Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 210-662544)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Postanschrift: Peter-Altmeier-Platz 1
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BPV Consult GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.westerwaldkreis.de/startseite.html

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Vergabe sind Verkehrsverträge für folgende Linienbündel:

- Südlicher Westerwald (Los 1)

- Südöstlicher Westerwald (Los 2)

- Östlicher Westerwald (Los 3)

- Nordöstlicher Westerwald (Los 4)

über die Erbringung von Linienverkehrsleistungen mit Bussen vorwiegend im Westerwaldkreis.

Der Westerwaldkreis ist Aufgabenträger gemäß § 5 des Landesgesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehrsgesetz – NVG RLP) und damit zugleich zuständige Behörde nach der VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Vergabe öffentlicher Personennahverkehrsleistungen im eigenen Wirkungskreis.

Die Verträge für die Busverkehrsleistungen sollen in den genannten Linienbündeln ab dem 14.07.2024 über 8 Jahre (97 Monate) bis zum 31.07.2032 gelten.

Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/12/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 210-662544

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.1
Anstatt:

Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.

muss es heißen:

Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen - mit Ausnahme des Formblattes 4.1, welches nur einmal für die Bietergemeinschaft abgegeben werden muss - im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.

Abschnitt Nummer: III.1.2
Anstatt:

Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.

1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 4.9. Als vergleichbare Leistungen gelten Leistungen im Bereich der Personenbeförderungsdienste mit Kraftfahrzeugen nach §§ 42, 43 PBefG als Unternehmer gemäß § 3 Abs. 2 PBefG.

2) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt 4.10.

3) Vorlage der Geschäftsberichte der letzten drei verfügbaren Geschäftsjahre. Hinweis: Falls durch den Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist der testierte Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ggf. Anhang und ggf. Lagebericht) vorzulegen. Sofern die Unternehmensgründung des Bieters erst in den vergangenen 3 Jahren erfolgt ist, so sind jeweils nur die Geschäftsberichte bzw. testierten Jahresabschlussunterlagen der verfügbaren Jahre vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 2) Mindestens erforderlich ist eine Haftpflichtversicherung mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 50 Mio. Euro, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person, für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug.

muss es heißen:

Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.

1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 4.9. Als vergleichbare Leistungen gelten Leistungen im Bereich der Personenbeförderungsdienste mit Kraftfahrzeugen nach §§ 42, 43 PBefG als Unternehmer gemäß § 3 Abs. 2 PBefG.

2) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt 4.10.

3) Vorlage der Geschäftsberichte der letzten drei verfügbaren Geschäftsjahre. Hinweis: Falls durch den Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist der testierte Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ggf. Anhang und ggf. Lagebericht) vorzulegen. Sofern die Unternehmensgründung des Bieters erst in den vergangenen 3 Jahren erfolgt ist, so sind jeweils nur die Geschäftsberichte bzw. testierten Jahresabschlussunterlagen der verfügbaren Jahre vorzulegen.

4) Vorlage der Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit für das jeweils angebotene Los bzw. die jeweils angebotene Loskombination mit Angabe zum vorhandenen Eigenkapital, Formblatt 4.9.1 - 4.9.10

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 2) Mindestens erforderlich ist eine Haftpflichtversicherung mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 50 Mio. Euro, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person, für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug.

zu 4) Das nachzuweisende Eigenkapitel, wie es im zuletzt erstellten Jahresabschluss ausgewiesen ist, muss abhängig von dem angebotenen Los bzw. der angebotenen Loskombination mindestens dem folgenden Wert entsprechen:

Los 1: 362.000 € Eigenkapital

Los 2: 120.000 € Eigenkapital

Los 3: 286.000 € Eigenkapital

Los 4: 397.000 € Eigenkapital

Los 1 + Los 2: 463.000 € Eigenkapital

Los 1 + Los 3: 627.000 € Eigenkapital

Los 1 + Los 4: 740.000 € Eigenkapital

Los 2 + Los 3: 388.000 € Eigenkapital

Los 2 + Los 4: 498.000 € Eigenkapital

Los 3 + Los 4: 664.000 € Eigenkapital

Abschnitt Nummer: III.1.3
Anstatt:

Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum zwischen dem 1.1.2018 und dem Schluss der Angebotsfrist, Formblatt 4.11

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Als vergleichbar gelten:

- Personenbeförderungsdienste als Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 2 PBefG mit Kraftfahrzeugen nach §§ 42, 43 PBefG mit eigenem Vertrieb und eigener Einnahmenabrechnung bei einer Verbundabrechnungsstelle durch den Unternehmer selbst sowie die laufende Teilnahme an einem Einnahmeaufteilungsverfahren,

mit einem Leistungsvolumen von

Los 1: 1 Mio.

Los 2: 200.000

Los 3: 750.000

Los 4 1 Mio.

Fahrplan-Kilometer/Jahr.

Sämtliche Referenzen müssen aus dem Zeitraum 1.1.2018 bis zum Schluss der Angebotsfrist stammen und in diesem Zeitraum mindestens für die Dauer von zwei Jahren am Stück erbracht worden sein. Es ist mindestens ein den dargestellten Mindestanforderungen genügendes Referenzprojekt anzugeben.

muss es heißen:

Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum zwischen dem 1.1.2018 und dem Schluss der Angebotsfrist, Formblatt 4.11.1 - 4.11.10

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Für die einzelnen Lose bzw. Loskombinationen gelten die folgenden Mindestanforderungen:

Los 1: Mindestens 354.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 2 PBefG und mindestens 531.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als selbstständiges Unternehmen mit eigenen Bussen und eigener Fahrpersonale, auch als Subunternehmerleistung

Los 2: Mindestens 108.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 2 PBefG und mindestens 162.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als selbstständiges Unternehmen mit eigenen Bussen und eigener Fahrpersonale, auch als Subunternehmerleistung

Los 3: Mindestens 281.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 2 PBefG und mindestens 422.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als selbstständiges Unternehmen mit eigenen Bussen und eigener Fahrpersonale, auch als Subunternehmerleistung

Los 4: Mindestens 397.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 2 PBefG und mindestens 596.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als selbstständiges Unternehmen mit eigenen Bussen und eigener Fahrpersonale, auch als Subunternehmerleistung

Los 1 + Los 2: Mindestens 354.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 2 PBefG und mindestens 694.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als selbstständiges Unternehmen mit eigenen Bussen und eigener Fahrpersonale, auch als Subunternehmerleistung

Los 1 + Los 3: Mindestens 354.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 2 PBefG und mindestens 953.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als selbstständiges Unternehmen mit eigenen Bussen und eigener Fahrpersonale, auch als Subunternehmerleistung

Los 1 + Los 4: Mindestens 397.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 2 PBefG und mindestens 1.127.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als selbstständiges Unternehmen mit eigenen Bussen und eigener Fahrpersonale, auch als Subunternehmerleistung

Los 2 + Los 3: Mindestens 281.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 2 PBefG und mindestens 585.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als selbstständiges Unternehmen mit eigenen Bussen und eigener Fahrpersonale, auch als Subunternehmerleistung

Los 2 + Los 4: Mindestens 397.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 2 PBefG und mindestens 759.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als selbstständiges Unternehmen mit eigenen Bussen und eigener Fahrpersonale, auch als Subunternehmerleistung

Los 3 + Los 4: Mindestens 397.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 2 PBefG und mindestens 1.018.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als selbstständiges Unternehmen mit eigenen Bussen und eigener Fahrpersonale, auch als Subunternehmerleistung

Die genannten Schwellenwerte müssen durch die vorgelegten Referenzen insgesamt erfüllt werden; die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen kann sich daher auch aus mehreren Referenzprojekten kumuliert ergeben.

Als Leistungen als Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 2 PBefG gelten nur Leistungen von Personenbeförderungsdiensten mit Kraftfahrzeugen mit eigener Konzession nach § 42 PBefG mit eigenem Vertrieb und eigener Einnahmenabrechnung bei einer Verbundabrechnungsstelle durch den Unternehmer selbst sowie die laufende Teilnahme an einem Einnahmeaufteilungsverfahren.

Sämtliche Referenzen müssen aus dem Zeitraum 1.1.2018 bis zum Schluss der Angebotsfrist stammen und in diesem Zeitraum mindestens für die Dauer von zwei Jahren am Stück erbracht worden sein.

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Anstatt:
Tag: 11/12/2023
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 05/01/2024
Ortszeit: 12:00
Abschnitt Nummer: IV.2.6
Anstatt:
Tag: 31/01/2024
muss es heißen:
Tag: 29/02/2024
Abschnitt Nummer: IV.2.7
Anstatt:
Tag: 11/12/2023
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 05/01/2024
Ortszeit: 12:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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