motormanuelle Holzernte inkl. Rücken - Forstamt Haardt (Rahmenvereinbarung) Referenznummer der Bekanntmachung: MM 2024-17-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Westring 6
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6341-92780
Fax: +49 6341-927821
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wald-rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
motormanuelle Holzernte inkl. Rücken - Forstamt Haardt (Rahmenvereinbarung)
Motormanuelle Holzerntedienstleistungen mit Rücken inkl. sortenweise Polterung des Holzes am LKW-befahrbaren Weg von ca. 153.600 m³ auf die maximale Gesamtlaufzeit.
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung pro Los mit mehreren Unternehmen. Beinhaltet darin sind Einzel-Leistungen die bedarfsweise während der Vertragslaufzeit nach der vertraglich festgelegten Rangfolge (Ranking) abgerufen werden (wenn das erstplatzierte Unternehmen nicht in der beim Abruf der Leistung vorgegebenen Frist leisten kann, lehnt dieses beim Abruf die Leistungserbringung ab. Der Auftraggeber ruft die Leistung beim nächstplatzierten Unternehmen ab usw.).
Somit steht keinem der Vertragsunternehmen ein Anspruch auf das gesamte Leistungsvolumen zu.
Revier Edenkoben
Forstamt Haardt Westring 6 76829 Landau Revier Edenkoben: verschiedene Waldorte im Stadtwald Edenkoben sowie in den Kommunalwäldern der Gemeinden Altdorf, Böbingen, Gommersheim und Venningen
Motormanuelle Holzernte mit Rücken von ca. 6000 m³ pro Jahr
Der Auftraggeber kann den Vertrag um je ein weiteres Jahr verlängern. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend. Beide Vertragspartner haben das Recht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres den Vertrag schriftlich zu kündigen. Der Vertrag endet nach einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Revier Haingeraide
Forstamt Haardt Westring 6 76829 Landau Revier Haingeraide: verschiedene Waldorte in den Wäldern des Forstzweckverbandes Haingeraide
Motormanuelle Holzernte mit Rücken von ca. 4400 m³ pro Jahr
Der Auftraggeber kann den Vertrag um je ein weiteres Jahr verlängern. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend. Beide Vertragspartner haben das Recht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres den Vertrag schriftlich zu kündigen. Der Vertrag endet nach einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Revier Scharfeneck
Forstamt Haardt Westring 6 76829 Landau Revier Scharfeneck: verschiedene Waldorte in den Wäldern des Forstzweckverbandes Haingeraide
Motormanuelle Holzernte mit Rücken von ca. 3000 m³ pro Jahr
Der Auftraggeber kann den Vertrag um je ein weiteres Jahr verlängern. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend. Beide Vertragspartner haben das Recht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres den Vertrag schriftlich zu kündigen. Der Vertrag endet nach einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Revier Herxheim-Queichwaldungen
Forstamt Haardt Westring 6 76829 Landau Revier Herxheim-Queichwaldungen: verschiedene Waldorte in Wäldern der Gemeinden Essingen, Hochstadt, Offenbach, Herxheim, Herxheimweyher, Impflingen, Insheim und Rohrbach
Motormanuelle Holzernte mit Rücken von ca. 6000 m³ pro Jahr
Der Auftraggeber kann den Vertrag um je ein weiteres Jahr verlängern. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend. Beide Vertragspartner haben das Recht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres den Vertrag schriftlich zu kündigen. Der Vertrag endet nach einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Revier Klosterwald
Forstamt Haardt Westring 6 76829 Landau Revier Klosterwald: verschiedene Waldorte im Staatswald sowie im Stadtwald Landau
Motormanuelle Holzernte mit Rücken von ca. 7000 m³ pro Jahr
Der Auftraggeber kann den Vertrag um je ein weiteres Jahr verlängern. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend. Beide Vertragspartner haben das Recht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres den Vertrag schriftlich zu kündigen. Der Vertrag endet nach einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Revier Taubensuhl
Forstamt Haardt Westring 6 76829 Landau Revier Taubensuhl: verschiedene Waldorte im Stadtwald Landau
Motormanuelle Holzernte mit Rücken von ca. 12.000 m³ pro Jahr
Der Auftraggeber kann den Vertrag um je ein weiteres Jahr verlängern. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend. Beide Vertragspartner haben das Recht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres den Vertrag schriftlich zu kündigen. Der Vertrag endet nach einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wenn nach Recht des Herkunftsstaates des Bieters für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eine Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Eintragung in einem Register) erforderlich ist, ist dies mit dem Angebot mitzuteilen.
Erklärung in der vom Auftraggeber vorgegebenen Bietererklärung bzgl. der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht sich die Mitgliedschaft nachweisen zu lassen (Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft).
Erklärung in der vom Auftraggeber vorgegebenen Bietererklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. Weiterhin bestätigt die Bieterin oder der Bieter in der Bietererklärung, dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht sich die Erklärung nachweisen zu lassen (Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichts).
Erklärung in der vom Auftraggeber vorgegebenen Bietererklärung bzgl. der Erfüllung zur Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht sich die Erklärung nachweisen zu lassen (Bescheinigung des Finanzamtes).
Erklärung in der vom Auftraggeber vorgegebenen Bietererklärung bzgl. Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht sich die Erklärung nachweisen zu lassen (Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft).
Wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen sind dem Auftraggeber bekannt zu machen.
Wird beabsichtigt mit anderen Unternehmen zusammen zu arbeiten, ist dieser Umstand dem Auftraggeber bekannt zu machen.
- Erklärung zu den Beschäftigungsverhältnissen und zur Sach- und Fachkunde des eingesetzten Personals im Bezug auf die berufliche Leistungsfähigkeit des eingesetzten Personals. Diese Erklärung ist spätestens vor Beginn der Leistungserbringung dem Auftraggeber vorzulegen.
- Der Auftragnehmer muss nach RAL, DFSZ, KFP oder gleichwertig zertifiziert sein. Dies ist dem Auftraggeber mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
- Ggf. ist die Erklärung zur Bietergemeinschaft lt. Anlage dem Angebot beizulegen.
- Ggf. ist der Einsatz von Subunternehmen im Angebotsformblatt zu erklären. Bei vorgesehener Zuschlagserteilung muss der Bieter, auf Aufforderung des Auftraggebers, die Erklärungen und Nachweise für das Subunternehmen und deren eingesetztes Personal einschl. der Verpflichtungserklärung und der Firmendaten incl. technischer Daten -nur wenn notwendig- einreichen.
- Die Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen an Straßen setzt bei erforderlichen verkehrsrechtlichen und behördlichen Anordnungen der zuständigen Behörde voraus, dass der Auftragnehmer die geforderte Sach- und Fachkunde nach RSA 95 selbst oder durch einen Mitarbeiter, dem die Bauleitung verantwortlich übertragen wird, nachweisen kann. Soll der Auftragnehmer nach den Angaben und Hinweisen im Leistungsverzeichnis bei einzelnen Maßnahmen, Hiebspositionen bzw. Losen Verkehrssicherungsmaßnahmen dieser Art im Rahmen der Auftragsdurchführung übernehmen, hat er die Sach- und Fachkunde mit der Angebotsabgabe -im Angebotsformblatt- nachzuweisen. Die fachkundige Person hat während der Durchführung der Maßnahme vor Ort zu sein.
Die angebotene Technik muss gewährleisten, dass die Anforderungen der AGB-F im Hinblick auf die geforderten Qualitätsstandards -Anlage 1 ff der AGB-F- eingehalten werden. Insbesondere muss eine boden-, verjüngungsschonende und waldpflegliche Holzernte möglich sein.
- Der Einsatz der Aufarbeitungsaggregate soll eine HVA-konforme Holzvermessung gemäß den Vorgaben des jeweils gültigen KWF-Lastenheftes Harvestervermessung gewährleisten.
Die mit motormanuellen Fällarbeiten eingesetzten Arbeitskräfte besitzen die nach Ziffer 4.2 AGB-F geforderte Sach- und Fachkunde.
Die AGB F ist im Internet unter www.wald-rlp.de einsehbar - dort unter Nutzen, Waldarbeit, Unternehmereinsatz
Die Sach- und Fachkunde durch Berufsausbildung zum Forstwirt und vergleichbar muss gegeben sein, ebenso die Sach- und Fachkunde durch anerkannten Motorsägen-Lehrgang bzw. MS-Prüfung.
Ab 01.01.2017 werden neben den vor diesem Stichtag von Landesforsten RLP anerkannten Sach- und Fachkundebescheinigungen nur noch die abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Forstwirt/in oder das europäische Motorsägen-Zertifikat ECC nach dem ECC Level 3 -gilt nicht für Windwurf, hierfür ist Level 4 erforderlich- als Nachweis anerkannt.
Ausreichende Deutschkenntnisse zum Absetzen von Notrufen müssen vorhanden sein.
Maschinenfahrer müssen einen Führerschein besitzen.
Zu beachten sind die AGB-F in der gültigen Fassung und die weiteren Vorgaben aus dem Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Forstamt Haardt
Es sind nur die die auftraggebende Partei vertretenden Personen zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYY6Y04M
Postanschrift: Geschäftsstelle -, Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: