Zweibrücken Justizvollzugsanstalt, Mutter-Kind-Einrichtung mit sozialtherapeutischer Abteilung, Neubau, Tragwerksplanung, LPH 2 bis 6 gem. § 51 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 23D0279
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rauschenweg 32
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67663
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LBB NL Koblenz, Zentrale Vergabestelle FbT, Hofstraße 257a, 56077 Koblenz
E-Mail:
Telefon: +49 2619701-0
Fax: +49 2619701-444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zweibrücken Justizvollzugsanstalt, Mutter-Kind-Einrichtung mit sozialtherapeutischer Abteilung, Neubau, Tragwerksplanung, LPH 2 bis 6 gem. § 51 HOAI
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Tragwerksplanung, Leistungsphasen (LPH) 2 bis 6 gem. § 51 HOAI (aufgrund von Eigenleistungen in Teilbereichen auch Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen v. Grundleistungen) für den Neubau einer Mutter-Kind-Einrichtung mit sozialtherapeutischer Abteilung für die Justizvollzugsanstalt Zweibrücken, ergänzt durch Besondere Leistungen. Die Leistungsphasen werden, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung, stufenweise (Leistungsstufe 1, optional Leistungsstufen 2, 3 & 4 (Besondere Leistungen der LPH 8 nach Anlage 14 zu § 51 HOAI)) beauftragt.
Ergänzt werden die Grundleistungen insbesondere durch folgende besondere Leistungen:
- Nachweise zum konstruktiven Brandschutz
- Umfassende ingenieurtechnische Kontrolle einschl. ingenieurtechnischer Abnahmen
- Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe
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66482 Zweibrücken
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
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Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz keine Möglichkeit inhaftierte Mütter mit ihrem Kind im geschlossenen oder offenen Vollzug unterzubringen. Ebenso fehlen bisher Behandlungsplätze für Frauen, die eine Sozialtherapie benötigen.
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Der Neubau der Mutter-Kind-Einrichtung und der sozialtherapeutischen Abteilung soll in räumlicher Verbindung zum Frauenvollzug (Geb. 16, 17) stehen. Bei nicht Vollbelegung der Mutter-Kind-Einrichtung können die als Tandemzellen ausgebildeten Hafträume als Einzelzellen für den regulären Frauenvollzug genutzt werden. Innerhalb des Neubaus muss es aus Sicherheitsgründen eine räumliche, als auch organisatorische Trennung der zwei Nutzungseinheiten (Mutter-Kind-Einrichtung und sozialtherapeutischen Abteilung) geben.
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Die Maßnahme besteht aus 4 Teilbereichen/Objekten:
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-Neubau der Mutter-Kind-Einrichtung + der sozialtherapeutischen Abteilung:
Für die Mutter-Kind-Abteilung ist eine Nutzfläche von 468 m² erforderlich. Hierin enthalten sind 110 m² für 5 Hafträume (als Tandemräumen), Gruppenraum, Kinderspielraum, Küche, Wirtschaftsraum sowie diverse Räume für therapeutischen und organisatorischen Aufgaben und die Angestellten vorgesehen. Insbesondere der Spielraum, Gruppenraum und der Freihof sollen eine kindgerechte Gestaltung aufweisen.
Hiervon räumlich und organisatorisch getrennt ist die sozialtherapeutische Abteilung, festgelegt mit 704 m², bestehend aus zwei Wohngruppen, Behandlungs-, Unterrichts-, Freizeit-, Einzeldienst- und Konferenzräume.
Die zwei Wohngruppen bestehen aus je 10 Einzelhafträumen (davon 1 Tandemhaftraum), einem Wohnraum, Gruppentherapieraum, Räume zur Selbstversorgung (Küche, Wirtschaftsraum) und Einzeldiensträume für Bedienstete.
Summe Nutzfläche Gebäude = ca. 1.172 m²
Geschätzte Baukosten (brutto):
KG 300: 6.261.000,00 EUR
KG 400: 3.048.000,00 EUR
anteilige Berücksichtigung 55%/10%.
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-Neubau Garagen und Lager:
Die Flächen für Doppelgaragen und Lagerfläche belaufen sich auf
gesamt ca. 200 m².
