Beschreibung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" Der Bewerber erklärt, dass
er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person
oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung
ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile
zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten
Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation
oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a
oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten
oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe
a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit
keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang
mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit
diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe
a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich
Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben
a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser
Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen",
insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen),
betroffen sein sollte. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer
Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
mit dem Angebot einzureichen.