Sanierung Kloster Karthaus 1. BA - Gerüstarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-006095
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Markt 11
Ort: Konz
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle VG Konz
E-Mail:
Telefon: +49 650183240
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.konz.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.konz.de/de/verwaltung-politik/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Kloster Karthaus 1. BA - Gerüstarbeiten
Im Rahmen der Sanierungsarbeiten ist das Kloster Karthaus in verschiedenen Bereichen durch Gerüst zu
umbauen. Die Hauptmassen des Gewerks setzen sich wie folgt zusammen.
2.500 m² Arbeits- und Sicherheitsgerüst
2 Stk Treppenaufgang
1.000 m Belagsverbreiterung
50 m² Dachstehendes Gerüst
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, dessen Abschluss hiermit bekanntgemacht wird, kann nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der
Vergabekammer gestellt wird.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Zusätzliche Stützkonstruktion zur Aufstellung des Gerüsts sowie hierzu notwendige Statik
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Zusätzliche Stützkonstruktion zur Aufstellung des Gerüstes zusammen mit der Statik
Die beauftrage Gerüstbaufirma Trappen, ist für die sichere und standfeste Aufstellung des Gerüsts im Rahmen der beauftragten Leistungen verantwortlich. Es wäre hier zwar möglich, die zusätzliche Stützkonstruktion sowie die hierfür notwendige Statik durch ein anderes Unternehmen durchführen zu lassen, die Fa. Trappen könnte aber hierfür nicht in Verantwortung gezogen werden und müsste die durch Ihren Auftrag zu erfüllenden Gerüstteile auf eine nicht von Ihr gestellte noch geprüfte Konstruktion aufbauen. Dies wird aus technischen und Gewährleistungsgründen als nicht möglich angesehen. Kein Unternehmen übernimmt die Verantwortung für die Sicherheit der Personen, wenn wesentliche Teile eines Gerüstes durch andere Auftragnehmer erstellt wurden. Ein Wechsel oder eine Durchführung der Leistungen durch einen anderen Auftragnehmer kann aufgrund von technischen Gründen nicht erfolgen.