Beschreibung: Folgende Erklärungen müssen in der nachfolgenden Reihenfolge geordnet mit dem Teilnahmeantrag
abgegeben werden: (Fehlen im Teilnahmeantrag vom Auftraggeber geforderte Nachweise
oder Erklärungen, kann der Auftraggeber diese in einer von ihm gesetzten Frist nachverlangen.
Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der
Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich
der Auftraggeber vor, die Bestätigung der zuständigen Stelle nachzufordern.): 1) Firmenprofil
des Bewerbers (Angabe der wichtigsten Eckdaten wie z. B., Mitarbeiteranzahl, Standorte,
Unternehmensstruktur, etc. als formlose Erklärung in Textform), 2) Auszug bzw. Nachweis
über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, oder eine gleichwertige Urkunde
oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes
des Bewerbers (bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate), 3) Nachweis
über Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, o.ä. 4) Eigenerklärung, dass die
Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
verletzt wird bzw. wurde, vgl. § 123 Abs. 4 GWB, 5) Eigenerklärung, dass keine unzutreffenden
Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung)
abgegeben wird oder diese Auskünfte unberechtigt erteilt werden, vgl. § 124 Abs. 1
Nr. 8 GWB, 6) Eigenerklärung, dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung
vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das
Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
3 GWB. Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für
die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts-
oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen
für das Unternehmen handelnden Person vorliegt, vgl. § 123 Abs. 3 GWB. 7) Eigenerklärung,
über einen Verhaltensstandard, der im Unternehmen kommuniziert ist und relevante Geschäftsprozesse
danach ausgerichtet sind. Ziel des Verhaltensstandards ist die Gewährleistung integren
Geschäftsverhaltens im Sinne einer präventiven Antikorruptionsmaßnahme. 8) a) Eigenerklärung
zur verbindlichen Anerkennung des Landestariftreuegesetzes (LTTG) Rheinland-Pfalz
zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
vom 1.12.2010 (GVBl.2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010). 8) b) Eigenerklärung
folgenden Inhalts: "Hiermit erklären wir, dass wir unseren Mitarbeitern den im o.
a. LTTG-Gesetz geforderten Mindestlohn zahlen und den Auftraggeber wegen eventueller
Ansprüche freistellen. Diese Verpflichtung übernehmen wir auch für Unternehmen, die
wir mit der Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber beauftragen."
9) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern
unterzeichnete Erklärung abzugeben. — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft
im Auftragsfall erklärt wird, — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet wird, — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber
dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere zur Abgabe des Teilnahmeantrags,
zur Angebotsabgabe sowie zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages bevollmächtigt
ist, — dass alle Mitglieder sich als Gesamtschuldner verpflichten und als solche haften,
auch über die Auflösung der Bieter bzw. Arbeitsgemeinschaft hinaus. Ansonsten wird
die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.