Ertüchtigung Kläranlage Eistal-West - Los 02 Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 23-11-27-1200
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Industriestraße 11
Ort: Grünstadt
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67269
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-l.de/
Postanschrift: Auf dem Kalk 5
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Vergabeberatungsstelle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ertüchtigung Kläranlage Eistal-West - Los 02 Tragwerksplanung
Die Verbandsgemeindewerke Leiningerland betreiben im Ortsteil Mertesheim der Verbandsge-meinde Leiningerland seit 1989 die Kläranlage Eistal-West. Die Kläranlage ist zurzeit auf 3.900 EW ausgelegt und wird im Rahmen der Ertüchtigung auf eine Reinigungskapazität von 4230 EW erweitert. Die bestehende KA Eistal-West wird baulich und technisch saniert sowie zusätzlich mit einer gezielten Nitri- und Denitrifikation, Phosphorelimination sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Schlammbehandlung ausgerüstet.
Im Zuge der Bauarbeiten werden u.a. ein BioCos-Becken, eine Gebläsestation, eine Fällmittelstation, und ein überdachter Schlammlagerplatz errichtet, für die tragwerksplanerische Leistungen erforderlich werden. Weitere tragwerksplanerische Leistungen sind für den Verbau des BioCos-Beckes und des Trübwasserpumpwerks sowie die Auftriebssicherheit des Trübwasserspeichers (ehemaliges Nachklärbecken) erforderlich.
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Die Vergabestelle nimmt eine fachlosweise Vergabe der Planungsleistungen vor.
Gegenstand dieses Verfahrens (Los 02) sind die Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI.
Kläranlage Eistal-West 67271 Mertesheim
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planungsleistungen (Lph 1-6) für die Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) einschl. Besondere Leistungen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die Auftraggeberin für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 6 nach HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen sind optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planungsleistungen (Lph 1-6) für die Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) einschl. Besondere Leistungen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die Auftraggeberin für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 6 nach HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen sind optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Innerhalb der unter II.2.7) genannten Zeitspanne sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung binnen vier Monaten nach Auftragserteilung sichergestellt ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind.
2.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind.
3.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber/Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
5.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
6.) Nachweis des Bewerbers/Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder).
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bewerber/Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Eignungsnachweise vorzulegen wie Bescheinigung in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
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Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/Bieters und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
2). Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
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Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen (z.B. Bilanzen, EÜ-Rechnungen, BWAs), zu verlangen bzw. einzuholen.
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Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Der Bewerber/Bieter hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, deren Deckungssumme
für Personenschäden mindestens 3.000.000 EUR,
für Sach- und Vermögenschäden mindestens 3.000.000 EUR und
für Umweltschäden 2.000.000 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen für die Personen-, Sach- und Vermögensschäden mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Es ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen.
Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen, namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV);
2.) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV);
3.) Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber/Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will.
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Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
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Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
I) Mindestanforderung an die Bürogröße:
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Der Bieter muss ein Planungsteam von mindestens 2 Personen anbieten, dessen Mitglieder über die Qualifikation eines abgeschlossenen, ingenieurwissenschaftlichen Studiums verfügen und eine einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums für den Planungsbereich der Tragwerksplanung nachweisen.
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Die geforderte Eignung hat zum Einreichungstermin für die Angebote vorzuliegen und ist zwingend mit dem Angebot durch entsprechende Ausbildungsnachweise (Diplomurkunden, Berufszulassungen, Stundiennachweise o.ä.) und nachprüfbare oder bestätigte Referenzen/Arbeitsbescheinigungen zum Beleg der geforderten Berufserfahrung nachzuweisen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen.
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II) Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bieter hat seine besondere Erfahrung mit der Tragwerksplanung für vergleichbare Objekte der Wasserversorgung oder der Abwasserbeseitigung (Ingenieurbauwerke und Gebäude) durch mindestens 3 geeignete Referenzen nachzuweisen.
Die Referenzen sind dann mit der Leistung vergleichbar, wenn sie hinsichtlich der Größenordnung und der technischen Ausführung einen ähnlichen oder höheren Schwierigkeitsgrad ausweisen wie die beschriebenen Leistungen (anrechenbare Kosten, konstruktiver Schwierigkeitsgrad).
Darüber hinaus müssen die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Alle Referenzen müssen die Planungsleistungen für Tragwerksplanungen, und zwar die Leistungsphasen 1-6 beinhalten.
- Bei allen Referenzen muss die Fertigstellung (=Abschluss der Leistungsphase 6) nach dem 1.1.2018 erfolgt sein.
- Mindestens 1 Referenz muss eine Anwendung der Finite-Elemente-Methode zur Berechnung und Bemessung des Tragwerks beinhalten.
- Mindestens 1 Referenz muss die statische Berechnung eines vergleichbaren Verbaus beinhalten.
- Mindestens 1 Referenz muss eine dreidimensionale Darstellung der Bewehrungspläne (Format: IFC-Dateien) beinhalten,
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Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Für alle Referenzen hat der Bieter Auskunft darüber zu geben, in welchem Zeitraum die Leistungen erbracht wurden
Zu allen Referenzen hat der Bieter den Namen, die Anschrift, den Ansprechpartner und die telefonischen Kontaktdaten mitzuteilen.
Für die Referenzangaben können die vorbereiteten Listen (siehe Referenzbögen) genutzt werden. Die Referenzangaben sind mit dem Angebot einzureichen.
Die vorgenannten Auskünfte/Nachweise sind mit dem Angebot in Textform zu erklären.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung findet ausschließlich elektronisch statt.
Bewerber/Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.
2.) Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Eignungsanforderungen stehen Formularvordrucke zur Verfügung, die die Bieter verwenden sollen. Die Verwendung der Formularvordrucke wird für die Erstellung des Angebotes empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
3.) Anfragen von Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Angebote gestellt werden.
4.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des Bieters bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.
Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.
5.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
6.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
7.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise/Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
8.) Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen/Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJV6THM
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bewerber/Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.