Ausschreibung Ökostromlieferung 2024ff Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen Referenznummer der Bekanntmachung: 221528 Strom
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Amtgasse 10
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Olbert, Stefan
E-Mail:
Telefon: +49 67315477619
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zweckverband-abwasserentsorgung-rheinhessen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Ökostromlieferung 2024ff Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen
Lieferung von Ökostrom an den Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen ZAR, Lieferung über 3 Jahre mit Verlängerungsoption, ca. 98 Abnahmestellen, Lieferbeginn 01.01.2024
Sondervertrags-Abnahmestellen mit Bilanzkreismanagement
Rheinland-Pfalz
ca. 20 Lieferstellen mit Leistungsmessung. Zusätzlich zur Lieferung von Ökostrom wird ein Bilanzkreismanagement ausgeschrieben, das die Nutzung eigenerzeugten Stroms in den Liegenschaften des Loses 1 ermöglichen soll.
Los 2 Tarif-Abnahmestellen
Rheinland-Pfalz
ca. 78 Abnahmestellen ohne Leistungsmessung, ca. 0,5 GWh/Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sondervertrags-Abnahmestellen mit Bilanzkreismanagement
Postanschrift: Lutherring 5
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Tarif-Abnahmestellen
Postanschrift: Bajuwarenring 17
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.