Beschreibung: Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung“ – zu den
bis einschließlich der Leistungsphase 8 abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen
des Bewerbers, die mit den zu vergebenden Leistungen dieser Bekanntmachung vergleichbar
sind. Dabei ist der Nachweis für den Leistungsbereich Objektplanung Gebäude zu erbringen.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen Referenzen nicht durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
sondern nur durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht sein.
Mindestanforderung: 1. Für die Referenzen müssen aus dem Leistungsbereich Objektplanung
Gebäude mindestens die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 (vgl. §34 HOAI
in Verbindung mit Anlage 10.1) erbracht worden sein. 2. Die Referenzen dürfen nicht
vor dem 01.01.2018 abgeschlossen worden sein. Maßgeblich für den Abschluss ist die
Fertigstellung der Leistungsphase 8 („Objektüberwachung“). Sofern die Referenzen aktuell
noch nicht abgeschlossen sind, müssen sie mindestens bis zum Beginn der Leistungsphase
8 („Objektüberwachung“) fortgeschritten sein. 3. Es müssen mindestens 2 Referenzen
für den Leistungsbereich Objektplanung Gebäude eingereicht werden, deren Planungsanforderungen
mit den zu vergebenden Leistungen gemäß Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung vergleichbar
sind und die vorstehenden Mindestanforderungen gemäß Ziffer 1. und 2. erfüllen. Hinweis:
Nichtzutreffende Mindestanforderungen führen unmittelbar zum Ausschluss. Auswahlkriterien
von der Stufe 1 zur Stufe 2 des Architektenwettbewerbes: Erfüllen mehr als 10 Teilnahmeanträge
die vorgenannten Anforderungen / Eignungskriterien erfolgt die Auswahl der Bewerber,
die zum Planungswettbewerb aufgefordert werden, aufgrund der Punktevergabe für wertungsfähige
Referenzen. Es sind mindestens 2, jedoch maximal 4 Referenzen vorzulegen werden. Auswahlkriterien:
Für die Objektplanung Gebäude von Referenzen werden pro wertungsfähige Referenz max.
5 Punkte für die nachfolgenden Projektmerkmale vergeben: a) Gebäudeart: Es handelt
sich um ein/e Museum, Kunsthalle, Galerie, Bibliothek: 2 Punkte. b) Denkmalschutz:
Es handelt sich um ein Projekt, das entweder selbst unter Denkmalschutz steht oder
das im unmittelbaren Zusammenhang mit einem denkmalgeschützten Gebäude geplant und
errichtet wurde: 1 Punkt. c) Instandsetzung /Modernisierung/Umbau: Es handelt sich
um ein Projekt, für das (auch) Planungsleistungen für Instandsetzung /Modernisierung/Umbau
im Bestand erbracht wurden: 1 Punkt. d) Größe: Die Kostenberechnung des Referenzprojektes
beträgt für die Bauwerkskosten (KG 300+400) gemäß DIN 276:2018-12 oder 276-1:2008-12
mindestens 7,0 Mio. Euro brutto: 1 Punkt. Die Angaben zu den maximal 4 ausgewählten
Referenzen sind vom Bewerber im Formblatt „Referenzleistung“ einzutragen und mit dem
Teilnahmeantrag einzureichen. Fehlende Unterlagen und/oder Angaben zu Referenzprojekten
werden nicht nachgefordert. Bei der Bewertung wird zunächst jede Referenz gesondert
bewertet. Fehlende oder unzutreffende Projektmerkmale innerhalb einer Referenz werden
jeweils mit 0 Punkten bewertet. Die Summe der bei den einzelnen, wertungsfähigen Referenzen
jeweils erzielten Punktzahl ergibt die Gesamtpunktzahl und damit die für die Auswahlentscheidung
maßgebende Wertungssumme. Die 10 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden
zur Teilnahme am Planungswettbewerb aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven
Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen,
behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen betroffenen Bewerbern durch
Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen oder alternativ die Höchstzahl entsprechend zu
erhöhen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl
von 10 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs.
3 S. 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte
Eignung verfügen. Die 10 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Teilnahme
am Planungswettbewerb aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien
die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich
der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen betroffenen Bewerbern durch Los gemäß §
75 Abs. 6 VgV zu treffen oder alternativ die Höchstzahl entsprechend zu erhöhen. Sofern
die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von 10 Bewerbern
liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 S. 2 VgV fortführen,
indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.
Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl
von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls
ein neues Vergabeverfahren durchführen. Das anschließende Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb: Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Planungswettbewerb
aufgrund der nachfolgenden Verhandlungen mit den Preisträgern im Rahmen des anschließenden
Verhandlungsverfahrens.