Zusätzliche Informationen: 1. Formale Ausschlusskriterien:\n- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags
(Frist siehe Fristen) gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV\n- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags\n\n2.
Beauftragung und Realisierung:\nEs besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des
Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich
zu beauftragen.\n\n3. Bewerbungsformular und Bieterplattform:\nDie Bewerbungsunterlagen
stehen auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen
Nachweise soll das Bewerbungsformular verwendet werden, das über die Bieterplattform
Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe Einreichungsformat). Der Teilnahmeantrag
ist elektronisch über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe Einreichungsformat).
Die Registrierung auf der Bieterplattform wird ausdrücklich empfohlen. Nach Erfolgreicher
Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.\n\n4.
Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:\n- Bietergemeinschaften
geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise
sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu
sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied
die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage
1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft
mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.\n- Im Fall der Eignungsleihe
oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder
Nachweise von dem Eignungsverleiher/ Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält
sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu
fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.\n\n6. Rückfragen zum Verfahren:\nRückfragen
zur Bewerbung (Stufe 1) stellen Sie bitte bis zum 03.11.2023 18:00 Uhr. Fragen, die
nicht bis zur vorgenannten Frist über das Vergabeportal eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das diesbezügliche Eingangsrisiko liegt beim Bewerber.\n\n7. Termine und Kosten\nAktuell
ist von einer Projektdauer von 7 Jahren für den Erweiterungsneubau auszugehen. Anschließend
erfolgt die Umstrukturierung und Sanierung des Bestands in mehreren Bauabschnitten
über ca. 6 Jahre. Das Ende des Gesamtprojekts ist voraussichtlich Ende 2036. Die Möglichkeit
zur Optimierung des Terminplans ist zu untersuchen.\nGemäß der baulichen Zielplanung
ist von aktuell ca. 256 Mio € brutto (KG 200 bis 700) für Neubau und Sanierung auszugehen.
Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Kostenobergrenze. Sollten im Zuge der Planung
kostensteigernde Maßnahmen erforderlich seien, sind diese durch das Planungsteam zu
dokumentieren und dem Bauherrn zur Freigabe vorzulegen (z.B. Erhöhung der Qualitäten).
Baupreisbedingte Kostensteigerungen sind hiervon ausgenommen.\n\n8. Leistungsumfang
des Auftragnehmers (AN)\nDie Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Leistungen
der Fachplanung gem. Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021 LP 1 - 9.\nALG 4: Hoch-
und Mittelspannungs-, Eigenstromversorgungs- Niederspannungs-, Beleuchtungs- und Blitzschutzanlagen\nALG
5: Telekommunikations-, Such- und Signal-, Zeitdienst-,Elektroakustische, Fernseh-
und Antennen-, Gefahrenmelde- und Alarmanlagen und Übertragungsnetze\nALG 6: Aufzugs-
und Rohrpostanlagen\nFolgende Unterlagen werden mit der Bekanntmachung veröffentlicht:\n-
Planunterlagen Bestand\n- Zielplanung samt Anlagen\nDer Leistungsbeginn erfolgt
voraussichtlicher im Q II /24.\nDer Abschluss der Planung, Bauausführung und Inbetriebnahme
ist in Abhängigkeit der Ergebnisse aus der LP 1 und 2 zu definieren.\n\n9.
Teilnerhanzahl Stufe 2 Verhandlungsverfahren\nEs werden die 3 bis 5 Bewerber mit
der höchsten Punktzahl zur zweiten Stufe (Angebots-/Verhandlungsverfahren) eingeladen.
Sollten aufgrund von gleicher Punktzahl sich mehr Teilnehmer als für die Verhandlung
eingeladen werden sollen, qualifizieren, so wird über das Los die Teilnahme der Teilnehmer
auf die maximal vorgesehene Zahl von bis zu 5 Teilnehmer reduziert.\n\n10.
Konzeptstudie\nIm Zuge der 2. Stufe ist durch die Bieter eine Konzeptstudie als
Teil des Angebots auszuarbeiten. Die Konzeptstudie soll folgende Punkte betrachten:\n•
Konzeptionelle Darstellung eines nachhaltigen und CO2 neutralen Energieversorgungskonzepts
für den Erweiterungsneubau unter Berücksichtigung des Bestands.\n• Konzeptionelle
Darstellung wie ein nachhaltiges und weitestgehend CO2 neutrales Energieversorgungskonzept
für den Bestand aussehen kann.\n• Wie kann ein Konzept der zukünftigen Niederspannungshauptverteilung
und Unterverteilung, unter Berücksichtigung des Neubaus und Bestands, aussehen? Ist
eine zusammengelegte NSHV/Notstromversorgung möglich?\n• Erläuterung der Herangehensweise
in der Grundlagenermittlung unter Berücksichtigung der Frage wie der Bestand und der
Neubau zusammengefasst werden können.\n\n11. Vertragsrelevante Bedingungen\n11.1
Stufenweise Beauftragung\nDer Ingenieurvertrag wird als Stufenvertrag konzipiert,
d. h. es wird zunächst die Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung abgerufen.
Die Sanierung muss in\nmehreren Bauabschnitten erfolgen. Der Erweiterungsneubau
ist ein in sich abgeschlossener Bauabschnitt. Die Leistungsstufen gliedern sich wie
folgt:\nLeistungsstufe 1: HOAI LPH 1 und 2\nLeistungsstufe 2: HOAI LPH 3 inkl.
HU-Bau und 4\nLeistungsstufe 3: HOAI LPH 5 - 7\nLeistungsstufe 4: HOAI LPH
8\nLeistungsstufe 5: HOAI LPH 9\nEin Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren
Leistungen und Honorare besteht nicht.\n11.2 Bauablauf Erweiterung und Sanierung\nDie
Sanierung des Bestandshauses muss unter laufendem Krankenhausbetrieb erfolgen. Die
Planung muss so erfolgen, dass weitgehend alle Krankenhauseinheiten, zumindest eingeschränkt,
zur Verfügung stehen. Lagerflächen sind nur eingeschränkt auf dem Campus verfügbar.
Entsprechend muss der Bauablauf eingeplant werden. Gleiches gilt für den Erweiterungsneubau.\n11.3
Sicherstellung der vor-Ort Präsenz während der Bauausführung\nDie Auftragnehmer
(AN) werden verpflichtet, an der Baustelle von Beginn der Ausführungsarbeiten (LP
8) bis zur Übergabe des Bauwerks bzw. der baulichen Anlagen zur Bauüberwachung täglich
vor Ort zu sein. Dies betrifft die eigenen Gewerke. Bei Gewerkeübergreifenden Schnittstellen
muss die Bauüberwachung ebenfalls vor-Ort sein, um kurzfristige Abstimmungen zu ermöglichen.\n11.4
Nebenkosten\nNebenkosten können lediglich als Prozentsatz angeboten werden.\n11.5
Nachlässe\nMit einem Nachlass dürfen keine Änderungen an dem Leistungsbild vorgenommen
werden.\n11.6 Weitere Bedingungen\nDie Zahlungsfrist von Rechnungen muss mindestens
30 KT betragen.\n11.7 Bindefrist\n60 KT ab Submission des finalen Angebots.