Tragwerksplanung Neubau Feuerwehrgerätehaus Neuhütten-Züsch Referenznummer der Bekanntmachung: Z-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Langer Markt 17
Ort: Hermeskeil
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54411
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6500918-204
Fax: +49 6500918-100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hermeskeil.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung Neubau Feuerwehrgerätehaus Neuhütten-Züsch
Der Auftrag umfasst die Tragwerksplanung entsprechend § 51 HOAI für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Neuhütten-Züsch.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst die Tragwerksplanung entsprechend § 51 HOAI, für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Neuhütten-Züsch.Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 1-6 Tragwerksplanung vorgesehen. Zusätzlich soll als Besondere Leistung der LPH 8 - Objektüberwachung, Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen - beauftragt werden. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Neuhütten - Züsch soll zwischen Saarstraße (L 166) und Königsbachtalstraße südlich der Gemeinde Züsch entstehen. Auf dem Grundstück mit starker Hanglage und eine Gefälle von ca. 3,4 m soll ein zweigeschossiges Gebäude mit eingeschossiger Fahrzeughalle errichtet werden. Von der Königsbachtalstraße sind zwei Einfahrten für Pkw und Einsatzfahrzeuge vorgesehen. Die Alarmausfahrt erfolgt auf die L166. Insgesamt sind 18 Stellplätze auf dem Grundstück geplant. Nutzungsfläche (NUF):ErdgeschossFahrzeughalle mit 3 Stellplätzen 193,04 qmUmkleidebereich, Sanitärräume, Stiefelwaschanlage, Lager 97,43 qmObergeschossSchulungsraum 60,99 qmTeeküche, Putzraum 14,16 qmBüroraum 10,30 qmTechnik/Lager 19,20 qm BGF 503,80 qmBRI 2.363,00 qm Die Baukosten für die Kostengruppen werden durch den Auslober nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt geschätzt (Kostenstand 04/2022): KG 300 Bauwerk-Baukonstruktion: ca. 611.974,79 € (netto)KG 400 Bauwerk-Technische Anlagen: ca. 203.991,60 € (netto) Projektziele: (A.) Projektziele Tragwerksplanung:- Umsetzung des vorliegenden Vorentwurfs Objektplanung- Anpassungsfähigkeit an zukünftigen Bedarf.(B.) Wirtschaftlichkeit, Einhalten der Kostenvorgaben; Nachhaltigkeit, LebenszykluskostenDie Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist neben funktionalen Anforderungen von besonderer Bedeutung.Ziel der Gebäudeplanung muss es sein, die vorgegebenen Investitionskosten einzuhalten und die Lebenszykluskosten zu minimieren. Dies beinhaltet für die Planungs- und Bauphase die Schaffung optimierter Flächenwerte sowie eine hochqualitative Konstruktions- und Materialwahl. Die Verwendung von ökologisch nachhaltig bewerteten Materialien wird gewünscht. Die gewählten Konstruktionen und Materialien sollen im Hinblick auf Sanierung und Modernisierung optimiert werden..Rahmentermine: Zur Realisierung des Bauvorhabens sind folgende Termine einzuhalten: Der Projektstart soll unmittelbar nach Auftragsvergabe erfolgen.Abschluss Vorentwurf: 08/2023; Abgabe LP 3: 10/2023; Abgabe Bauantrag: 01/2024;Baubeginn: 05/2024;Fertigstellung: 06/2025..Weitere Angaben s. VI.3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
§ 160 (3) GWB
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.