Neubau eines Ärztehauses in Singhofen – Technische Ausrüstung –
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bleichstr. 1
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUNZ Rechtsanwälte PartGmbB
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgben.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Ärztehauses in Singhofen – Technische Ausrüstung –
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zum Neubau eines Ärztehauses in Singhofen.
Anlagengruppen 1, 2 und 3
Singhofen
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff.
HOAI zur Erweiterung der Kindertagesstätte Girod.
Die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung sind für die o.g. Baumaßnahme für folgende
Anlagengruppe nach § 53 Abs. 2 HOAI zu erbringen:
Los 1:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI;
2. Wärmeversorgungsanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI;
3. Lufttechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI;
Beschreibung Gebäude, Außenbereich und Technik
• Hausarztpraxis Fläche 350 m2. Grobes Raumprogramm ist noch im Detail festzulegen liegt als grobe Vorgabe
vor.
• Zu der Hausarztpraxis wurde noch ein weiterer Arzt für Arbeitsmedizin gefunden. Dieser benötigt eine Fläche
von 100 m2.
• Parallel zu der Nutzung der Arztpraxis besteht eine Anfrage an die Gemeinde zur Anmietung einer Fläche von
150 m2 für eine barrierefreie Apotheke. Jedoch nur in Verbindung und Abhängigkeit einer Arztpraxis.
• Gemeinde stellt das Grundstück im Gewerbegebiet zur Verfügung.
Erschlie8ung und B-Plan ist geprüft und abgestimmt
• Vergabe der Leistungen nach öffentlichen Vorgaben
• Die Gemeinde wird die Kosten aus den Rücklagen finanzieren.
• Die Gemeinde hat parallel einen Leader Antrag gestellt. Mögliche Fördersumme 200.000 €
• Das Gebäude wird so erstellt, dass dieses für eine Büro oder Gewerbefläche, mit geringen Kosten umgebaut
und umgenutzt werden kann. Alle Varianten der Ausführung sind vorstellbar: Stahl, Holz, Massiv, Fertighausbau
• Vorgeschlagen und in der Grundlagenermittlung abgestimmt wurde ein Gebäude mit Lichthof, um möglichst
wenig Innenliegende Räume zu belüften. Zudem kann über den Innenhof eine getrennte Erschließung vom
gemeinsamen Wartezimmer zum Arzt Arbeitsmedizin erfolgen.
• Vorgabe Gebäude Effizienzhaus KFW 40
• Innenwände mobile für einfache Nutzungsänderungen
• Beheizung über Luftwasser Wärmepumpe und Fußbodenheizung und Pufferspeicher
• Lüftung für Innenräume nach 18050 Nachströmung über WRG
• Warmes Wasser dezentral über Elektro Warmwassergeräte
• PV-Anlage zur Strom-Eigennutzung einschließlich 6 E-Ladeplätze mit dynamischer Laderegelung 36 KW max
(6 x 11). Speicher Optional
• Klimaanlage als Split Anlagen für Apothekenvorräume und Arztpraxis (Arztzimmer, Warten) und Serverräume.
• Außenbeleuchtung und Parkplätze für Kunden und Personal. Oberflächen Fahrflächen geschlossen,
Parkflächen versickert. Pilon und Hinweissäulen. Überwachungskamera und Fluchtwegbeleuchtung.
• Einrichtungen nach Vorgabe Arzt und Apotheke (ohne medizinische Geräte und ohne Lager Apotheke)
• Abnahmen für Arztpraxis und Apotheke nach gesetzlichen Bestimmungen
• Regenwasser wird einem Vorfluter über Rückhaltung zugeführt. Schmutzwasser als Trennsystem.
• Hinweisbeschilderung auf dem Grundstück und getrennte Eingänge von Apotheke und Arztpraxen
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von
Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 sowie 7 in Teilen und 8, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind.
Die Leistungsphase 7 wird von der Vergabestelle der Verbandsgemeinde Bad-Ems-Nassau erbracht.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB
durch den AG wie folgt:
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 der Objektplanung Gebäude beauftragt.
Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6 sowie 7 in Teilen
und 8 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung
gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die
genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen,
sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen,
die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe
beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind,
kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten.
Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst
beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg
15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als
„gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser
Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Architektenleistungen der Objektplanung.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden.
- Die Leistungsphase 3 ist zur Einhaltung externer Fristen 30.04.2024 zu erbringen.
- Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich 31.05.2024 abschließen.
- mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens 01.08.2024 (Baubeginn) begonnen
werden.
- Die Maßnahme soll spätestens bis spätestens zum 31.03.2025 abgeschlossen sein (Bauende).
