Beschaffung von Nutzungsrechten P&I LogaHR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 13 52
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Semler
E-Mail:
Telefon: +49 6731/486-170
Fax: +49 6731/486-299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Nutzungsrechten P&I LogaHR
Es handelt sich um die Beschaffung von Nutzungsrechten für die cloudbasierte Personalsoftwarelösung LOGA HR bei dem Softwarehersteller P&I AG sowie Erbringung von Pflege- und Supportleistungen sowie weiterer Dienstleistungen in Bezug auf LOGA HR.
P&I Wiesbaden
Die Vergabestelle nutzt aktuell die on-premise-Variante der Personalsoftware LOGA HR der Firma Personal & Informatik AG (P&I). Gegenstand der Beschaffung sind Leistungen zur Transition und Nutzung der cloudbasierten Software P&I LogaHR auf Basis eines Betriebs in der private cloud im Rechenzentrum der P&I AG in Wiesbaden sowie Erbringung von Pflege- und Supportleistungen gegen eine Bereitstellungsgebühr. Zudem werden Leistungen zur kundenindividuellen Einrichtung und Beratungs- sowie Schulungsleistungen vereinbart.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Nutzungsrechten P&I LogaHR
Postanschrift: Kreuzberger Ring 56
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift: Postfach 13 20
Ort: Trier
Postleitzahl: 54203
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) | § 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland