AK Landstuhl - Abbruchplanung und Ersatzneubau zweier Brückenbauwerke: TWPL, IngBW und Verkehrsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 00-23-3025nn

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West
Postanschrift: Bahnhofsplatz 1
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18b37a1a0d7-22a8e055d19fda99
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

AK Landstuhl - Abbruchplanung und Ersatzneubau zweier Brückenbauwerke: TWPL, IngBW und Verkehrsanlage

Referenznummer der Bekanntmachung: 00-23-3025nn
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

AK Landstuhl - Abbruchplanung und Ersatzneubau zweier Brückenbauwerke: TWPL, IngBW und Verkehrsanlage

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

66849 Landstuhl, A67A62 Autobahnkreuz Landstuhl West

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

AK Landstuhl - Abbruchplanung und Planung Ersatzneubau zweier Brückenbauwerke: TWPL, IngBW und Verkehrsanlage

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,

E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,

F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),

G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].

- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],

- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],

- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],

- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].

Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Angebotsunterlagen vorzunehmen.

Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV]. Näheres siehe Unterlagen Eignungskriterien Punkt 1.1

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz in Höhe von mindestens

a) 400.000 € brutto Leistungsbild Tragwerksplanung pro Jahr

b) 100.000 € brutto Leistungsbild Verkehrsanlage pro Jahr

c) 400.000 € brutto Leistungsbild Ingenieurbauwerk pro Jahr

in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweist.

Es ist nur der Umsatz anzugeben, den der Bieter mit eigenem Personal (keine Unterauftragnehmer bzw. Nachunternehmer) erwirtschaftet.

Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personen und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten zehn Jahren (2013 bis 2022) nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV).

Die Referenzprojekte können bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.

Es sind mindestens eins, maximal drei ausgewählte vergleichbare Referenzprojekte pro Leistungsbeschreibung anzugeben.

Die jeweiligen Mindestanforderungen sind vollständig vom jeweiligen Bieter eigenverantwortlich zu erfüllen. Eine Wertung zugunsten des Bieters von Fremdleistungen im Rahmen einer Partnerschaft erfolgt nicht, wenn die Leistungen auch nur teilweise durch ein anderes Unternehmen erbracht wurden. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird ausdrücklich hingewiesen.

Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.

Mindestanforderung an die Referenzprojekte der Bieter ist folgender Leistungsbestandteil (siehe dazu Unterlage Eignungskriterien Punkt 1.3.1):

- Objektplanung Ingenieurbauwerke (OP Ing.BW) gemäß § 43, Lph. 2 und 3 i. V. m. Anlage 12 HOAI 2021 für Brücken mit einer Stützweite von mehr als 30 m.

- Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA) gemäß § 47, Lph. 2,3 und 5 i. V. m. Anlage

13 HOAI 2021 für Fahrbahnerneuerung bzw. Um- oder Ausbau einer Fernstrasse

(Bundesautobahn oder mindestens zwei-bahnige Bundesstraße) und mit einem Bauvolumen ≥ 0,5 Mio. € brutto für die OP VA.

- Tragwerksplanung (TWPL) gemäß § 51, Lph. 2 und 3 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 für Brücken mit einer Stützweite von mehr als 30 m.

- Tragwerksplanung (TWPL) gemäß § 51, Lph. 2 und 3 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 für Rückbau von Brücken (Abbruchplanung).

Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen (§ 46 (3) Nr. 9 VgV):

Der Bieter verfügt über folgende Geräte und technische Ausrüstung (siehe dazu Unterlage Eignungskriterien Punkt 1.3.3.1) :

- Erfolgreicher Datenaustausch zu dem Programm Allplan durchgeführt, falls das Büro des Bieters andere CAD-Programme als Allplan hat.

- Möglichkeit der Einrichtung der Übertragung großer Datenmengen über einen externen Server

Sofern der Bieter beabsichtigt, Teilleistungen an einen Unterauftragnehmer zu vergeben, ist dies zu erklären (§ 46 (3) Nr. 10 VgV). Gleiches gilt für die Eignungsleihe.