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Zahl der Teilnehmer, zu reduzieren. Dazu wird die höchste Anzahl der
unter Ziff. III. 1.3.) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte herangezogen. Liegen mehrere Bewerber/innen auf dem 3. bzw. 5 Platz,
entscheidet das Los.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB
durch den AG wie folgt:
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6, 7 (teils) sowie 8 und 9 – ganz
oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber
der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten
Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese
Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht
spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt
werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann
die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten.
Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst
beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Anlagengruppen 4 und 5
Singhofen
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff.
HOAI zur Erweiterung der Kindertagesstätte Girod.
Die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung sind für die o.g. Baumaßnahme für folgende
Anlagengruppe nach § 53 Abs. 2 HOAI zu erbringen:
Los 2:
1. Starkstromanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI;
2. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 5 HOAI.
Beschreibung Gebäude, Außenbereich und Technik
• Hausarztpraxis Fläche 350 m2. Grobes Raumprogramm ist noch im Detail festzulegen liegt als grobe Vorgabe
vor.
• Zu der Hausarztpraxis wurde noch ein weiterer Arzt für Arbeitsmedizin gefunden. Dieser benötigt eine Fläche
von 100 m2.
• Parallel zu der Nutzung der Arztpraxis besteht eine Anfrage an die Gemeinde zur Anmietung einer Fläche von
150 m2 für eine barrierefreie Apotheke. Jedoch nur in Verbindung und Abhängigkeit einer Arztpraxis.
• Gemeinde stellt das Grundstück im Gewerbegebiet zur Verfügung.
Erschlie8ung und B-Plan ist geprüft und abgestimmt
• Vergabe der Leistungen nach öffentlichen Vorgaben
• Die Gemeinde wird die Kosten aus den Rücklagen finanzieren.
• Die Gemeinde hat parallel einen Leader Antrag gestellt. Mögliche Fördersumme 200.000 €
• Das Gebäude wird so erstellt, dass dieses für eine Büro oder Gewerbefläche, mit geringen Kosten umgebaut
und umgenutzt werden kann. Alle Varianten der Ausführung sind vorstellbar: Stahl, Holz, Massiv, Fertighausbau
• Vorgeschlagen und in der Grundlagenermittlung abgestimmt wurde ein Gebäude mit Lichthof, um möglichst
wenig Innenliegende Räume zu belüften. Zudem kann über den Innenhof eine getrennte Erschließung vom
gemeinsamen Wartezimmer zum Arzt Arbeitsmedizin erfolgen.
• Vorgabe Gebäude Effizienzhaus KFW 40
• Innenwände mobile für einfache Nutzungsänderungen
• Beheizung über Luftwasser Wärmepumpe und Fußbodenheizung und Pufferspeicher
• Lüftung für Innenräume nach 18050 Nachströmung über WRG
• Warmes Wasser dezentral über Elektro Warmwassergeräte
• PV-Anlage zur Strom-Eigennutzung einschließlich 6 E-Ladeplätze mit dynamischer Laderegelung 36 KW max
(6 x 11). Speicher Optional
• Klimaanlage als Split Anlagen für Apothekenvorräume und Arztpraxis (Arztzimmer, Warten) und Serverräume.
• Außenbeleuchtung und Parkplätze für Kunden und Personal. Oberflächen Fahrflächen geschlossen,
Parkflächen versickert. Pilon und Hinweissäulen. Überwachungskamera und Fluchtwegbeleuchtung.
• Einrichtungen nach Vorgabe Arzt und Apotheke (ohne medizinische Geräte und ohne Lager Apotheke)
• Abnahmen für Arztpraxis und Apotheke nach gesetzlichen Bestimmungen
• Regenwasser wird einem Vorfluter über Rückhaltung zugeführt. Schmutzwasser als Trennsystem.
• Hinweisbeschilderung auf dem Grundstück und getrennte Eingänge von Apotheke und Arztpraxen
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von
Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 sowie 7 in Teilen und 8, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind.
Die Leistungsphase 7 wird von der Vergabestelle der Verbandsgemeinde Bad-Ems-Nassau erbracht.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB
durch den AG wie folgt:
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 der Objektplanung Gebäude beauftragt.
Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6 sowie 7 in Teilen
und 8 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung
gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die
genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen,
sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen,
die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe
beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind,
kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten.
Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst
beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg
15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als
„gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser
Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Architektenleistungen der Objektplanung.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden.
- Die Leistungsphase 3 ist zur Einhaltung externer Fristen 30.04.2024 zu erbringen.
- Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich 31.05.2024 abschließen.
- mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens 01.08.2024 (Baubeginn) begonnen
werden.
- Die Maßnahme soll spätestens bis spätestens zum 31.03.2025 abgeschlossen sein (Bauende).
