WHB_Nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil "Neubau Internatsgebäude und Zweifeld-Sporthalle Gymnasium Weierhof Bolanden" Referenznummer der Bekanntmachung: WHB
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: An der Aula 1
Ort: Bolanden
NUTS-Code: DEB3D Donnersbergkreis
Postleitzahl: 67295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuer: Hille Tesch Architekten+Stadtplaner PartGmbB
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weierhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
WHB_Nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil "Neubau Internatsgebäude und Zweifeld-Sporthalle Gymnasium Weierhof Bolanden"
Das Verfahren wird als einstufiger, nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Eine maximale Teilnehmerzahl von 25 wird angestrebt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der aktuellen Fassung, eingeführt in Rheinland-Pfalz durch den Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013 sowie durch die Verwaltungsvorschrift vom 01. Juni 2014, zugrunde.
Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für die Ausloberin und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit die Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Ausloberin, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt der Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 3/02/23 registriert.
Anlass des Wettbewerbs ist im Realisierungsteil die Planung eines Internatsgebäudes mit 6+2 Gruppen. Es müssen zukünftig Internatsplätze für insgesamt 80 Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen.
Das neue Internatsgebäude soll so geplant werden, dass zunächst 8 Gruppen vorgesehen werden. Da möglicherweise zwei Gruppen im bestehenden Altbau weiterhin genutzt werden können soll die Planung so ausgelegt sein, dass zwei Gruppen im Neubau bei Beibehaltung des Gesamtkonzeptes entfallen können. In diesem Fall muss ein unmittelbarer baulicher Anschluss des Neubaus an den Altbau unter Berücksichtigung der Belange u.a. des Denkmalschutzes erfolgen.
Zusätzlich ist die in diesem Zuge notwendige partielle Umgestaltung der den gewählten Standort umgebenden Außenanlagen um den Neubau Teil des Realisierungsteils.
Im Ideenteil sollen Vorschläge für eine Erweiterung des Internatsgebäudes um weitere Gemeinschaftsräume, einen ergänzenden Baustein für eine neue Zweifeld-Sporthalle sowie eine Erweiterung der bestehenden Mensa im Altbau, sowie die jeweils dem gewählten Standort zugehörige Umgestaltung der Freianlagen entwickelt werden. Sofern durch den Neubau die im südlichen Grundstücksbereich befindlichen Nebengebäude (Lager und Werkstätten) entfallen so sind hierfür im Ideenteil ebenfalls alternative Standorte vorzuschlagen.
Die Realisierung des Internatsgebäudes und die Bezugsreife bis zum 01.01.2027 im Realisierungsteil hat für die Ausloberin absolute Priorität und muss auch möglich sein, ohne dass ein Baustein des Ideenteils umgesetzt wird.
Innerhalb des Gesamtgrundstücks des Weierhofs wurden Flächen mit einer Größe von ca. 18.000 qm als Potentialflächen für eine bauliche Entwicklung sowohl im Realisierungs- als auch Ideenteil ausgemacht. Die Verortung der einzelnen Bausteine hierin ist Teil der Wettbewerbsaufgabe.
Das Gesamtbudget für die KG 300-400 des Realisierungsteils beträgt ca. 5,56 Mio. Euro brutto. Das Gesamtbudget für die KG 500 des Realisierungsteils beträgt ca. 0,42 Mio. Euro brutto. Die Ausloberin geht von einer BGF des Realisierungsteils von ca. 2.960qm (6+2 Gruppen) aus.
Bei der Ermittlung der Budgetierung wurde ein eigenständiger Neubau mit 8 Gruppen als auch ein Neubau mit 6 Gruppen zzgl. einer Anbindung an den Altbau und der hierfür notwendigen Maßnahmen berücksichtigt. Bei den Freianlagen wird darauf hingewiesen, dass hier nicht die Umgestaltung aller in den Potentialflächen erfassten Freiflächen enthalten ist, sondern nur die partielle, für den Neubau notwendige Umgestaltung vorgesehen ist, welche sich in die bestehende Freianlagengestaltung einfügen soll.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ein VgV-Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger durchgeführt. Es wird zunächst der 1. Preisträger des Wettbewerbs zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Nur wenn diese Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, werden die übrigen Preisträger zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar):
- Städtebauliche Leitidee und konzeptionelle Umsetzung
- Architektonische Qualität
- Freiraumplanerische Qualität
- Erfüllung der funktionalen Anforderungen
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift: Nordring 31
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Postanschrift: Walter-Kolb-Straße 22
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60594
Land: Deutschland
Postanschrift: Lothringerstraße 61a
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Postanschrift: Marktpl. 6
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Postanschrift: Dominikanergasse 7
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Postanschrift: Konradinstraße 3
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81543
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131 / 16-2234
Fax: +49 6131 / 16-2113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Ort: siehe VI.4.1)
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: siehe VI.4.1)
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/