Deutschland - Verlegen von Zwischenböden - Doppelbodenarbeiten

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweites Deutsches Fernsehen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Doppelbodenarbeiten
Beschreibung: Doppelbodenarbeiten für die Wasserschaden- und Brandschutzsanierung. -Doppelbodenplatten Calciumsulfat kennzeichnen+lagern+wiedereinbauen 325m² -Doppelbodenplatten Holz kennzeichnen+lagern+wiedereinbauen 510m² -Doppelbodenplatten Calciumsulfat entsorgen 92m² -Doppelbodenplatten Holz entsorgen 561m² -Doppelbodenplatten Calciumsulfat liefern+einbauen 199m² -Doppelbodenplatten Holz liefern+einbauen 490m² -Doppelbodenplatten applizieren 150m² -Sockelleisten/ Wandanschlussfugen -Stützenfüße 3835St -Türblätter ausbauen und lagern 93St -Höhennivelement an jeder Tür
Kennung des Verfahrens: d87a3187-c78f-42ac-a8a4-3526c3473cb4
Interne Kennung: ZDF-174-OV-23-063
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: Yes
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Fristverkürzung gem. § 15 VgV: Die Angebotsabgabe erfolgt allein in elektr. Form über die Vergabeplattform.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45432120Verlegen von Zwischenböden
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55127
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu- Offenes Verfahren
2.1.6 Ausschlussgründe
Korruption: Es gelten alle Ausschlussgründe / Selbstreinigung gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123 – 125 GWB. § 123 GWB (1) Öffentliche AG schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt o. gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1) § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) o. § 129b des StGB (Kriminelle u. terroristische Vereinigungen im Ausland), 2) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) o. wegen der Teilnahme an einer solchen Tat o. wegen der Bereitstellung o. Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz o. teilweise dazu verwendet werden o. verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des StGB zu begehen, 3) § 261 des StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4) § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union o. gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union o. in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5) § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union o. gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union o. in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6) § 299 des StGB (Bestechlichkeit u. Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7) § 108e des StGB (Bestechlichkeit u. Bestechung von Mandatsträgern), 8) den §§ 333 u. 334 des StGB (Vorteilsgewährung u. Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische u. internationale Bedienstete), 9) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) o. 10) den §§ 232 u. 233 des StGB (Menschenhandel) o. § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels). (2) Einer Verurteilung o. der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung o. die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung o. die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche AG schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben o. Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist u. dies durch eine rechtskräftige Gerichts- o. bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde o. 2) die öffentl. AG auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen o. sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben u. Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- u. Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentl. Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentl. Interesses geboten ist o. ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Korruption: § 124 GWB (1) Öffentliche AG können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- o. arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2) das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren o. ein vergleichbares Verfahren beantragt o. eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet o. seine Tätigkeit eingestellt hat, 3) das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4) der öffentliche AG über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung o. Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken o. bewirken, 5) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit u. Unabhängigkeit einer für den öffentl. AG tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte u. der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, u. diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7) das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentl. Auftrags o. Konzessionsvertrags erheblich o. fortdauernd mangelhaft erfüllt hat u. dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz o. zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe o. Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen o. Auskünfte zurückgehalten hat o. nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, o. 9) das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentl. AG in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, o. c) fahrlässig o. vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentl. AG erheblich beeinflussen könnten, o. versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes u. § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt. § 125 – Selbstreinigung (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass es, 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. § 123 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt. (2) Öffentliche Auftraggeber bewerten die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigen dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachten die öffentlichen Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend, so begründen sie diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen. (Formblätter s. Vergabeunterlagen)
5. Los
5.1 Los: LOT-0000
Titel: Doppelbodenarbeiten
Beschreibung: Doppelbodenarbeiten für die Wasserschaden- und Brandschutzsanierung: -Doppelbodenplatten Calciumsulfat kennzeichnen+lagern+wiedereinbauen 325m² -Doppelbodenplatten Holz kennzeichnen+lagern+wiedereinbauen 510m² -Doppelbodenplatten Calciumsulfat entsorgen 92m² -Doppelbodenplatten Holz entsorgen 561m² -Doppelbodenplatten Calciumsulfat liefern+einbauen 199m² -Doppelbodenplatten Holz liefern+einbauen 490m² -Doppelbodenplatten applizieren 150m² -Sockelleisten/ Wandanschlussfugen -Stützenfüße 3835St -Türblätter ausbauen und lagern 93St -Höhennivelement an jeder Tür
Interne Kennung: 0
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45432120Verlegen von Zwischenböden
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55127
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-01+01:00
Enddatum: 2025-03-01+01:00
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (gem. VHB Formblatt 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1. Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes. 2. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B.: wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB),Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung(§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. 3. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht: a) gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,§§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als90Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt wurde oder b) gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500EUR belegt wurde. c) aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen odereiner Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind. 4. Erklärung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. §§123-125 GWB i. V. m. § 6e VOB/A EU. (Formblätter s. Vergabeunterlagen).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (gem. VHB Formblatt 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. 2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wederbeantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Vorlegung auf Verlangen). 4. Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat. 5. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. 6. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen: Personenschäden pauschal 10 000 000 EUR (pro Schadensfall), Sachschäden pauschal 10 000 000 EUR (pro Schadensfall), Vermögensschaden 1 000 000 EUR, (Formblatt s. Vergabeunterlagen).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (gem. VHB Formblatt 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1. Angaben zu ausgeführten Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. 2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte und die technische Ausrüstung zur Verfügung stehen. (Formblätter s. Vergabeunterlagen).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2023-12-19+01:0011:00:00+01:00
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-12-28+01:0011:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der externen Vergabeplattform unter dem angegebenen Link (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/128891) zur Verfügung gestellt. Nach dem Vergaberecht 2016 darf der öffentliche Auftraggeber für den Zugang zu den Vergabeunterlagen keine Registrierung verlangen; eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Wenn Sie sich vollständig registrieren, hat dies für Sie den Vorteil, dass Sie automatisch über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen sowie über Fragen und Antworten zum Verfahren informiert werden. Registrieren Sie sich nicht, müssen Sie die o. g. Internetseite von RIB regelmäßig selbständig auf eventuelle Änderungen von Fristen, Vergabeunterlagen sowie Bieterfragen und Antworten kontrollieren. 2. Bieterfragen sind bis zum 19.12.2023, 11.00 Uhr, ausschließlich direkt über die Vergabeplattform https://www.meinauftrag.rib.de zu stellen. Für jede/s einzelne/s Thema/Ziffer/Position sind separate Bieterfragen auf der Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Bieterfragen erfolgt je Bieterfrage ebenfalls über die Vergabeplattform. 3. Die Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform RIB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-12-28+01:0011:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Zweites Deutsches Fernsehen
8. Organisationen
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweites Deutsches Fernsehen
Registrierungsnummer: DE 812481116
Abteilung: HA Rechtemanagement und Zentraleinkauf
Postanschrift: ZDF-Straße 1
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55127
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: HA Rechtemanagement und Zentraleinkauf
Telefon: +49 6131 70 14936
Internetadresse: https://www.zdf.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3b7465c4-f969-44da-8d32-bc94e23ec0c3- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-21+01:0011:51:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00710581-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 225/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-11-22Z

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Traben-Trarbach
Trier
Trierweiler
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