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Zahl der Teilnehmer, zu reduzieren. Dazu wird die höchste Anzahl der
unter Ziff. III. 1.3.) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte herangezogen. Liegen mehrere Bewerber/innen auf dem 3. bzw. 5 Platz,
entscheidet das Los.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB
durch den AG wie folgt:
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6, 7 (teils) sowie 8 und 9 – ganz
oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber
der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten
Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese
Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht
spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt
werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann
die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten.
Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst
beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge
abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende
Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
1) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer
IV.2.2.). Bei ausländischen Bewerber:innen ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen;
2) Eigenerklärung zur Eignung, u. a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124
GWB (Anlage 1);
3) Erklärung Antikorruption (Anlage 8);
4) Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich;
5) Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls erforderlich;
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft
durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und
Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.
1) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung. Alternativ kann eine Erklärung des
Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den nachfolgend benannten Anforderungen entsprechende
Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Fall ist spätestens
vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene
Kontaktstelle zu übergeben;
2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4). Vergleichbar sind Planungsleistungen zu dem hier betroffenen
Leistungsbild der Technischen Ausrüstung.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/
Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer
gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/
Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber:innen haben gleichwertige Nachweise der für
III.1.3) die zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von
einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.
Zu 1):
Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 3 Mio. EUR für sonstige
Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr und Fall zweifach maximiert sein muss. Eine projektbezogene
Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In diesem Fall ist mit
dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherungsnehmers abzugeben, dass eine den Mindeststandards
entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. Spätestens
vor Zuschlagserteilung ist ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene
Kontaktstelle zu übergeben.
Zu 2):
Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen von 80.000 EUR netto (Los
1) bzw. 60.000 EUR netto (Los 2) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind
Planungsleistungen zu dem hier betroffenen Leistungsbild der Technischen Ausrüstung.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft
durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied
der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.
1) Aussagekräftige Darstellung von Mindeststandards entsprechenden Referenzen: Referenzen zu
Planungsleistungen betreffend vergleichbare Projekte.
2) Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2020 bis zum
Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2) gemäß Anlage 9.
Zu 1):
Es müssen mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz vorgelegt werden. Als
vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Die Referenz muss der vorgeschlagene Projektleiter oder stellv. Projektleiter eigenverantwortlich erbracht
haben.
- Inhalt des Referenzprojektes ist die Erweiterung, Sanierung oder der Neubau von Ärztehäusern, Arztpraxen oder Apotheken oder vergleichbaren Gebäuden mit gesundheitlichem Hintergrund (gemeint sind Gebäude die medizinische Hygienestandards erfüllen müssen), mit einem Bauvolumen i. H. v. mindestens 200.000 € netto bezogen auf die Kostengruppe 400.
- Die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI sowie die hier betroffenen Anlagengruppen 1 – 3 (Los 1) und Anlagengruppen 4 und 5 (Los 2) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI, wobei die Leistungsphasen und Anlagengruppen nicht zwingend alle in einem Referenzprojekt verwirklicht sein müssen.
- Das Projekt wurde nach dem 01.01.2014 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde.
Zu 2): inhaltliche Anforderungen an die Beschäftigten:
Es muss über den Zeitraum von 2019 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV2.2.) mindestens ein
beratende/r Ingenieur/in und ein sonstiger Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation (z. B.
Techniker) in Bezug auf die betroffene Anlagengruppe dem Unternehmen angehören. dem Unternehmen
angehören.
Die Projektleitung sowie stellvertretende Projektleitung müssen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung haben.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung (Beratende/
r) Ingenieur/in zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige
Anerkennung der Diplome Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als
(beratende/r) Ingenieur/in tätig zu werden. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier
benannten Personen nachzuweisen.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratende/
r Ingenieur/in zu führen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige
Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als (beratende/r) Ingenieur/in tätig
zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe zwei
entsprechende (beratende) Ingenieur/innen zur Verfügung stehen. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck
der juristischen Person auf Planungsleistungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser der Planung
oder die gesetzliche Vertretung der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen
erfüllen.
Die Bewerbenden haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Anlage 5) und
zur Tariftreue nach § 3 LTTG (Anlage 6) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide
Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmer:innen im Wege der Eignungsleihe haben auch die
Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport/ELVIS heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu
verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist
einzutragen.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bewerberin/Bewerbers an seinen
Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den
Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über
das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht
beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht
verbindlich.
2) Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden
nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und
führen zum Abschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten
Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so
muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der
Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigten Bewerber/innen auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt
dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen
ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff.
III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur
Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3
mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber/innen eine Unterauftragsvergabe, so hat die/der Bewerber/in die Teile des
Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen
Unterauftragnehmer/in zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung
Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/