VDI Arbeitsplatz- & Serverinfrastruktur und Universal Storage System Referenznummer der Bekanntmachung: 1.1282
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hochstraße 48
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55545
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 61312770290
Fax: +49 613127702999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
VDI Arbeitsplatz- & Serverinfrastruktur und Universal Storage System
Beschaffung der erforderlichen Infrastruktur (Hardware sowie Software) und ergänzender Dienstleistungen zum Aufbau einer vollständigen Virtual Desktop Infrastructure (VDI) Umgebung und Storage Lösung für die Stadtverwaltung Bad Kreuznach sowie den nachgelagerten Support im laufenden Betrieb.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung der erforderlichen Infrastruktur (Hardware sowie Software) und ergänzender Dienstleistungen zum Aufbau einer vollständigen Virtual Desktop Infrastructure (VDI) Umgebung und Storage Lösung für die Stadtverwaltung Bad Kreuznach sowie den nachgelagerten Support im laufenden Betrieb. Dabei ist in diesem ersten Schritt die Anschaffung von ca. 250 neu zu beschaffenden Thin Clients und die Einbindung von bestehenden und weiter zu nutzenden Notebooks auf Basis von VMware Horizon geplant. Dabei soll die Umgebung von zuerst 250 gleichzeitigen Nutzern im Nachgang weiter ausbaubar sein, um langfristig alle Arbeitsplätze der Stadt Bad Kreuznach virtualisieren zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.