt und abgeschlossen) umfassen. Die Referenzprojekte müssen baufertigstellt
sein und Baukosten von mindestens 1 Mio. € brutto (KG 300 bis 500) aufweisen und ferner
eine Gesamtlänge von mindestens 30 Meter aufweisen. Zu den Referenzprojekten sind
folgende Angaben zu machen (siehe Formblatt Referenzen Generalplanerleistungen bewegliche
Brücke): a) Bezeichnung des Projekts sowie Art der Baumaßnahme (Neubau), b) Vergleichbare
Aufgabenstellungen: bewegliche Brücke mit mindestens 30 Metern Gesamtlänge, c) Leistungsumfang
(Leistungsbild, Honorarzonen, Leistungsphasen) c) Leistungsbeginn/Leistungsstand (Zeitpunkt
der Auftragserteilung und Baufertigstellung, d) Baukosten (KG 300 bis 500 brutto),
e) Auftraggeber mit Ansprechpartner Mindestanforderungen zu B) Es muss mindestens
eine Referenz über eine bewegliche Brücke vorgelegt werden, die den vorgenannten Anforderungen
genügt. C) Anzahl der Dipl.-Ing. (o. glw. Abschluss) die im Bereich Planung Ingenieurbauwerke,
Tragwerksplanung sowie Planung Verkehrsanlagen tätig sind, einschließlich Büroinhaber.
Mindestanforderungen zu C) Es müssen mindestens 2 Dipl. Ing. (o. glw. Abschluss),
die im Bereich Planung Ingenieurbauwerke, mindestens 2 Dipl.-Ing (o. glw. Abschluss),
die im Bereich Tragwerksplanung und mindestens 2 Dipl.-Ing. (o. glw. Abschluss), die
im Bereich Planung Verkehrsanlagen tätig sind, angegeben werden können. D) Angabe
der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und
Benennung des Unterauftragnehmers.