Rahmenvereinbarung zur Bestimmung von organischen Spurenstoffen in Fließgewässern im Zeitraum 2024-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_34/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 7
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 13
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Bestimmung von organischen Spurenstoffen in Fließgewässern im Zeitraum 2024-2026
Das Landesamt für Umwelt des Landes Rheinland-Pfalz (LfU), welches hier als Auftraggeber (AG) auftritt, untersucht auf Basis der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2013/39/EU des europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG) und der Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern vom 20. Juni 2016 (OGewV) Fließgewässer u.a. auf organische Spurenstoffe.
Die Messverpflichtungen basieren auf dem Rheinmessprogramm Chemie 2021 - 2026, der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR, hier: z.B. der Ad-hoc-Gruppe "Agriculture" in der EG Micromin), der Internationalen Kommission zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS), der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sowie weiterer Messprogramme im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz.
Im Rahmen dieser Messprogramme sollen Oberflächengewässer auf ausgewählte organi-sche Spurenstoffe, speziell PSM und AZM analysiert werden.
Das LfU nimmt zusammen mit den Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektio-nen Süd und Nord von Rheinland-Pfalz (SGDen) zu diesen Zwecken regelmäßig Wasserpro-ben. Das LfU übernimmt hierbei die Koordinierung der Probenahmen und lagert diese bis zur Analytik in seinem Labor in Mainz (55122). Da das Labor des LfU nicht auf die Durchführung der gesamten Analytik eingerichtet ist, muss ein Teil an einen externen Dritten beauftragt werden.
Ziel ist es, für die Jahre 2024-2026 eine Rahmenvereinbarung mit einem externen Dritten (AN) abzuschließen, damit der AG im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Leistungen repräsentative Analysenergebnisse der zu untersuchenden Schadstoffe in der Wasserphase erhält.
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers (AN)
- Laborstandort des Auftraggebers (AG) in Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Maximale Anzahl der Proben (Obergrenze): 858 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 313
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können dem Preisblatt/Substanzübersicht (Formular 302)
entnommen werden.
Probenanzahl:
Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, sichert der verbindlich die Bereitschaft und die Fähigkeit zu, auf Initiative des AG hin und bei gleichbleibenden weiteren vertraglichen Bedingungen, das vereinbarte jährliche maximale Probenvolumen von 858 Proben innerhalb der Vertragslaufzeit um bis zu 25 Prozent (ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens ) auf maximal 1.073 Proben zu erhöhen. Die Umsetzung erfolgt sodann durch Abschluss eines entsprechenden Änderungsvertrages.
Substanzen:
Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang um zusätzliche zu untersuchende Sub-stanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätz-lich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die im Formular 302 (Preisblatt/Substanzübersicht) im Tabellenblatt 1 "obligatorische Parameter" festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragneh-mer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzun-gen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Wertangabe 0,01 dienst als Platzhalter
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHY045
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.