Neubau eines Ärztehauses in Singhofen – Technische Ausrüstung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bleichstr. 1
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUNZ Rechtsanwälte PartGmbB
E-Mail:
Telefon: +49 261/3013350
Fax: +49 261/3013359
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgben.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Ärztehauses in Singhofen – Technische Ausrüstung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zum Neubau eines Ärztehauses in Singhofen.
ALG 1, 2, 3
Singhofen
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zur Erweiterung der Kindertagesstätte Girod.
Die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung sind für die o.g. Baumaßnahme für folgende Anlagengruppe nach § 53 Abs. 2 HOAI zu erbringen:
Los 1:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI;
2. Wärmeversorgungsanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI;
3. Lufttechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI;
Beschreibung Gebäude, Außenbereich und Technik
• Hausarztpraxis Fläche 350 m2. Grobes Raumprogramm ist noch im Detail festzulegen liegt als grobe Vorgabe vor.
• Zu der Hausarztpraxis wurde noch ein weiterer Arzt für Arbeitsmedizin gefunden. Dieser benötigt eine Fläche von 100 m2.
• Parallel zu der Nutzung der Arztpraxis besteht eine Anfrage an die Gemeinde zur Anmietung einer Fläche von 150 m2 für eine barrierefreie Apotheke. Jedoch nur in Verbindung und Abhängigkeit einer Arztpraxis.
• Gemeinde stellt das Grundstück im Gewerbegebiet zur Verfügung.
Erschlie8ung und B-Plan ist geprüft und abgestimmt
• Vergabe der Leistungen nach öffentlichen Vorgaben
• Die Gemeinde wird die Kosten aus den Rücklagen finanzieren.
• Die Gemeinde hat parallel einen Leader Antrag gestellt. Mögliche Fördersumme 200.000 €
• Das Gebäude wird so erstellt, dass dieses für eine Büro oder Gewerbefläche, mit geringen Kosten umgebaut und umgenutzt werden kann. Alle Varianten der Ausführung sind vorstellbar: Stahl, Holz, Massiv, Fertighausbau
• Vorgeschlagen und in der Grundlagenermittlung abgestimmt wurde ein Gebäude mit Lichthof, um möglichst wenig Innenliegende Räume zu belüften. Zudem kann über den Innenhof eine getrennte Erschließung vom gemeinsamen Wartezimmer zum Arzt Arbeitsmedizin erfolgen.
• Vorgabe Gebäude Effizienzhaus KFW 40
• Innenwände mobile für einfache Nutzungsänderungen
• Beheizung über Luftwasser Wärmepumpe und Fußbodenheizung und Pufferspeicher
• Lüftung für Innenräume nach 18050 Nachströmung über WRG
• Warmes Wasser dezentral über Elektro Warmwassergeräte
• PV-Anlage zur Strom-Eigennutzung einschließlich 6 E-Ladeplätze mit dynamischer Laderegelung 36 KW max (6 x 11). Speicher Optional
• Klimaanlage als Split Anlagen für Apothekenvorräume und Arztpraxis (Arztzimmer, Warten) und Serverräume.
• Außenbeleuchtung und Parkplätze für Kunden und Personal. Oberflächen Fahrflächen geschlossen, Parkflächen versickert. Pilon und Hinweissäulen. Überwachungskamera und Fluchtwegbeleuchtung.
• Einrichtungen nach Vorgabe Arzt und Apotheke (ohne medizinische Geräte und ohne Lager Apotheke)
• Abnahmen für Arztpraxis und Apotheke nach gesetzlichen Bestimmungen
• Regenwasser wird einem Vorfluter über Rückhaltung zugeführt. Schmutzwasser als Trennsystem.
• Hinweisbeschilderung auf dem Grundstück und getrennte Eingänge von Apotheke und Arztpraxen
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 sowie 7 in Teilen und 8, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Leistungsphase 7 wird von der Vergabestelle der Verbandsgemeinde Bad-Ems-Nassau erbracht.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt:
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 der Objektplanung Gebäude beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6 sowie 7 in Teilen und 8 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Architektenleistungen der Objektplanung.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden.
- Die Leistungsphase 3 ist zur Einhaltung externer Fristen 31.01.2024 zu erbringen.
- Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich 15.02.2024 abschließen.
- mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens 20.04.2024 (Baubeginn) begonnen werden.
- Die Maßnahme soll spätestens bis spätestens zum 31.03.2025 abgeschlossen sein (Bauende).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt:
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung Gebäude beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6 sowie 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber
der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
ALG 4, 5, 7
Singhofen
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zur Erweiterung der Kindertagesstätte Girod.