Gegebenenfalls sind die Erklärungen auf dem Vordruck "HVA F-StB EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer" bzw. auf dem Vordruck "HVA F-StB Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)" beizufügen.

Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.

Zu § 46 (3) 2 und 6 VgV:

Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Ausschreibungsunterlagen gefordert (siehe dazu Unterlage Eignungskriterien Punkt 1.5):

Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt

Aufgrund des Leistungsgegenstands wurden drei Fachbereiche

gebildet:

Fachbereich 1: Ingenieurbauwerke

Fachbereich 2: Verkehrsanlagen

Fachbereich 3: Tragwerksplanung

Für die einzelnen Fachbereiche sind das vorgesehene Personal zu benennen und die jeweils geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich Berufsabschlusses und Berufserfahrung zu erfüllen.

Die eingesetzten Mitarbeiter haben folgende Qualifikation vorzuweisen:

Fachbereich 1 - Ingenieurbauwerke und Fachbereich 3 - Tragwerksplanung

a1) Berufsabschluss

Mindestens 2 Bearbeiter*innen und Projektleiter*innen müssen einen Bachelor- oder Master- oder Dipl.-Ing.-Abschluss im Bereich Konstruktiver Ingenieurbau haben.

Ein Studienabschluss wird dem Abschluss als Bauingenieur als vergleichbar gewertet, wenn ein Studienabschluss der Fachrichtung Ingenieurwesen und mind. 5 Jahre

Berufserfahrung in der Planung von Brückenbauwerken nachgewiesen werden können.

a2) Berufserfahrung

Mindestens 2 Bearbeiter*innen und Projektleiter*innen müssen jeder einzeln für sich nachweisbare Erfahrungen von mindestens 2 Jahren bei der Planung (LPH 2 und 3) von Brückenbauwerken in Spannbeton- bzw. Stahl/Stahlverbundbauweise im Zuge von Fernstrassen (Bundesautobahn oder mindestens zwei-bahnige Bundesstraße) aus den letzten zehn Jahren haben.

Fachbereich 2 - Verkehrsanlage

b1) Berufsabschluss

Mindestens 2 Bearbeiter*innen und Projektleiter*innen müssen einen Bachelor- oder Master- oder Dipl.-Ing.-Abschluss im Fachbereich Bauingenieurwesen haben.

Ein Studienabschluss wird dem Abschluss als Bauingenieur als vergleichbar gewertet, wenn ein Studienabschluss der Fachrichtung Ingenieurwesen und mind. 5 Jahre

Berufserfahrung in der Verkehrsanlagenplanung nachgewiesen werden können

b2) Berufserfahrung

Jede der beiden Personen muss einzeln für sich nachweisbare Erfahrungen bei der Planung (LPH 2,3 und 5) von Verkehrsanlagen im Zuge von Fernstrassen (Bundesautobahn oder mindestens zwei-bahnige Bundesstraße) aus den letzten zehn Jahren haben.

Hinweise:

- Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben.

- Bei Bietergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zusätzlich sind ein Gesamtkoordinator und ein stellvertretender

Gesamtkoordinator für die Maßnahme im Dokument

OV_Projektverantwortliche AN zu benennen, an welche keine

Mindestanforderungen gestellt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/11/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/01/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/11/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.

Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.

Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.

Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.

Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.

Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:

- Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung)

- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 10 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen).

Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage.

Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend, einzureichen:

- Erklärung Bewerbergemeinschaft

- Verzeichnis Nachunternehmerleistungen

- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer

- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)

Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:

- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer

- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2023

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Longkamp
Ludwigshafen am Rhein
Lustadt
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Mainz
Mastershausen
Maxdorf
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Mayschoß
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Mertloch
Meudt
Monsheim
Montabaur
Morbach
Mörsdorf
Moschheim
Mülheim-Kärlich
Münster-Sarmsheim
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Nieder-Olm
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