Beschreibung: Vorzulegende Nachweise und Erklärungen Gemäß §§ 42 - 50 VgV werden bei der Auswahl
der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter berücksichtigt,
die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung
(Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen. Dieser Nachweis muss
ebenfalls für alle Subunternehmer erbracht werden. Abgabe Musterformblatt für vorzulegende
Nachweise und Erklärungen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)/ Eigenerklärung
zu: 1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden
Ausschlussgründen nach § 123 GWB und zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe
nach § 124 GWB. Erklärung, dass Sie: - den gesetzlichen Verpflichtungen zur fristgerechten
Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen
sind, --> zu erbringender Nachweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht) und des Finanzamtes - den Verpflichtungen
aus dem Gesetz über die Beschäftigung Schwerbehinderter ordnungsgemäß nachgekommen
sind, - nicht rechtskräftig verurteilt worden sind oder gegen uns eine Geldbuße nach
§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist nach
o § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle
und terroristische Vereinigungen im Ausland), o § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise
dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer
2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, o § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung
unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), o § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haus-halt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, o
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, o § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit
und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), o § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit
und Bestechung von Mandatsträgern), o den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), o Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder o den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeits-kraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). - über unser
Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
- uns nicht in Liquidation befinden, - keine Verfehlungen begangen haben, die unsere
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere wir uns nicht an Preisabsprachen
beteiligt haben bzw. beteiligen werden, - unserer Verpflichtung zur Gewährleistung
von Tariftreue, Mindestentgelt und Mindestarbeitsentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
ordnungsgemäß nachgekommen sind --> zu erbringender Nachweis: Mustererklärung nach
§ 4 LTTG und - wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 3 Jahren
nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr
als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden sind und
- die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfüllen --> zu erbringender Nachweis: Eintragung im Handels-/Berufsregister nach
§ 44 VgV bzw. ein vergleichbarer Nachweis