Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - TGA Gebäudekomplex Zum Ochsen Schifferstadt

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schifferstadt
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: TGA Gebäudekomplex Zum Ochsen Schifferstadt
Beschreibung: Die Stadt Schifferstadt hat imJahr 2000 den Gebäudekomplex "Zum Ochsen" bestehend aus Saalbau und Gaststätte erworben und beabsichtigt diesen zu einer sozialen Begegnungsstätte umzubauen. Dabei soll der Saalbau erhalten und um einen Neubau an der Stelle der jetzigen Gaststätte ergänzt werden. Als Eigentümerin des Gebäudekomplex "Zum Ochsen" schreibt die Stadt Schifferstadt vorliegend insofern Leistungen zur technischen Gebäudeausrüstung i.S.v. § 73 VgV zur Umnutzung des Gebäudekomplexes "Zum Ochsen" zu einer sozialen Begegnungsstätte nebst Neubau mit den Leistungsphasen 1-9 aus. Fachliche und inhaltliche Grundlagen für diese Ausschreibung bzw. für die spätere Auftragserbringung bilden das vorliegende Projektexposé nebst Raumprogramm sowie die Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens: 4f0599a7-7f28-47f8-8628-0fd86881c886
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt SchifferstadtMarktplatz 3
Stadt: Schifferstadt
Postleitzahl: 67105
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis(DEB3I)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXH6US
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: TGA Gebäudekomplex Zum Ochsen Schifferstadt
Beschreibung: Als im Jahr 2000 der Gebäudekomplex "Zum Ochsen" mit Gasthof und Saalbau zum Verkauf standen, wurden diese mit der Intension, sie für die Bürger nutzbar zu machen, von der Stadt Schifferstadt erworben. Dieses Vorhaben konnte jedoch erst nach der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" angegangen werden. Als vorbereitende Maßnahmen für den Umbau zu einer sozialen Begegnungsstätte wurden bereits ein Schadstoffgutachten sowie eine restauratorische Untersuchung des Saals in Auftrag gegeben, nicht bauzeitliche Einbauten wurden entfernt, ein verformungsgerechtes Aufmaß erstellt sowie die Möglichkeiten des Umbaus im Rahmen einer Machbarkeitsstudie in den Varianten "Erhalt des Eckgebäudes" und "Neubau des Eckgebäudes" untersucht. Grundlage für die Machbarkeitsstudie war ein Raumprogramm, in dem die Ergebnisse mehrerer Bürgerworkshops mit den Ergebnissen der Bedarfsabfrage bei den Schifferstadter Vereinen, Einrichtungen und Parteien unter der Vorgabe der Förderfähigkeit miteinander verschmolzen wurden. Mit der Entscheidung, den ehemaligen Gasthof durch einen Neubau zu ersetzen, wurden in der Sitzung des Stadtrats vom 04.11.2020 die Weichen für den weiteren Verlauf des Vorhabens gestellt. Der "Ochse" war über Jahrhunderte Herzstück des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens in Schifferstadt. Lange Zeit befand sich der Gebäudekomplex im Dornröschenschlaf, doch nun möchte man mit dem Umbau zu einer sozialen Begegnungsstätte an frühere Zeiten anknüpfen und dem "Ochsen" wieder Leben einhauchen. Als Ankernutzung ist ein offener Mittagstisch im Saalbau für alle interessierten Bürger sowie die Ganztagsschüler der benachbarten Grundschule vorgesehen. Die Aufgabenstellung besteht nun darin, den historischen Saalbau sensibel und denkmalgerecht der neuen Nutzung zuzuführen und ihm ein würdiges Eckgebäude zur Seite zu stellen, das dem historischen Umfeld angemessen ist und gleichzeitig eine Adresse schafft. Dies soll vor dem Hintergrund des Klimaschutzteilkonzepts der Stadt in ökologischer, nachhaltiger Bauweise erfolgen. Folgende Kriterien sind der Planung zugrunde zu legen: - Um ein interessantes Zusammenspiel zu erzeugen, ist dem historischen Fachwerk des Alten Rathauses ein modernes, nachhaltiges Gebäude in ökologischer Bauweise gegenüberzustellen. Beide Gebäude sollen hierbei harmonieren ohne sich anzugleichen, ihre Bauzeit zu verleugnen oder miteinander in Konkurrenz zu treten. Der unter Denkmalschutz stehende Saalbau ist gleichermaßen zu integrieren. - Es sollen neben der Mensa mit dem dazugehörigen Küchentrakt multifunktionale Räumlichkeiten für Vereine entstehen sowie die Möglichkeit geschaffen werden, den Saal für kulturelle Veranstaltungen aller Art zu nutzen. Die Details hierfür entnehmen Sie der im Anhang beigefügten Machbarkeitsstudie, den Aufmaßplänen sowie dem Raumprogramm. - Bei der Auswahl der Baumaterialien ist auf eine nachhaltige Produktion zu achten sowie auf entsprechende Zertifizierungen Wert zu legen. - Der CO²-neutrale Betrieb des Gebäudes ist anzustreben und der entsprechende Fußabdruck bei Errichtung und Umbau möglichst gering zu halten. - Darüber hinaus muss das zu planende Eckgebäude Passivhausstandard erreichen. Vorgesehen ist der Anschluss des Gebäudekomplexes an ein geplantes Nahwärmenetz in der Schifferstadter Innenstadt. Die Räumlichkeiten sollten über Flächenheizungen mit niedrigen Vorlauftemperaturen beheizt werden. Die Möglichkeiten zur Integration