Die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung sind für die o.g. Baumaßnahme für folgende Anlagengruppe nach § 53 Abs. 2 HOAI zu erbringen:
Los 2:
1. Starkstromanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI;
2. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 5 HOAI sowie
3. nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 7 HOAI
Beschreibung Gebäude, Außenbereich und Technik
• Hausarztpraxis Fläche 350 m2. Grobes Raumprogramm ist noch im Detail festzulegen liegt als grobe Vorgabe vor.
• Zu der Hausarztpraxis wurde noch ein weiterer Arzt für Arbeitsmedizin gefunden. Dieser benötigt eine Fläche von 100 m2.
• Parallel zu der Nutzung der Arztpraxis besteht eine Anfrage an die Gemeinde zur Anmietung einer Fläche von 150 m2 für eine barrierefreie Apotheke. Jedoch nur in Verbindung und Abhängigkeit einer Arztpraxis.
• Gemeinde stellt das Grundstück im Gewerbegebiet zur Verfügung.
Erschlie8ung und B-Plan ist geprüft und abgestimmt
• Vergabe der Leistungen nach öffentlichen Vorgaben
• Die Gemeinde wird die Kosten aus den Rücklagen finanzieren.
• Die Gemeinde hat parallel einen Leader Antrag gestellt. Mögliche Fördersumme 200.000 €
• Das Gebäude wird so erstellt, dass dieses für eine Büro oder Gewerbefläche, mit geringen Kosten umgebaut und umgenutzt werden kann. Alle Varianten der Ausführung sind vorstellbar: Stahl, Holz, Massiv, Fertighausbau
• Vorgeschlagen und in der Grundlagenermittlung abgestimmt wurde ein Gebäude mit Lichthof, um möglichst wenig Innenliegende Räume zu belüften. Zudem kann über den Innenhof eine getrennte Erschließung vom gemeinsamen Wartezimmer zum Arzt Arbeitsmedizin erfolgen.
• Vorgabe Gebäude Effizienzhaus KFW 40
• Innenwände mobile für einfache Nutzungsänderungen
• Beheizung über Luftwasser Wärmepumpe und Fußbodenheizung und Pufferspeicher
• Lüftung für Innenräume nach 18050 Nachströmung über WRG
• Warmes Wasser dezentral über Elektro Warmwassergeräte
• PV-Anlage zur Strom-Eigennutzung einschließlich 6 E-Ladeplätze mit dynamischer Laderegelung 36 KW max (6 x 11). Speicher Optional
• Klimaanlage als Split Anlagen für Apothekenvorräume und Arztpraxis (Arztzimmer, Warten) und Serverräume.
• Außenbeleuchtung und Parkplätze für Kunden und Personal. Oberflächen Fahrflächen geschlossen, Parkflächen versickert. Pilon und Hinweissäulen. Überwachungskamera und Fluchtwegbeleuchtung.
• Einrichtungen nach Vorgabe Arzt und Apotheke (ohne medizinische Geräte und ohne Lager Apotheke)
• Abnahmen für Arztpraxis und Apotheke nach gesetzlichen Bestimmungen
• Regenwasser wird einem Vorfluter über Rückhaltung zugeführt. Schmutzwasser als Trennsystem.
• Hinweisbeschilderung auf dem Grundstück und getrennte Eingänge von Apotheke und Arztpraxen
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 sowie 7 in Teilen und 8, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Leistungsphase 7 wird von der Vergabestelle der Verbandsgemeinde Bad-Ems-Nassau erbracht.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt:
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 der Objektplanung Gebäude beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6 sowie 7 in Teilen und 8 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Architektenleistungen der Objektplanung.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden.
- Die Leistungsphase 3 ist zur Einhaltung externer Fristen 31.01.2024 zu erbringen.
- Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich 15.02.2024 abschließen.
- mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens 20.04.2024 (Baubeginn) begonnen werden.
- Die Maßnahme soll spätestens bis spätestens zum 31.03.2025 abgeschlossen sein (Bauende).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt:
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung Gebäude beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6 sowie 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber
der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau eines Ärztehauses in Singhofen - Technische Ausrüstung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport/ELVIS heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bewerberin/Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Abschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigten Bewerber/innen auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber/innen eine Unterauftragsvergabe, so hat die/der Bewerber/in die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer/in zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.
Postanschrift: Stiftsstraße
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-0
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/