Beschreibung: Los 2: Außerdem soll im Zuge der Aktualisierung des Netzwerks stabiles und schnelles
WLAN eingerichtet werden; dieser Beschaffungswunsch ist Gegenstand von Los 2. Nicht
abschließend geklärt ist, in welchen Bereichen WLAN eingerichtet werden soll und wann
die Einrichtung je Bereich erfolgen soll, so dass lediglich eine Rahmenvereinbarung
wie folgt ausgeschrieben wird: (1) In jedem Fall soll die Einrichtung von WLAN in
Haus H erfolgen. Hierfür hat der Auftraggeber Mindestmengen geschätzt, welche im Leistungsverzeichnis
genannt sind und mindestens abgerufen werden. Die Einrichtung des WLAN in Haus H soll
so schnell wie möglich, jedenfalls bis April 2024, erfolgen. Der Abruf der Mindestabrufmenge
erfolgt mit Zuschlag. Der Abruf erfasst neben den einzelnen als Mindestmenge genannten
Hardwarekomponenten die Einrichtung, eine vorherige Ausleuchtung von Haus H, Schulungen
sowie Systemservice. (2) Der Auftraggeber geht derzeit zudem von einer weiteren Ausbaustufe
im Jahr 2024 aus, in der die Räumlichkeiten Häuser A, B, C, F, G und der Verbindungstrakt
zwischen den Häusern B zu A mit WLAN ausgestattet werden sollen. Ein Abruf der hierfür
relevanten Komponenten (incl. vorheriger Ausleuchtung) - auch nur für einzelne Häuser
oder Teile der Häuser - ist für den Auftraggeber lediglich optional. Ein Anspruch
des Auftragnehmers auf Abruf besteht nicht. (3) In einer weiteren Ausbaustufe in den
kommenden fünf Jahren sollen sodann die verbleibenden Räumlichkeiten und Außenbereiche
mit WLAN zu den im Preisblatt genannten Kosten ausgestattet werden. Auch hierbei ist
ein Abruf der hierfür relevanten Komponenten (incl. vorheriger Ausleuchtung) - auch
nur für einzelne Häuser oder Teile der Häuser - für den Auftraggeber lediglich optional.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf besteht nicht. Zusammenfassend sollen daher
verbindlich die im Leistungsverzeichnis genannten Mindestmengen beschafft werden.
Sämtliche weitere Räumlichkeiten und Außenbereiche sollen nur auf Wunsch und erst
bei gesonderter expliziter Beauftragung des jeweiligen Bereichs erfolgen. Generell
beabsichtigt der Auftraggeber derzeit die Einrichtung auf dem gesamten Klinikumsgelände,
das heißt in sämtlichen Räumlichkeiten sowie den Außenbereichen innerhalb der kommenden
fünf Jahre. Für die preisliche Bewertung ist daher der Gesamtpreis der hierfür vom
Auftraggeber geschätzten Mengen relevant. Dieser Preis ist im Preisblatt entsprechend
gekennzeichnet. Die für die Einrichtung von WLAN benötigte Hardware sowie deren Einrichtung
nach gesonderter Beauftragung (mit Ausnahme von Haus H) selbst ist Teil dieser Beschaffung
im Wege einer Rahmenvereinbarung; wie auch sämtliche Rechte zur Nutzung der Hardware
im Netzwerk des Auftraggebers und dessen Tochtergesellschaften, insbesondere zum Betrieb
sämtlicher Funktionalitäten, deren Management in einem zentralen System des Herstellers
und eines "Network-Access-Control" für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.
Zuvor ist eine umfassende Ausleuchtung mit Ausnahme von Haus H nach gesonderter Beauftragung
erforderlich, welche wiederum Teil der Ausschreibung ist und auf deren Basis die konkrete
Anzahl der benötigten Hardware-Komponenten zu ermitteln ist, welche über die vorliegende
Ausschreibung im Wege der Rahmenvereinbarung beschafft werden können. Bei der im Leistungsverzeichnis
aufgeführten Komponentenanzahlen handelt es sich lediglich um (grobe) Schätzungen;
beschafft werden darf der nach Ausleuchtung und in der Praxis bewährte tatsächliche
Bedarf. Nachlieferungen zu den im Preisblatt ausgewiesenen Preisen sollen jedenfalls
in den kommenden fünf Jahren zum Beispiel bei unzureichender WLAN-Performance um bis
zu 30% des nach Ausleuchtung und Praxistest tatsächlich ermittelten Bedarfs möglich
ein. Da derzeit größere und andauernde Baumaßnahmen des Klinikums erfolgen sowie weitere
Neubauten in den kommenden fünf Jahren geplant sind, ist zudem erforderlich, dass
aufgrund veränderter baulicher Situation nachgebessert wird; der entsprechende Bedarf
ist ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung und kann zu den im Preisblatt ausgewiesenen
Kosten beschafft werden. Darüber hinaus sollen das WLAN soweit vom Auftraggeber abgerufen
vom Auftragnehmer vollständig eingerichtet und alle notwendigen Softwarekomponenten
angebunden werden. Schließlich sind Schulungen und ein mindestens 36-monatiger umfassender
Systemservice mit automatischer Verlängerungsmöglichkeit Bestandteil der Leistung.
Auch in Los 2 erfolgt die Ausschreibung in Orientierung an Leitmodellen des Herstellers
Extreme. Die Angabe des Leitmodells stellt auch hier keine Produktvorgabe dar, sondern
dient lediglich der qualitativen Orientierung; gleichwertige Produkte dürfen selbstverständlich
angeboten werden und erfüllen ebenfalls die Anforderungen des Auftraggebers. Die Gleichwertigkeit
bemisst sich nach der Anschlussanzahl, dem Datendurchsatz von Gesamtsystem und Einzelanschlüssen,
den unterstützen Systemstandards, Hochverfügbarkeitsoptionen und Optionen zur Unterstützung
von SDN und NAC, Sendeleistung/Reichweite.