Sammlung und Beförderung von Restabfall und Bioabfall aus dem Landkreis Rostock
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Schanze 9
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3843755-70339
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfall-lro.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Beförderung von Restabfall und Bioabfall aus dem Landkreis Rostock
Einsammeln und Befördern von Restabfall, bereitgestellt in Abfallbehältern von 40 Liter bis zu einem Volumen von 20 m³ Presscontainer, und Einsammeln und Befördern von Bioabfall, bereitgestellt in Abfallbehältern von 20 Liter bis zu einem Volumen von 240 l Behälter, bei gleichzeitiger Sammlung von Altkleidersäcken und Weihnachtsbäumen einschließlich Behälterstellung und -bewirtschaftung im Entsorgungsgebiet des Landkreises Rostock für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2027 mit Verlängerung um höchstens zweimal zwei Jahre, wenn der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Landkreis Rostock
Einsammeln und Befördern von Restabfall, bereitgestellt in Abfallbehältern von 40 Liter bis zu einem Volumen von 20 m³ Presscontainer, und Einsammeln und Befördern von Bioabfall, bereitgestellt in Abfallbehältern von 20 Liter bis zu einem Volumen von 240 l Behälter, bei gleichzeitiger Sammlung von Altkleidersäcken und Weihnachtsbäumen einschließlich Behälterstellung und -bewirtschaftung im Entsorgungsgebiet des Landkreises Rostock für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2027 mit Verlängerung um höchstens zweimal zwei Jahre, wenn der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung und Beförderung von Restabfall und Bioabfall aus dem Landkreis Rostock
Postanschrift: Werner-Siemens-Straße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu dieser Ausschreibung wurde im ABl./S S89 vom 08.05.2023 (2023/S 089-270706) eine Vorinformation veröffentlicht.
Hinweise zur Einreichung von Eignungsnachweisen (III.1):
- der Auftraggeber wird nach Maßgabe von § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes vor der Zuschlagserteilung an den ermittelten Bestbieter bei der Registerbehörde abfragen, ob zum Bieter im Wettbewerbsregister Eintragungen gespeichert sind. Unabhängig davon behält sie sich vor, vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anzufordern.
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
- gemäß § 47 Abs. 1, 4 VgV kann ein Unternehmen auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn nachgewiesen wird, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (ausgefüllt) mit Anlagen,
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
- besondere Vertragsbedingungen,
- Urkalkulation (gesondert schriftlich vorzulegen!).
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse angefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter diese Adresse zum Download bereit und werden weder postalisch noch per Mail zugeschickt.
Bieteranfragen und -hinweise sind ausschließlich über die Vergabeplattform unter https://www.subreport.de/E58474174 schriftlich an den Auftraggeber zu richten.
Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden - soweit zweckdienlich - allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die über die folgende elektronische Adresse abgerufen werden können: https://www.subreport.de/E58474174. Hierzu empfiehlt der Auftraggeber, dass der Bieter sich auf der o.g. Vergabeplattform registriert. Hierdurch ist gewährleistet, dass der Bieter im Verfahren Nachricht über mögliche Bieterfragen und die Antworten der Vergabestelle bekommt.
Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885865
Fax: +49 3855884855817
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung (zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.07.2022, BGBl. I S. 1214) Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).