Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung zur Planung und Durchführung der Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte Zwergenstübchen in Pfalzfeld
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstr. 1
Ort: Emmelshausen
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 56281
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein Frau Eva Köllen
E-Mail:
Telefon: +49 6747121-211
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hunsrueckmittelrhein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung zur Planung und Durchführung der Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte Zwergenstübchen in Pfalzfeld
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüs-tung
gem. §§ 53 ff. HOAI zur Planung und Durchführung der Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte Zwergenstübchen in Pfalzfeld. Die Ausschreibung erfolgt losweise. Ein Angebot muss sich zwingend auf beide Lose erstrecken.
Die beiden Lose können nur gemeinsam vergeben werden.
Technische Ausrüstung HLS + Küche (ALG 1-3 + 7)
Pfalzfeld
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäude gemäß §§ 53 ff. HOAI Anlagengruppen 1, 2, 3 (Los 1) für den Umbau, die Sanierung und die Erweiterung der Kindertagesstätte in Pfalzfeld.
Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Das Raumprogramm sowie sämtliche Anforderungen an die Ausführung hat der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung definiert. Diese wird Bestandteil des Vertrages.
Die Regelungen für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zusätzlich zu beachten und einzuholen.
Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3 (Los 1) zuzuordnen sind.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6, 7 (teilweise) und 8/9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung und der Objektplanung Architektenleistungen.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
Die Grundleistungen bis Leistungsphase 4 sollen bis Mitte 2024 erbracht werden.
Der Baubeginn ist für Anfang 2025 geplant.
Die Inbetriebnahme ist für Mitte 2026 geplant.
Wegen der nicht einschätzbaren Dauer der Genehmigungsbearbeitung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde sind dies nur vorläufig angenommene Rahmendaten.
Höchste Anzahl der unter Ziff. III. 1.3.) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und in Anlage 7 des
Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen
mehrere Bewerber auf dem 3. bzw. 5 Platz, entscheidet das Los.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der
Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung
(§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 teilweise – in
einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer
in Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten
Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern
diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht
spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt
werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann
der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein
Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest
beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung
weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten
Leistungsphasen nach § 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI zu erbringen. Die beauftragten
Leistungen werden daher im Sinne selbständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu
erbringender Einzelleistungen geschuldet.
Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/
Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann
bzw. wird.
Technische Ausrüstung E + PV Anlage (ALG 4 und 5)
Pfalzfeld
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäude gemäß §§ 53 ff. HOAI Anlagengruppen 4, 5 (Los 2) für den Umbau, die Sanierung und die Erweiterung der Kindertagesstätte in Pfalzfeld.
Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Das Raumprogramm sowie sämtliche Anforderungen an die Ausführung hat der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung definiert. Diese wird Bestandteil des Vertrages.
Die Regelungen für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zusätzlich zu beachten und einzuholen.
Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5 (Los 2) zuzuordnen sind.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6, 7 (teilweise) und 8/9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung und der Objektplanung Architektenleistungen.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
Die Grundleistungen bis Leistungsphase 4 sollen bis Mitte 2024 erbracht werden.
Der Baubeginn ist für Anfang 2025 geplant.
Die Inbetriebnahme ist für Mitte 2026 geplant.
Wegen der nicht einschätzbaren Dauer der Genehmigungsbearbeitung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde sind dies nur vorläufig angenommene Rahmendaten.
Höchste Anzahl der unter Ziff. III. 1.3.) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und in Anlage 7 des
Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen
mehrere Bewerber auf dem 3. bzw. 5 Platz, entscheidet das Los.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit
der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild
Technische Ausrüstung (§ 51 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung
erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – in
einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer
in Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten
Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern
diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht
spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt
werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann
der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest
beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung
weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten
Leistungsphasen nach § 55 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI zu erbringen. Die beauftragten
Leistungen werden daher im Sinne selbständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu
erbringender Einzelleistungen geschuldet.
Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/
Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann
bzw. wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge
abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbendengemeinschaften) sollte auf eine entsprechende
Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z.B Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
1) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer
IV.2.2.). Bei ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stele vorzulegen;
2) Eigenerklärung zur Eignung, u.a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124
GWB (Anlage 1);
3) Erklärung Antikorruption (Anlage 8);
4) Bewerbendengemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich;
5) Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls erforderlich;
Im Falle von Bewerbendengemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der
Bewerbendengemeinschaft abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer
Bewerbendengemeinschaft durch die Bewerbendengemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher
ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbendengemeinschaft die geforderten Erklärungen
und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge
abgegeben werden.
1) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung. Alternativ kann eine Erklärung des
Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den nachfolgend benannten Anforderungen entsprechende
Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Fall ist spätestens
vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene
Kontaktstelle zu übergeben;
2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4). Vergleichbar sind Planungsleistungen zu dem hier betroffenen Leistungsbild der Technische Ausrüstung für Kindertagesstätten, Schulen und Seniorenheime u.ä.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/
Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer
gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/
Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für die
zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem
öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.
Zu 1.: Mindestdeckungssumme von 2,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 2,0 Mio. EUR für
sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss. Eine projektbezogene
Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In diesem Fall ist mit
dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherungsnehmers abzugeben, dass eine den Mindeststandards
entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. Spätestens
vor Zuschlagserteilung ist ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene
Kontaktstelle zu übergeben.
Zu 2.:
Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen von 175.000,00 EUR (Los 1) bzw. 105.000 EUR (Los 2)
netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für die Technische Ausrüstung. Vergleichbar sind
Planungsleistungen zu dem hier betroffenen Leistungsbild der Technischen Ausrüstung, Umbau,
Sanierung, Erweiterung von Kindertagesstätten, Schulen und Seniorenheimen ö.ä.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft
durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied
der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.
1) Aussagekräftige Darstellung von Mindeststandards entsprechenden Referenzen: Referenzen zu
betreffend den Neubau, die Sanierung und/oder die Erweiterung von mindestens 3-gruppigen Kindertagesstätten gemäß Anlage 7.
2) Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2020 bis zum
Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2) gemäß Anlage 9.
Es müssen mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen für die Technische Ausrüstung vorgelegt werden. Davon müssen mindestens zwei Kosten der Kostengruppe 400 von mindestens 600.000 EUR aufweisen.
Als vergleichbar gilt eine Referenz bei der technischen Ausrüstung, wenn sie die folgende Anforderungen erfüllt:
- Inhalt des Referenzprojektes ist der Neubau, die Sanierung und oder die Erweiterung von Kindertagesstätten, Schulen und Seniorenheimen.
- Die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 Abs. 1 HOAI
- der Anlagengruppen 1-3 und 7 (Los 1) bzw. 4 und 5 (Los 2).
- Das Projekt wurde nach dem 01.01.2019 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde. Es müssen dabei nicht zwingend alle Leistungsphasen oder Anlagengruppen in einem Referenzprojekt nachgewiesen werden.
Es muss über den Zeitraum von 2020 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV2.2.) mindestens ein
beratende/r Ingenieur/in und ein sonstiger Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation (z. B.
Techniker) in Bezug auf die betroffene Anlagengruppe dem Unternehmen angehören. dem Unternehmen
angehören.
Die Projektleitung sowie stellvertretende Projektleitung müssen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung haben.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung (Beratende/
r) Ingenieur/in zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige
Anerkennung der Diplome Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als
(beratende/r) Ingenieur/in tätig zu werden. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier
benannten Personen nachzuweisen.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratende/
r Ingenieur/in zu führen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige
Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als (beratende/r) Ingenieur/in tätig
zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe zwei
entsprechende (beratende) Ingenieur/innen zur Verfügung stehen. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck
der juristischen Person auf Planungsleistungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser der Planung
oder die gesetzliche Vertretung der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen
erfüllen.
Die Bewerbenden haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Anlage 5) und
zur Tariftreue nach § 3 LTTG (Anlage 6) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide
Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmer:innen im Wege der Eignungsleihe haben auch die
Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport.de/E59357938 heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu
verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist
einzutragen.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen
zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind
unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über
das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht
beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht
verbindlich.
2) Bewerbendengemeinschaften:
a) Bewerbendengemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben,
werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbendengemeinschaft sind
unzulässig und führen zum Abschluss aller betroffenen Bewerbendengemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbendengemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten
Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbendengemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor,
so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der
Bewerbendengemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigten Bewerber für die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein
Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff.
III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur
Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3
mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an
Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu
benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung
Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Minz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-0
Fax: +49 613116-2113
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