einer Photovoltaikanlage in das Energiekonzept ist unter den Gesichtspunkten des Denkmalschutzes und der Statik zu prüfen. - Unter dem Leitgedanken der Schaffung einer inklusiven Gemeinschaft ist die barrierefreie Nutzbarkeit des Eckgebäudes und des Saalbaus auch für Menschen mit optischen, kognitiven und motorischen Einschränkungen in kreativen, umfassenden Planungs- und Gestaltungslösungen herzustellen und von Anfang an mit zu bedenken. - Die Einfügung in die den Gebäudekomplex umgebenden Denkmalzone ist aufgrund des Ensembleschutzes unablässig. Hier wird die Herstellung der ursprünglichen Kubatur des Gasthofes seitens des Denkmalschutzes gewünscht. - Des Weiteren ist ein besonderes Augenmerk auf eine hohe Funktionalität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der Gebäude zu legen. Zudem sind erhaltenswerte Bauteile des ehemaligen Gasthofes im Zuge der Planung zu ermitteln, beim Rückbau zu sichern und in die Planung zu integrieren. Als Eigentümerin des Gebäudekomplex "Zum Ochsen" schreibt die Stadt Schifferstadt vorliegend insofern Leistungen zur technischen Gebäudeausrüstung i.S.v. § 73 VgV zur Umnutzung des Gebäudekomplexes "Zum Ochsen" zu einer sozialen Begegnungsstätte nebst Neubau mit den Leistungsphasen 1-9 aus. Fachliche und inhaltliche Grundlagen für diese Ausschreibung bzw. für die spätere Auftragserbringung bilden das vorliegende Projektexposé nebst Raumprogramm sowie die Vergabeunterlagen. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen.
Interne Kennung: #1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt SchifferstadtMarktplatz 3
Stadt: Schifferstadt
Postleitzahl: 67105
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis(DEB3I)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden, wobei dabei die LP 9 nochmals separat beauftragt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Bearbeitungsstufe II sowie der Leistungsphase 9.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahmeanträge und die späteren Angebote als eine zusammenhängende PDF-Datei eingerecht werden sollen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Führung der Bezeichnung "Ingenieur"
Beschreibung: Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Ingenieurin / Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchfüh-rung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Ingenieurin / Ingenieur" be-nennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage einer entspre-chenden Bescheinigung nachweist.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Beschreibung: Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" - dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung -oder Erklärung des Versicherers im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu Ziffer 1: zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen von EUR 2.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 2.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von EUR 2.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 2.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzleistung des Bewerbers
Beschreibung: Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" - zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Objektplanung -Gebäude und Innenräume - gemäß § 55 Abs. 3 Nr. 1 bis 9 HOAI.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignung Projektleiter
Beschreibung: Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Projektleiter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 25
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignung stellvertretender Projektleiter
Beschreibung: Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "stellvertretender Projektleiter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 25
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignung Bauleiter
Beschreibung: Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bauleiter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 25
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Maßgeblich für die Bewertung des Preises ist das "Gesamthonorar Bearbeitungsstufen I und II inkl. Nebenkosten" gemäß Honorarangebotsblatt. Dabei erhält der Bieter mit dem günstigsten Gesamthonorar die volle Punktezahl, die anderen Bieter Punkte linear im umgekehrt proportionalen Verhältnis. Beispielsweise erhält der Bieter, dessen Angebot das für die Stadt günstigste Gesamthonorar bietet, insoweit die volle Punktzahl, während ein um 10 % schlechteres Angebot 90 % der gemäß Bewertungsmatrix insoweit erreichbaren Punkte erhält.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektplanung
Beschreibung: - Die Bieter müssen ein Konzept zum Planungs- und Genehmigungsablauf vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung der vorgesehenen Schritte und Abläufe im Planungsprozess, insbesondere auch im Hinblick auf die Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Objektplaner sowie weiteren Fachplanern. (ii) Darstellung der vorgesehenen Schritte und Abläufe im Genehmigungsprozess, insb. auch im Hinblick auf die Abstimmung mit der Auftraggeberin und den zuständigen Behörden. (iii) Darstellung von Qualitätssicherungsmechanismen, z.B. durch Zertifizierungen, Checklisten oder sonstiger Maßnahmen zur Sicherstellung des Informationsflusses zwischen allen Beteiligten. - Die Bieter müssen die Herangehensweise an die Aufgabenstellung anhand eines vom Bieter bereits abgewickelten Projektes vorlegen, dass zumindest Aussagen zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung des Erfassens der Schwierigkeiten der vorliegenden Aufgabenstellung. (ii) Darstellung wie den Schwierigkeiten Rechnung getragen wird. - Bewertet wird bei beiden Konzepten, inwieweit das jeweilige Konzept realistisch und praxisnah ist und somit zu erwarten ist, dass es zu einem reibungslosen Ablauf beiträgt. Wird ein Konzept insoweit als sehr gut geeignet bewertet, erhält der Bieter 5 Punkte, bei der Bewertung als gut geeignet 4 Punkte, bei der Bewertung als befriedigend 3 Punkte, bei der Bewertung als ausreichend 2 Punkte, bei der Bewertung als mangelhaft 1 Punkt, bei der Bewertung als ungenügend 0 Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 20 bzw. 40 multipliziert, so dass maximal 100 bzw. 200 Punkte erreicht werden können (Gewichtung vgl. S. 1).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektdurchführung
Beschreibung: - Die Bieter müssen ein Konzept zur personellen Organisation vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung eines Organigramms mit Nennung der für das Projekt vorgesehenen Personen und deren Zuständigkeiten. (ii) Darstellung der Koordinierungsmechanismen im Team einschließlich der Vertretungsregelungen bei Personalausfällen (auch bei Krankheit oder Urlaub). - Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Terminsicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des aufzustellenden Terminplans, z.B. durch Vor-Ort-Präsenz und Kurzfristigkeit von Reaktionszeiten bei Anfragen der Auftraggeberin. (ii) Darstellung von Maßnahmen zur Beschleunigung, um drohende oder eingetretene Überschreitungen des Terminplans begegnen. (iii) Darstellung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer zugleich vertragskonformen Ausführung durch alle Beteiligten. - Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Kostensicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des Budgets. (ii) Darstellung von Maßnahmen bei drohenden oder eingetretenen Budgetüberschreitungen. - Die Bewertung der Konzepte erfolgt entsprechend den Erläuterungen oben unter B. Projektplanung, dritter Bulletpoint. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 20 multipliziert, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNXH6US/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNXH6US
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-17+01:0012:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird auf § 56 VgV verwiesen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Ingenieurin / Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchfüh-rung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Ingenieurin / Ingenieur" be-nennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage einer entspre-chenden Bescheinigung nachweist.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Schifferstadt
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schifferstadt
Registrierungsnummer: t:06235440
Postanschrift: Marktplatz 2
Stadt: Schifferstadt
Postleitzahl: 67105
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis(DEB3I)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Katrin Ebli
Telefon: +49 6235-442330
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: FIRU mbH
Registrierungsnummer: HRB 2275
Stadt: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67655
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt(DEB32)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6302-3624527
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: t:06131160
Postanschrift: Postfach 3269
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131-160
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 18aecace-6429-4d13-a509-f13bdbd66ea1- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-11+01:0010:25:25+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00753103-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 239/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-12Z

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Rhaunen
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Rockenhausen
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Steinebach/Sieg
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Traben-Trarbach
Trier
Trierweiler
Ulmen
Unkel
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Wachenheim an der Weinstraße
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Waldfischbach-Burgalben
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