Beschreibung: Vorzulegende Nachweise und Erklärungen Gemäß §§ 42 - 50 VgV werden bei der Auswahl
                                                               der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter berücksichtigt,
                                                               die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung
                                                               (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen. Dieser Nachweis muss
                                                               ebenfalls für alle Subunternehmer erbracht werden. Abgabe Musterformblatt für vorzulegende
                                                               Nachweise und Erklärungen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)/ Eigenerklärung
                                                               zu: 1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung
                                                               in einem Berufs- oder Handelsregister Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden
                                                               Ausschlussgründen nach § 123 GWB und zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe
                                                               nach § 124 GWB. Erklärung, dass Sie: - den gesetzlichen Verpflichtungen zur fristgerechten
                                                               Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen
                                                               sind, --> zu erbringender Nachweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
                                                               Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht) und des Finanzamtes - den Verpflichtungen
                                                               aus dem Gesetz über die Beschäftigung Schwerbehinderter ordnungsgemäß nachgekommen
                                                               sind, - nicht rechtskräftig verurteilt worden sind oder gegen uns eine Geldbuße nach
                                                               § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist nach
                                                               o § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
                                                               (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle
                                                               und terroristische Vereinigungen im Ausland), o § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
                                                               oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
                                                               finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise
                                                               dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer
                                                               2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, o § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung
                                                               unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), o § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit
                                                               sich die Straftat gegen den Haus-halt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
                                                               richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, o
                                                               § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
                                                               Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
                                                               Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, o § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit
                                                               und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), o § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit
                                                               und Bestechung von Mandatsträgern), o den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
                                                               und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
                                                               und internationale Bedienstete), o Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
                                                               Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
                                                               Geschäftsverkehr) oder o den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
                                                               Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
                                                               Arbeits-kraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). - über unser
                                                               Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
                                                               eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
                                                               - uns nicht in Liquidation befinden, - keine Verfehlungen begangen haben, die unsere
                                                               Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere wir uns nicht an Preisabsprachen
                                                               beteiligt haben bzw. beteiligen werden, - unserer Verpflichtung zur Gewährleistung
                                                               von Tariftreue, Mindestentgelt und Mindestarbeitsentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
                                                               ordnungsgemäß nachgekommen sind --> zu erbringender Nachweis: Mustererklärung nach
                                                               § 4 LTTG und - wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 3 Jahren
                                                               nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr
                                                               als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden sind und
                                                               - die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
                                                               erfüllen --> zu erbringender Nachweis: Eintragung im Handels-/Berufsregister nach
                                                               § 44 VgV bzw. ein vergleichbarer Nachweis