Beschreibung: Persönliche Lage der Bewerber, Bietergemeinschaften und vorgesehener Unterauftragnehmer
Die nachstehenden Nachweise der Eignungsanforderungen 1, 2, 3, 4 und 7 sind von jedem
Bewerber und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Zusätzlich haben
gemeinsame Bewerber (Bewerbergemeinschaft) den Nachweis für die Eignungsanforderung
5 zu erbringen. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der
wirtschaftlich-finanziellen bzw. technisch-beruflichen Leistungsfähigkeit im zugelassenen
Rahmen auf Ressourcen von Unterauftragnehmern zurückgreifen will, sind die vorgenannten
Erklärungen und Nachweise für die Eignungsanforderungen 1, 2 und 3 ebenfalls in Bezug
auf die Unterauftragnehmer vorzulegen. Wird bei einem Bewerber bzw. einem Mitglied
einer Bewerbergemeinschaft die Zuverlässigkeit hinsichtlich der persönlichen Lage
nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft
insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn die
Zuverlässigkeit hinsichtlich der persönlichen Lage für einen Nachunternehmer nicht
festgestellt wird und der Nachweis seiner Ressourcen für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft
erforderlich wären, um die wirtschaftlich-finanziellen bzw. die technisch-beruflichen
Eignungsanforderungen vollständig nachzuweisen. 1. Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen
durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB Das Formblatt B-V31/04.16
(Anlage E2) ist einzureichen. Soweit die Beauftragung von Unterauftragnehmern vorgesehen
ist: Das Formblatt B-V32/04.16 (Anlage E3) ist jeweils von allen als Unterauftragnehmer
(UAN) vorgesehenen Unternehmen/Firmen zu unterschreiben und einzureichen. Das Merkblatt
VS-NfD B096a/ 12.2021 (Anlage E4) ist auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen.
2. Zuverlässigkeitsanforderungen gemäß §§ 23, 24 VSVgV Das beigefügte Formblatt B-V34/05/2022
(Anlage E5) ist zu unterschreiben und dem Antrag beizufügen. 3. Geheimschutzbetreuungsverfahren
des Bundes Für die Ausführung des Auftrags kommen nur solche Unternehmen in Betracht,
die in die Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
aufgenommen worden sind und hierüber zuvor einen öffentlich rechtlichen Vertrag auf
der Grundlage des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen
des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ‐ SÜG) sowie nach Maßgabe des Handbuchs
für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch - GHB), beides in der
jeweils geltenden Fassung, abgeschlossen haben. Ein gültiger Sicherheitsbescheid oder
die Bereitschaftserklärung, in die Geheimschutzbetreuung des Bundes aufgenommen zu
werden, ist Voraussetzung für die Teilnahme im Vergabeverfahren. 4. Bevollmächtigter
Vertreter für die Bewerbergemeinschaft (BG) Im Falle einer BG haben gemeinsame Bewerber
einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die BG gegenüber dem AG rechtsverbindlich
vertritt. Eine von allen Bewerbern der BG unterschriebene formlose Vollmachterklärung
für den bevollmächtigten Vertreter ist beizufügen. Ersatzweise ist eine beglaubigte
Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bewerber beizufügen. Das Formular
B-V047 (Anlage E6) ist auszufüllen, zu unterschreiben und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
5. Bereitschaftserklärung Unterauftragnehmer (UAN) Es wird beabsichtigt UAN einzusetzen.
Für den Fall, dass UAN eingesetzt werden, wird zugesichert, dass diese die Forderungen
gemäß der Anlage Eigenerklärungen (Anlage E7) erfüllen. Die entsprechende Eigenerklärung
(Anlage E7) ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Eine Liste der UAN sowie entsprechende
weitere Erklärungen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen. 6. Verschwiegenheit des Personals
Das vom Auftragnehmer beschäftigte Personal ist zur Verschwiegenheit in Bezug auf
alle personenbezogenen und betrieblichen Daten zu verpflichten, die bei der Auftragserfüllung
bekannt werden. 7. Eigenerklärung Bezug zu Russland Der Bewerber/ die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass das bietende Unternehmen/ die bietenden Unternehmen
sowie am Auftrag beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug
zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Die entsprechende Eigenerklärung
(Anlage E8) ist vom Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag
beizufügen.