Beschreibung: Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung“ – zu den
bis einschließlich der Leistungsphase 8 abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen
des Bewerbers, die mit den zu vergebenden Leistungen dieser Bekanntmachung vergleichbar
sind. Dabei ist der Nachweis für den Leistungsbereich Objektplanung Gebäude zu erbringen.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen Referenzen nicht durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
sondern nur durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht sein.
Mindestanforderung: 1. Für die Referenzen müssen aus dem Leistungsbereich Objektplanung
Gebäude mindestens die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 (vgl. §34 HOAI
in Verbindung mit Anlage 10.1) erbracht worden sein. 2. Die Referenzen dürfen nicht
vor dem 01.01.2018 abgeschlossen worden sein. Maßgeblich für den Abschluss ist die
Fertigstellung der Leistungsphase 8 („Objektüberwachung“). Sofern die Referenzen aktuell
noch nicht abgeschlossen sind, müssen sie mindestens bis zum Beginn der Leistungsphase
8 („Objektüberwachung“) fortgeschritten sein. 3. Es müssen mindestens 2 Referenzen
für den Leistungsbereich Objektplanung Gebäude eingereicht werden, deren Planungsanforderungen
mit den zu vergebenden Leistungen gemäß Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung vergleichbar
sind und die vorstehenden Mindestanforderungen gemäß Ziffer 1. und 2. erfüllen. Hinweis:
Nichtzutreffende Mindestanforderungen führen unmittelbar zum Ausschluss. Es sind mindestens
2, jedoch maximal 4 Referenzen vorzulegen werden. Auswahlkriterien: Für die Objektplanung
Gebäude von Referenzen werden pro wertungsfähige Referenz max. 5 Punkte für die nachfolgenden
Projektmerkmale vergeben: a) Gebäudeart: Es handelt sich um ein/e Museum, Kunsthalle,
Galerie, Bibliothek: 2 Punkte. b) Denkmalschutz: Es handelt sich um ein Projekt, das
entweder selbst unter Denkmalschutz steht oder das im unmittelbaren Zusammenhang mit
einem denkmalgeschützten Gebäude geplant und errichtet wurde: 1 Punkt. c) Instandsetzung
/Modernisierung/Umbau: Es handelt sich um ein Projekt, für das (auch) Planungsleistungen
für Instandsetzung /Modernisierung/Umbau im Bestand erbracht wurden: 1 Punkt. d) Größe:
Die Kostenberechnung des Referenzprojektes beträgt für die Bauwerkskosten (KG 300+400)
gemäß DIN 276:2018-12 oder 276-1:2008-12 mindestens 7,0 Mio. Euro brutto: 1 Punkt.
Die Angaben zu den maximal 4 ausgewählten Referenzen sind vom Bewerber im Formblatt
„Referenzleistung“ einzutragen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Fehlende
Unterlagen und/oder Angaben zu Referenzprojekten werden nicht nachgefordert. Bei der
Bewertung wird zunächst jede Referenz gesondert bewertet. Fehlende oder unzutreffende
Projektmerkmale innerhalb einer Referenz werden jeweils mit 0 Punkten bewertet. Die
Summe der bei den einzelnen, wertungsfähigen Referenzen jeweils erzielten Punktzahl
ergibt die Gesamtpunktzahl und damit die für die Auswahlentscheidung maßgebende Wertungssumme.
Die 10 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Teilnahme am Planungswettbewerb
aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl
überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftraggeber
vor, die Auswahl zwischen betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu
treffen oder alternativ die Höchstzahl entsprechend zu erhöhen. Sofern die Zahl geeigneter
Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von 10 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber
das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 S. 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber
einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Die 10 Bewerber mit der höchsten
Gesamtpunktzahl werden zur Teilnahme am Planungswettbewerb aufgefordert. Wird auch
nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil
Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl
zwischen betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen oder alternativ
die Höchstzahl entsprechend zu erhöhen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter
der bekanntgemachten Mindestzahl von 10 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das
Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 S. 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber
einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber
das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern
aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Das anschließende Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: Die Beauftragung
erfolgt im Anschluss an den Planungswettbewerb aufgrund der nachfolgenden Verhandlungen
mit den Preisträgern im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens.