Kindertagesstätte St. Pius Bad Neuenahr-Ahrweiler, Planung Technische Ausrüstung § 55 HOAI 2021 - LPH 1-9 (Anlagengruppen 4, 5)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 136a
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2641/9058203
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ag-bnaw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kindertagesstätte St. Pius Bad Neuenahr-Ahrweiler, Planung Technische Ausrüstung § 55 HOAI 2021 - LPH 1-9 (Anlagengruppen 4, 5)
Das Kindergartengebäude St. Pius (Schützenstraße 123, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler) wurde durch die Flut 2021 irreparabel zerstört. Nach Beschluss der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler wird die neue Kindertagesstätte in unmittelbarer Nähe zum ehemaligen Standort neu errichtet. Die Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft wurde von der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler mit dem Projektmanagement für Planung und Bau eines Ersatzneubaus beauftragt. Der Abbruch der zerstörten Kita sowie des Pfarrgemeindehauses erfolgt zeitnah. Der ursprüngliche Bau mit ehemals drei Gruppen soll anschließend durch einen Ersatzneubau mit vier Gruppen ersetzt werden. Der Neubau soll sich der trapezförmige Grundstückform anlehnen. Gefordert wird eine dem Zweck und der Anwendung angemessene Architektur, die der besonderen Nutzung und sozialen Bedeutung gerecht wird. Im Besonderen sind die städtebauliche Relevanz und Architektursprache dieses Projektes hervorzuheben. Aktuelle energetische Anforderungen und Normen sind zu beachten. Dieser Bau soll mit einem Verbindungsgang zum benachbarten Gebäude „Integratives Mehrgenerationen-Quartier“ ausgestattet werden. Dort soll sich auch der Haupteingang zur Kita befinden. Der Haupteingang zur Kita soll leicht zurückversetzt liegen, sodass eine gut einsehbare Freifläche zur angrenzenden Schützenstraße vorhanden ist. Durch die Verbindung der beiden Gebäude Kita St. Pius und IMQ sind planerisch anspruchsvolle Themen zu berücksichtigen. Die Innenraumgestaltung soll die Anforderungen an moderne Spielflächen erfüllen. Der Neubau soll neben den eigentlichen Gruppenräumen über eine Küche, einen Essraum, Schlafräume, einen Mehrzweckraum sowie Seminar- und Büroräume. Die Aufteilung soll so gestaltet sein, dass Zwischenräume für Spielmöglichkeiten entstehen, welche nicht in den eigentlichen Gruppenräumen stattfinden. Weiterhin soll es Platz zum Klettern und Turnen geben. Die Ausstattung soll nach zeitgemäßem Design ausgeführt werden. Die Gruppen der Kindergartenkinder werden unterteilt in U3 (Gruppen mit Kindern unter drei Jahren) und Ü3 (Gruppen mit Kindern über drei Jahren). Der Neubau soll nach den neuesten Sicherheitsstandards hinsichtlich Unfallprävention, Gefahrenvermeidung, etc. erfolgen. Die Kindertagesstätte St. Pius soll durch zukunftsorientiere Planung und Gestaltung bereits den energiesparenden Effizienzhaus-Standard 40 erreichen, der ein besonders energiesparendes Bauen voraussetzt.
Bad Neuenahr-Ahrweiler
s.o. II.1.4
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe 1. Nach Abschluss einer Beauftragungsstufe kann der Bauherr nachfolgende Beauftragungsstufen ganz oder teilweise durch schriftliche Erklärung dem Technischen Ausrüster gegenüber in Auftrag geben. Geht diese Erklärung dem Technischen Ausrüster spätestens drei Monate nach Abschluss der vorherigen Beauftragungsstufe zu, ist der Technische Ausrüster zur Erbringung der Leistungen der vom Bauherrn abgerufenen Leistungen der nachfolgenden Beauftragungsstufen verpflichtet.
Entschließt der Bauherr sich nach Abschluss einer Beauftragungsstufe, weitere Beauftragungsstufen ganz oder teilweise zu realisieren, hat der Technische Ausrüster einen Anspruch darauf, mit diesen Leistungen beauftragt zu werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn Gründe vorliegen, die, wäre der Technische Ausrüster bereits in dem entsprechenden Umfang beauftragt, den Bauherr zur fristlosen Vertragskündigung berechtigen würden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Wasserhausweg 6
Ort: Limburg a. d. Lahn
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die o.g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-16-2234
Fax: +49 6131-16-2113
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).