Geschätzte Kosten (brutto):
KG 300: 100.000,00 EUR
KG 400: 41.656,00 EUR
anteilige Berücksichtigung 55%/10%
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-Teilabbruch Gebäude 15:
Es erfolgt ein Teilabbruch des Geb. 15 an der westlichen Stirnseite. Damit geht die Neuerrichtung der Sanitäranlagen im Bestandsteil und die Erneuerung der Spundwand hofseitig einher.
Geschätzte Baukosten (brutto):
KG 300: 316.750,00 EUR
KG 400: 72.000,00 EUR
anteilige Berücksichtigung 55%/10%
-Neubau Gefängnismauer und Sicherheitszaun
Gefängnismauer und Zaun werden teilweise neu errichtet.
Geschätzte Baukosten (brutto):
KG 300: 411.525,00 EUR
KG 400: 118.000,00 EUR
anteilige Berücksichtigung 90%/15%
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Für die Gesamtmaßnahme wurde ein vorläufiger Rahmenterminplan erstellt, welcher die einzelnen Objekte beinhaltet.
Voraussichtliche Termine:
01.2024 - Start Planung
09.2024 - Vorlage KVM-Bau
05.2025 - Vorlage HU-Bau
09.2025 - Beginn Ausführungsplanung
06.2027 - Start Ausführung
10.2030 - Übergabe Nutzer
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Die Ausführung wird an einen Generalunternehmer vergeben.
Es wird eine sinngemäße Anwendung des Zertifizierungssystems BNB durchgeführt.
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Zu Ziff. II.2.5):
Die Zuschlagskriterien einschließlich der Unterkriterien sowie deren Wichtung und Wertung/Bepunktung (Bewertungssystematik) sind den Vergabeunterlagen (Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien) zu entnehmen.
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Mit Angebotsabgabe ist eine Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien einzureichen, welche Bestandteil des Angebots ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
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Erklärung, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
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Als Nachweis ist mit dem Eignungsbogen bzw. Angebot vorzulegen: eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
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Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
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Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
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Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den allgemeinen Jahresumsatz (Tragwerksplanung) und den spezifischen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Tragwerksplanung im Bereich Neubau). Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
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Als Mindeststandards werden gefordert:
Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers (des Büros bzw. der Bewerbergemeinschaft / ARGE) mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und der geforderten zweifachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer. Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken. Alternativ ist ausreichend, wenn alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/ ARGE eine Berufshaftpflichtversicherung mit dem vorgenannten Versicherungsschutz nachweisen, wenn und soweit jeweils gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE mitversichert ist.
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Der allgemeine Jahresumsatz brutto (Tragwerksplanung) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. 200.000 EUR pro Jahr betragen und
der spezifischen Jahresumsatz brutto in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Tragwerksplanung im Bereich Neubau) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. 100.000 EUR pro Jahr betragen.
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Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
- der Projektleiter
- Bauleiter.
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Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen.
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Für den Bewerber bzw. Bieter/das Unternehmen/das Büro und den Projektleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
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Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme,
b) Gebäudeart,
c) Auftraggeber mit Name und Anschrift,
d) Brutto-Grundfläche (BGF nach DIN 277),
e) Schwierigkeitsgrad der Baumaßnahme (Honorarzone),
f) erbrachte Leistungsphasen,
g) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis), Abschluss der Ingenieurtechnischen Kontrolle und der Bauausführung.
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Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei Jahren sowie die Zahl seiner Führungskräfte in der Fachrichtung Tragwerksplanung ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
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Der Bieter hat eine Erklärung beizufügen aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung er verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
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Der Bieter hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
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Als Mindeststandards werden gefordert:
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Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) im Fachbereich Bauingenieurwesen und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in der genannten Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen.
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Der Bauleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) im Fachbereich Bauingenieurwesen und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in der genannten Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen.
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Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
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1. Bieter / Unternehmen / Büro:
Mind. 1 Referenz über die Planung, Vorbereitung der Vergabe und Objektüberwachung (LPH 3-6 § 51 HOAI und die Ingenieurtechnische Kontrolle gem. Anlage 14 zu § 51 HOAI als Besondere Leistung der LPH 8) in einem Gebäude/Gebäudeteil mit einer BGF von mind. 500 qm. Die Maßnahmen müssen mind. Honorarzone III nach § 56 HOAI zugeordnet sein.
Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 6 und der ingenieurtechnischen Kontrolle nach dem 01.01.2020 und Leistungsstand zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) mind. LPH 6 und ingenieurtechnische Kontrolle abgeschlossen.
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2. Projektleiter:
Mind. 1 Referenz über die Planung, Vorbereitung der Vergabe und Objektüberwachung (LPH 3-6 § 51 HOAI und die Ingenieurtechnische Kontrolle gem. Anlage 14 zu § 51 HOAI als Besondere Leistung der LPH 8) in einem Gebäude/Gebäudeteil mit einer BGF von mind. 500 qm. Die Maßnahmen müssen mind. Honorarzone III nach § 56 HOAI zugeordnet sein.
Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 6 und der ingenieurtechnischen Kontrolle nach dem 01.01.2020 und Leistungsstand zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) mind. LPH 6 und ingenieurtechnische Kontrolle abgeschlossen.
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2. Bauleiter:
Mind. 1 Referenz über Vorbereitung der Vergabe und Objektüberwachung (LPH 6 § 51 HOAI und die Ingenieurtechnische Kontrolle gem. Anlage 14 zu § 51 HOAI als Besondere Leistung der LPH 8) in einem Gebäude/Gebäudeteil mit einer BGF von mind. 500 qm. Die Maßnahmen müssen mind. Honorarzone III nach § 56 HOAI zugeordnet sein.
Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 6 und der ingenieurtechnischen Kontrolle nach dem 01.01.2020 und Leistungsstand zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) mind. LPH 6 und ingenieurtechnische Kontrolle abgeschlossen.
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Die Referenzen des Bewerbers bzw. Bieters, des Projektleiters und des Bauleiters dürfen identisch sein. Es ist jedoch für jeden einzeln die Liste auszufüllen.
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Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters in den letzten drei Jahren muss mind. 6 Beschäftigte betragen.
Die durchschnittliche jährliche Zahl seiner Führungskräfte der Fachrichtung Tragwerksplanung in den letzten drei Jahren muss mind. 3 Beschäftigte betragen.
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Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) und Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich.
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Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden und eine Bauvorlageberechtigung nach § 64 Abs. 2 LBauO Rheinland-Pfalz besitzen. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Juristische Personen oder Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt.
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Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Sofern die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht in der vorgenannten Richtlinie geregelt ist, muss eine Bescheinigung einer autorisierte Stelle über die Anerkennung in Deutschland vorgelegt werden.
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Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Eignungsbogen).
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Es dürfen nur solche Bewerber am Wettbewerb teilnehmen und eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland im Sinne der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) nicht vorliegt. Als Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung (siehe Eignungsbogen) vorzulegen.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bietergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
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Bei BGen ist nur ein Angebot (Angebotsblatt, Kalkulationsblätter und Darstellung zu den Zuschlagskriterien) einzureichen.
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Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen mit dem Angebot einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
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Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
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2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Eignungsbogen bzw. dem Angebot vorzulegen.
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3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat mit dem Angebot im Eignungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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4) Angebotsunterlagen / Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen
Für das Angebot und den Eignungsbogen inkl. deren Anlagen sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare (bzw. anstelle des Eignungsbogens die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zu verwenden u. vollständig ausgefüllt, elektronisch, in Textform (§ 126b BGB) einzureichen. Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Eignungsbogen und dem Angebot sowie auf deren Anlagen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an den dafür vorgesehenen Stellen der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bieter die Eigenerklärung abgibt (Textform, § 126b BGB).
Die Form der Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien (vgl. Ziffer II.2.5)) ist grds. frei wählbar, es ist jedoch auch hier die Textform erforderlich. Außerdem soll das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Deckblatt vorangestellt werden.
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Das Angebot und der Eignungsbogen sind mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig elektronisch u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Angebote" hochzuladen.
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Der Eignungsbogen und das Angebot müssen die geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Angebote, Eignungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sowie der weiteren Erklärungen und Nachweise / Unterlagen werden keine Entschädigungen / Vergütungen gezahlt.
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5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zur Angebotsabgabe
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
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6) Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
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Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYLLY
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-162234
Fax: +49 6131-162113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.