500211013/23E0159 JSA Schifferstadt Erweiterung des Videoüberwachungssystems und Digitalisierung Überwachungskameras
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Untertorplatz 1
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LBB Regionale Vergabestelle Kaiserslautern
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
500211013/23E0159 JSA Schifferstadt Erweiterung des Videoüberwachungssystems und Digitalisierung Überwachungskameras
500211013/23E0159 JSA Schifferstadt Digitalisierung Überwachungskameras
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de bis zum
Ablauf der Angebotsfrist herunter geladen werden. Es gelten die AGB des Vergabemarktplatzes.
Videokameras für den Innen- und Außenbereich, inkl. Gerätelizenzen, Einpflegen in das bestehende Videoüberwachungssystem.
Das bestehende Videoüberwachungssystem der Jugendstrafanstalt Schifferstadt wurde in 2017 errichtet. Die damals durchgeführten Arbeiten umfassten die Kameraüberwachung des Außenrings, Innenrings und der Hafthäuser.
Es sollen die letzten verbliebenen analogen Kameras zur Überwachung besonders gesicherter Hafträume in den Hafthäusern ausgetauscht sowie die Anlage um zusätzliche Kameras zur Überwachung weiterer Bereiche, entsprechend überarbeiteter Vorgaben zum Vollzug, erweitert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
1) Das bestehende Videoüberwachungssystem der Jugendstrafanstalt (JSA) Schifferstadt wurde in 2017 errichtet. Der Errichter ist seitdem auch Wartungsnehmer. Die damals durchgeführten Arbeiten umfassten die Kameraüberwachung des Außenrings, Innenrings und der Hafthäuser.
Nunmehr sollen die letzten verbliebenen analogen Kameras zur Überwachung besonders gesicherter Hafträume in den Hafthäusern ausgetauscht sowie die Anlage um zusätzliche Kameras zur Überwachung weiterer Bereiche entsprechend überarbeiteter Vorgaben der Anstaltsleitung zum Vollzug erweitert werden.
Durch die vergrößerte Anzahl aufgeschalteter Kameras auf das System und aus Gründen der Systemsicherheit/Lastverteilung werden in diesem Zusammenhang auch weitere Server erforderlich.
2) Vorliegend werden zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft. Diese sind zur teilweisen Erneuerung und Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt und werden dem ursprünglichen Auftragnehmer in Auftrag gegeben.
Ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste. Eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung können hierbei nicht ausgeschlossen werden.
Bei einem Anlagenwechsel des Videoüberwachungssystems kann die Kompatibilität der Nachfolgeprodukte nicht uneingeschränkt gewährleistet werden. Alle Komponenten müssen über Systemlizenzen in das bestehende Videoüberwachungssystem eingebunden werden. Dabei ist zu beachten, dass das Zusammenspiel von Hardware und Software sehr komplex und anfällig für gegenseitige Störungen ist.
Die Komplexität und Gefährdung der Gesamtanlage ergibt sich aus dem Erfordernis der Kompatibilität und Funktionsfähigkeit von Peripheriegeräten, Performance und Systemstabilität der gesamten Infrastruktur, Datenaustausch und -auswertung inkl. Störungsbehebung und Sicherstellung der Cybersicherheit durch regelmäßige und/oder anlassbezogene Updates der Firmware der verbauten Komponenten, sowie regelmäßige Anpassung an die Bedürfnisse der JSA.
3) Die Maßnahme muss zudem während des laufenden Nutzerbetriebs unter Beibehaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen realisiert werden. Dabei müssen die vorhandenen Funktionen während der Dauer der Um- und Erweiterungsarbeiten an der Videoanlage vollständig und durchgängig in Betrieb bleiben. Der Austausch der Kameras erfolgt Zug um Zug mit anschließender Integration der neuen Komponenten in das Managementsystem der Videoanlage und Konfiguration der erforderlichen Parameter zur Sicherstellung der Anforderungen der JSA. Als solche sind zu benennen:
a) Sicherheitstechnische Anforderungen der Jugendstrafanstalt an die Videoanlage sind:
- Erfassung und Dokumentation der Abläufe im Dienstbetrieb, auch nachts,
- für Situationsanalysen (Risiko- und Gefahrenabwehr für Menschen und Sachen),
- Klärung von Verschulden/Ablauf bei besonderen Vorfällen (körperliche Auseinandersetzungen, aggressiven Verhalten, medizinische Notsituationen, Fluchtversuche) in und außerhalb der Hafthäuser;
- Beweissicherung für polizeiliche Ermittlungsverfahren.
- Außenkameras: Zutrittskontrolle in Zeiten, wenn die Eingangstüren verriegelt sind.
b) Technische Anforderungen sind:
- lückenlose Überwachung,
- hochauflösende Kameras,
- nicht störungsanfällige Anlage,
c) Organisatorische Anforderungen sind:
- kurze Reaktionszeiten
- ein verantwortlicher Ansprechpartner für die Gesamtanlage
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
500211013/23E0159 JSA Schifferstadt Erweiterung des Videoüberwachungssystems und Digitalisierung Überwachungskameras
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift: Rauschenweg 32
Ort: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67663
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.LBB.rlp.de
Ein Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber (AG) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden, bzw. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Rauschenweg 32
Ort: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67663
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.LBB.rlp.de